Ich freue mich, dass DIE ZEIT die von meiner Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorangetriebenen Auswüchse einer aus den Fugen geratenen Inklusions- und Diversitätspolitik mit der Frage aufgreift, ob Kinder und Jugendliche, die sich im falschen Körper fühlen, wirklich schon ab 14 Hormone nehmen und ihre Brüste amputieren lassen dürfen, ohne dass Eltern etwas dagegen sagen können, und ob ein Mann, der sich Tessa Ganserer nennt, beanspruchen darf, als Frau in den Bundestag einzuziehen und unter Androhung eines Zwangsgeldes beanspruchen darf, als Frau angeredet zu werden. Ich werde zitiert mit der Aussage „»Wir laufen Gefahr«, so die grüne Juristin und Frauenpolitikerin Eva Engelken, »dass sich bei uns wiederholt, was wir schon in der Pädophilie-Debatte der Achtzigerjahre erlebt haben: dass im Windschatten von Befreiungsbewegungen wie der Schwulenbewegung Dinge durchgesetzt werden, die eigentlich keiner gewollt hat.« Außerdem freue ich mich, dass eine Reihe kritischer Stimmen wie Prof. Alexander Korte aus München oder die Initiative Geschlecht zählt, Geschlecht zählt (geschlecht-zaehlt.de)zitiert werden, was den ganzen Beitrag ausgewogen macht. (Ganzer Artikel leider hinter Bezahlschranke) https://www.zeit.de/2022/05/transsexualitaet-gesellschaftspolitik-ampel-regierung-tessa-ganserer
Noch ein wichtiger Hinweis, weil hierzu Fragen aufkamen:
Es ist gut, dass der Artikel explizit das frühe Alter der Jugendlichen erwähnt, nämlich 14° Das ist der eigentliche Jugendschutzskandal, den die Ampel da klammheimlich durchschleusen möchte.
(„Gesprächspartner aus der Ampel versichern, aus dem juristischen Eintrag des Geschlechts folge für unter 18-Jährige erst einmal weiter medizinisch nichts. Aber in ihrem eigenen Gesetzentwurf steht: »Ein genitalverändernder chirurgischer Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist nur mit seiner Einwilligung zulässig.« Auch die Sorgeberechtigten müssten einwilligen.Tun sie es aber nicht, so »ersetzt das Familiengericht die Einwilligung, wenn eine Beratung des Kindes stattgefunden hat, das Kind einwilligungsfähig ist und der Eingriff dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.«)
- In der Tat verengen Sven Lehmann und andere Transaktivisten die Transition auf die juristische Transition. De facto aber ermöglicht die juristische Transition die körperliche Transition. Und dass in der Praxis das Outing als trans praktisch immer zu einer körperlichen Transition führt, bestätigt Prof. Korte.
- Betroffen sind ALLE Kinder ab 14. Das geplante Gesetz beschränkt die Möglichkeit der körperlichen Maßnahmen NICHT etwa auf Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (sog. „Intersexuelle“), sondern ermöglicht und erleichtert sie für alle Kinder und Jugendlichen, die sich im falschen Körper fühlen. Der Gesetzentwurf erwähnt in § 2 Absatz 2 Satz eins sowohl die Intersexuellen als auch die, die sich als „Trans“ bezeichnen („Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz“):
„Intergeschlechtliche Versicherte sowie Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen einschließlich Hormontherapie sowie der Angleichung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale.
Mehr dazu in Kürze.
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