Anfangs dachte Maria Klose aus Koblenz, es reiche, die Petition „VERHINDERUNG DES FRAUENFEINDLICHEN SELBSTBESTIMMUNGSGESETZES – JETZT !“ bei openPetition auf den Weg zu bringen. Irrtum! Die offensichtlich von Transaktivisten unter Druck gesetzte Redaktion von openPetition droht, Maria Kloses Petition zu pausieren, falls sie den Text nicht in Transvokabular umformuliert, was natürlich absurd wäre, denn es würde die Petition inhaltlich entleeren. Beispielsweise möge Frau Klose „Transfrauen“ nicht als Männer diskriminieren und von Frauen als „cis-Frauen“ sprechen – gerade dagegen wehrt sich die Petition. Und Frau Klose möge beachten: Eine „Aufnahme von Transfrauen mit entsprechend angepasstem Geschlechtseintrag“ könne keine „Diskriminierung von Frauen“ sein, „da es sich rechtlich gesehen ebenso um eine Frau handelt“. Mit dieser Mailaussage beweist openPetition, dass es essenziell für die Freiheit, Würde und Selbstbestimmung von Frauen ist, die Self-ID von Männern zu verhindern.
Was Sie tun können: Protestieren, Richtigstellen und Petition unterzeichnen
Meine Bitte an Sie wäre daher:
- Schreiben Sie Ihre Antworten an die openPetition-Redaktion hier in die Kommentare (und per Mail an die Redaktion info@openpetition.eu ) . Sie finden Mail und Wortlaut der Petition hier einkopiert.
- Schicken Sie gerne etwaige textliche Präzisierungsvorschläge an die Initiatorin der openPetition Maria Klose Mrklse@aol.com .
- Zeichnen Sie die Petition VERHINDERUNG DES FRAUENFEINDLICHEN SELBSTBESTIMMUNGSGESETZES – JETZT !: https://www.openpetition.de/petition/online/verhinderung-des-frauenfeindlichen-selbstbestimmungsgesetzes-jetzt . Sie läuft noch 6 Wochen, jede Stimme zählt. Selbst, wenn sie das Quorum von 50.000 Stimmen für eine E-Petition beim Bundestags verfehlt, sind die Stimmen nicht verloren, denn sie sind ein Beleg für den wachsenden Widerstand gegen eine Beliebigmachung des Geschlechtsbegriffs und der daraus folgenden Öffnung von Frauenräumen für Männer.
Mailaufforderung der openPetition-Redaktion an Maria Klose, ihre Petition umzuformulieren, da sie sonst die Nutzungsbedingungen verletze, im Wortlaut
Liebe Frau Klose,
mehrere Nachrichten haben uns bezüglich Ihrer Petition erreicht und es wurde verständlich und sachbezogen dargelegt, dass Ihr Petitionstext in seiner jetzigen Form immer noch unsere Nutzungsbedingungen verletzt. Eine erneute Prüfung unsererseits kam ebenfalls zu diesem Ergebnis. Wir sind daran interessiert, dass Ihre Petition online einsehbar ist und unterschrieben werden kann. Daher möchten wir die unten genannten Punkte schnellstmöglich zusammen mit Ihnen aus dem Weg räumen. Wir möchten Sie in diesem Sinne bitten, innerhalb von 3 Werktagen auf unsere Anmerkungen einzugehen. Sonst sehen wir uns gezwungen, Ihre Petition zu pausieren. In der Pausierung wäre es, bis Sie die entsprechenden Änderungen durchgeführt haben, nicht möglich, die Petition zu unterschreiben.
Petitionstext: „Transfrauen als Männer“
Auf den gesamten Petitionstext bezogen: Wenn Sie über Transmenschen sprechen, bezeichnen Sie z. B. Transfrauen als Männer bzw. sprechen über das “(tatsächliche) Geschlecht”. Dies stellt eine Form von Diskriminerung (Art. 3 GG “Niemand darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden”) dar.
Sollte bei einer Transperson die personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung durch das zuständige Amtsgericht geändert worden sein, dann ist der geänderte Name bzw. das eingetragene Geschlecht amtlich und somit anzuerkennen. Sie können daher die im ersten Satz dieses Absatzes genannten Beispiele wie folgt beschreiben: “zum Zeitpunkt der Geburt männlich zugeschriebenes Geschlecht”.
Petitionstext: “Das Eckpapier zum geplanten ,,Selbstbestimmungsgesetz“ hebelt die Rechte von Frauen und Mädchen aus […]”:
Das ist eine Tatsachenbehauptung. Das Gesetz sieht keine Beschneidung der Rechte von Frauen und Mädchen vor. Einvernehmlich mit unseren Nutzungsbedingungen sowie dem Gesetz, wäre folgende Aussage:
“Das Eckpapier zum geplanten ,,Selbstbestimmungsgesetz“ sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeschriebene Personen nach einer amtlichen Änderung des Geschlechts Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen haben wie z.B. Frauenberatungsstellen oder Frauensportvereinen. Durch das Teilen dieser Räume sehe ich eine potenzielle Bedrohung von cis-Frauen und -Mädchen.”
Petitionstext: “Das Eckpapier zum geplanten “Selbstbestimmungsgesetz” […] gefährdet das Kindeswohl […]“:
Die Gefährdung des Kindeswohls ist eine Tatsachenbehauptung. Diese wird nicht im weiteren Petitionstext aufgegriffen und begründet bzw. belegt. Bitte holen Sie dies nach oder entfernen diesen Abschnitt.
Petitionstext: “Wie die Einführung solcher Gesetze in anderen Ländern bereits bewiesen hat, werden damit Räume für Frauen, wie öffentliche Toiletten, Umkleiden, Duschen, Frauenhäuser, Frauengefängnisse zu gemischtgeschlechtlichen Räumen, in die Männer freien Zutritt haben. Das verletzt die Würde, Privatsphäre und Sicherheit von Frauen und Mädchen und stellt einen Verstoß gegen die Art. 1 und 2 GG dar, da in Abwägung der Freiheitsrechte von Transmenschen zu den Freiheitsrechten von biologischen Frauen und Mädchen die Freiheitsrechte biologischer Frauen und Mädchen durch die Freiheitsrechte der Transmenschen in entwürdigender Weise beschnitten und ausgelöscht.”
In Deutschland ist und war das Betreten von geschlechtsspezifischen Räumen nicht an das chromosomale Geschlecht geknüpft, sondern an die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung. Eine Änderung dieser Zuordnung ist bereits seit längerer Zeit durch das TSG möglich – ein entsprechender Verstoß gegen das Grundgesetz wurde in dieser Zeit aber nicht festgestellt (entgegen einiger anderer Passagen des TSGs, die durchaus als verfassungswidrig und damit als nicht anzuwenden erklärt wurden). Dass durch die Vereinfachung des Prozesses zur Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung bei ansonsten gleichbleibenden Zugangsbeschränkungen zu den genannten Bereichen nun ein Verstoß gegen die genannten Grundgesetz-Artikel vorliege, ist nicht ersichtlich.
Anhand der aktuellen Rechtslage, die Transfrauen mit entsprechender Geschlechtszuordnung ein Recht auf den Zugang zu solchen Räumen einräumt, handelt es sich bei der Forderung, diese Frauen aus diesen Räumen auszuschließen, um einen Aufruf zur Diskriminierung, zumal die von Ihnen erwähnte Bedrohung, u. a. der Sicherheit anderer Frauen, nicht belegt ist. Daher bitten wir um Streichung dessen. Sie können als Vermutung äußern, dass Bedrohungen von cis-Frauen und -Mädchen im Kontext geschlechtsspezifischer Räume durch den erleichterten Zugang zu Verfahren zur Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung zunehmen könnten.
Petitionstext: “Auch für Frauen vorgesehene Positionen und Angebote wie Frauensport, Frauenberatungsstellen, Lesbenräume, Stipendien, Listenplätze werden für Männer geöffnet. Dies stellt eine Diskriminierung von Frauen dar und verletzt damit GG Art.3(3).“
Das bestehende deutsche Recht sieht keine andere geschlechtliche Kategorie als die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung. Rechtlich kann es sich unabhängig von dem tatsächlich vorhandenen chromosomalen Geschlecht also bei einer Aufnahme von Transfrauen mit entsprechend angepasstem Geschlechtseintrag z.B. auf Frauen-Listenplätze nicht um eine Diskriminierung von Frauen handeln, da es sich rechtlich gesehen ebenso um eine Frau handelt. Dieser Zustand wird sich auch nicht mit einem geplanten Selbstbestimmungsgesetz ändern. Ein Verstoß gegen Art. 3 (3) wurde bislang ebenfalls nicht festgestellt. Somit wäre diese Aussage in seiner jetzigen Form eine Tatsachenbehauptung sowie aus den im letzten Absatz erwähnten Gründen ein Aufruf zur Diskriminierung.
Petitionstext: “Zwar sehen andere Gesetze in Deutschland Verbote vor, die die Rede einschränken (z.B. Verbot der Volksverhetzung), aber kein anderes Gesetz fordert von der ganzen Gesellschaft, bestimmte Worte zu benutzen.“
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz sieht nicht vor, dass bestimmte Worte benutzt werden. Es sieht, wie durch das TSG bereits etablierte und gängige Gesetz (Offenbarungsverbot unter § 5 TSG), vor, dass man den Namen einer Person nennt, wie er im Namensregister erfasst ist. Es ist korrekt, dass mit dem geplanten Gesetz Deadnaming mit einer Geldstrafe geahndet werden soll. Sie können gegen die Bestrafung dessen sein, da Sie diese für evtl. unangemessen halten.
Petitionstext: “Menschen zu zwingen, falsche Pronomen zu verwenden und materielle Realität zu leugnen, ist ein schwerer Angriff auf die Meinungs-, Rede-, Presse-, Informations- und Forschungsfreiheit.“, “Die falsche Dokumentation des Geschlechts […]” “Falsche Pronomen”, “Die falsche Dokumentation des Geschlechts […]”:
Bitte stellen Sie die Entscheidungen von Familien- und Amtsgerichten nicht in einer Petition in Frage. Ihre aktuelle Vorgehensweise verstößt gegen Punkt 1.2. unserer Nutzungsbedingungen. Sollten Sie gegen solche Entscheidungen sein, wäre ein juristischer Weg der angemessene. Sie könnten theoretisch auch eine konkrete Änderung der gesetzlichen Regelungen vorschlagen, die eine solche Rechtsprechung in Zukunft unmöglich machen würde. Sie müssten also fordern, dass eine Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung unabhängig vom sonstigen Kontext an sich (also auch in der Form, wie es momentan durch das TSG praktiziert wird) unmöglich gemacht wird. Das widerspräche aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv049286.html) dem Grundgesetz-Artikel 1 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1). Bitte entfernen Sie diese Passage.
Petitionstext: “Materielle Realität zu leugnen”:
Es ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Verwendung der in personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung festgehaltenen Geschlechtsbezeichnung eine Leugnung der materiellen Realität darstellt. Dahingegen wäre es sogar geboten, Menschen mit den Pronomen anzusprechen, die zu ihrem rechtlich festgelegten Geschlecht passen.
Petitionstext: “Es verletzt und gefährdet die Rechte, Freiheit und Würde insbesondere von Frauen und Mädchen existenziell. Mehrere Grundrechte – insbesondere die Art. 1, 2 , 3(3), und 6(2) GG – sind davon betroffen.”
Zusammenfassend kann keine “Verletzung” von Grundrechten oder der Würde von bestimmten Geschlechtsgruppen festgestellt werden. Bitte entfernen Sie diese falsche Behauptung. Sie können nicht mit Gesetzen gegen etwas argumentieren, das durch andere oder teilweise gleiche Gesetze geschützt ist (wie z.B. Art 3 GG “Diskriminierung wegen des Geschlechts”). Es ist durchaus legitim, dass Ihre Petition gegen die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes ist. Sie können gegen die Geldstrafe im Rahmen des Offenbarungsverbotes sein. Sie können kritisieren, dass Leute ab 14 eine solche Entscheidung nicht selber in Verbindung mit einem Familiengericht ohne Eltern treffen sollten. Die Begründung muss eine andere sein. Sie können Ihren persönliche Unmut und Ihre Sorgen über die Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes als Meinung äußern, nicht jedoch als faktische Behauptungen platzieren. Sie können Ihre Petition unter dem folgenden Link bearbeiten: https://www.openpetition.de/verwaltung/bearbeiten/verhinderung-des-frauenfeindlichen-selbstbestimmungsgesetzes-jetzt Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, sobald die Bearbeitung erfolgt ist. Als politisch neutrale Plattform sind wir daran interessiert, dass Menschen ihre Meinung sagen können, unabhängig davon, welche sie zu einem Thema besitzen. Daher hoffen wir auf eine schnelle Lösung sowie eine konstruktive Zusammenarbeit.
Mit besten Grüßen XX (Name auf Bitte von openPetition entfernt, Anm. Red.) –
Redaktion, Moderation & Öffentlichkeitsarbeit
Email: info@openpetition.eu
Vollständiger Text der Petition VERHINDERUNG DES FRAUENFEINDLICHEN SELBSTBESTIMMUNGSGESETZES – JETZT !
- Hier geht’s zur Petition : https://www.openpetition.de/petition/online/verhinderung-des-frauenfeindlichen-selbstbestimmungsgesetzes-jetzt
Wir fordern mit dieser Petition die Verhinderung des Selbstbestimmungsgesetzes aus folgenden Gründen:
Das Eckpapier zum geplanten ,,Selbstbestimmungsgesetz“ hebelt die Rechte von Frauen und Mädchen aus, stellt eine massive Einschränkung der Redefreiheit dar, gefährdet das Kindeswohl und untergräbt die Fürsorgepflicht und Erziehungsrechte von Eltern. Wir fordern, dass unsere Politikerinnen und Politiker dieses Gesetz entschieden ablehnen!
Was will das Gesetz einführen?
1. Änderung des Geschlechtseintrages und des Namens von Mann zu Frau und umgekehrt für Volljährige durch reinen Sprechakt – Erklärung mit Eigenversicherung.
Diese auf dem aktuellen Eckpunktepapier basierenden Planungen stellen vor allen Dingen für biologische Mädchen und Frauen eine unzumutbare Entrechtung dar. Wie die Einführung solcher Gesetze in anderen Ländern bereits bewiesen hat, werden damit Räume für Frauen, wie öffentliche Toiletten, Umkleiden, Duschen, Frauenhäuser, Frauengefängnisse zu gemischtgeschlechtlichen Räumen, in die Männer freien Zutritt haben. Das verletzt die Würde, Privatsphäre und Sicherheit von Frauen und Mädchen und stellt einen Verstoß gegen die Art. 1 und 2 GG dar, in Abwägung der Freiheitsrechte von Transmenschen zu den Freiheitsrechten von biologischen Frauen und Mädchen die Freiheitsrechte biologischer Frauen und Mädchen durch die Freiheitsrechte der Transmenschen in entwürdigender Weise beschnitten und ausgelöscht. Auch für Frauen vorgesehene Positionen und Angebote wie Frauensport, Frauenberatungsstellen, Lesbenräume, Stipendien, Listenplätze werden für Männer geöffnet. Dies stellt eine Diskriminierung von Frauen dar und verletzt damit GG Art.3(3). Die falsche Dokumentation des Geschlechts ist dabei keine Privatsache. Sie ist besonders schwerwiegend, wenn man bedenkt, dass über 95% der Gewalt- und Sexualdelikte von Männern begangen werden und die meisten Opfer von Sexualdelikten Frauen und Mädchen sind (Polizeiliche Kriminalstatistik 2019).
Die Personenstandsänderung ist nicht an Bedingungen gebunden. Eine sachkundige Beratung soll ausreichend sein.
2. Rede, die auf das tatsächliche Geschlecht einer Person hinweist, wird unter Geldstrafe gestellt, sobald diese vor dem Gesetz als eine Person des gegenteiligen Geschlechts ,,anerkannt“ worden ist.
Den Eckpunkten des „Selbstbestimmungsgesetz“ nach wird es mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet, das Geschlecht oder den früheren Namen einer Person zu benennen, sobald diese den Geschlechtseintrag und den Namen geändert hat (sog. „Deadnaming“). Die Sprache, die verwendet werden soll, ob von staatlichen Stellen oder im Privaten, muss somit diesen Gesetzentwürfen nach der Idee von der Existenz einer vom Geschlecht losgelösten undefinierten ,,Geschlechtsidentität“ entsprechen. Dies ist eine verfassungswidrige Einschränkung der Redefreiheit. Zwar sehen andere Gesetze in Deutschland Verbote vor, die die Rede einschränken (z.B. Verbot der Volksverhetzung), aber kein anderes Gesetz fordert von der ganzen Gesellschaft, bestimmte Worte zu benutzen. Menschen zu zwingen, falsche Pronomen zu verwenden und materielle Realität zu leugnen, ist ein schwerer Angriff auf die Meinungs-, Rede-, Presse-, Informations- und Forschungsfreiheit.
- Hier geht’s zur Petition : https://www.openpetition.de/petition/online/verhinderung-des-frauenfeindlichen-selbstbestimmungsgesetzes-jetzt
3. Änderung des Geschlechtseintrages und des Namens von Junge zu Mädchen und umgekehrt für Kinder ab 14 durch reinen Sprechakt auch gegen den Willen der Eltern mit richterlichem Beschluss
Dem neuen Gesetz nach dürften Kinder ab dem 14. Lebensjahr auch gegen den Willen der Eltern mit richterlichem Beschluss per Sprechakt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Auch hier soll lediglich eine sachkundige vorgeschaltete Beratung Bedingung für die Personenstandsänderung sein. Das Selbstbestimmungsgesetz verstößt somit gegen die in Art. 6(2) GG festlegelegten elterlichen Fürsorgepflichten und -rechte.
Eine zu befürchtende Folge daraus , die jedoch in dem vorgestellten Eckpapier noch nicht vorgesehen ist, ist die Möglichkeit, dass auch medizinisch nicht notwendige irreversible Operationen an Kindern ab 14 gegen den Willen der Eltern mit richterlichem Beschluss erlaubt werden könnten. Für den Fall würde das Operationen an äußeren und inneren Geschlechtsmerkmalen betreffen (z.B. Brust- und Penisamputationen).
Somit zersetzt das „Selbstbestimmungsgesetz“ gemäß seinen jetzigen Eckpunkten die objektiv fassbare Kategorie des Geschlechts, an das Rechte geknüpft sind und löst sie durch den Begriff einer subjektiv empfundenen ,,Geschlechtsidentität“ ab. Es verletzt und gefährdet die Rechte, Freiheit und Würde insbesondere von Frauen und Mädchen existenziell. Mehrere Grundrechte – insbesondere die Art. 1, 2 , 3(3), und 6(2) GG – sind davon betroffen.
Wir fordern deshalb die Verhinderung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes !
Begründung
Da das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Rechte, Freiheit und Würde von Frauen und Mädchen existenziell gefährdet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Maria Klose aus Koblenz
Julia R
hab denen eben geschrieben:
„ich finde es absurd und unakzeptabel die Verfasserin dieser Petition zu zwingen diese im trans Vokabular umzuschreiben. Damit wird der Zweck dieser Petition ad absurdum geführt.
Männer sind niemals Frauen, egal wie diese sich „identifizieren“, auch eine legale Fiktion ändert daran nicht. Eine Frau ist ein erwachsener weiblicher Mensch, und weiblich ist definiert durch die Fähigkeit die großen Keimzellen, sprich Eizellen zu produzieren.
Nachdem Frauen jahrtausendelang entrechtet und Besitztum von Männern waren ist es absolut unakzeptabel, dass Männer nun für ihre Zwecke Frauen und ihre Rechte legal weg definieren. „
Honegger Leandra
Die Petition richtet sich ja nur nebensächlich gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz. Hauptsächlich wird trans Frauen unterstellt, eine Gefahr für Frauen und Mädchen zu sein und insofern richtet sich die Petition von Maria gegen das TSG allgemein und aberkennt jegliche Transsexualität. Der Tenor ist der gleiche, wie bei Dir Eva und Deinem Kuchen „Transfrauen sind Männer“. Die Kritik richtet sich insofern an einen Gesetzgeber, welcher eine Personenstandsänderung möglich macht und die Erleichterung derselben scheint nur ein Nebenschauplatz zu sein. Wie Herr Hangzhi Yu schreibt: Kann man machen, aber dann sollte man das Kind auch beim Namen nennen.
Maria Klose
Honegger Leandra, nein, das ist so nicht richtig. Natürlich richtet sich meine Petition gegen das SBG. Gut, ich hätte es auch so formulieren können: Meine Petition richtet sich gegen das SGB und nicht gegen Transfrauen, soweit sie sich nicht der geschlechtlichen Kategorie von Frauen bemächtigen wollen. Und das ist der Unterschied, den man vielen nicht verständlich machen kann: Wir richten uns NICHT gegen Transfrauen/Transmenschen. Wir richten uns dagegen, dass sie uns biologische Frauen als geschlechtliche Kategorie verschwinden lassen wollen, mitsamt unserer kollektiven biologischen, sozialen und kulturellen Historie . WIR WEHREN UNS DAGEGEN, DASSWIR VERSCHWINDEN SOLLEN VON DIESEM ERDBALL. Insofern sind nicht Transmenschen bedroht, sondern Frauen. Ich persönlich mache meine Zuneigung zu einem Menschen oder einer Personengruppe nicht davon anhängig, welcher geschlechtlichen oder sexuellen Kategorie er/sie angehört. Sexuell hetero, homo, bi, geschlechtlich biologisch und sozial konsensuell, intersexuell, transsexuell ….ist mir vollkommen mumpe. Und ich denke, grade für Feministinnen ist es keine Frage, dass Transmenschen Schutzräume brauchen – materielle und gesetzliche. Aber zum ersten nicht auf unsere Kosten und zum zweiten nicht mit dieser ideologischen, unwissenschaftlichen Unterfütterung, die sich die radikale Queerszene da grade auf ihre Fahne geschrieben hat.
Maria Klose
Leandra, eines ist mir noch sehr wichtig: Wir richten uns NICHT gegen Transmenschen, weil sie Transmenschen sind. Wir richten uns gegen Menschen, von denen wir uns als geschlechtliche Kategorie bedroht fühlen. Es ist der Natur der Sache geschuldet, dass sich dies nun gegen den radikal-durchgeschossenen Flügel der Transaktivisten richtet. Aber nicht wegen ihrer Transsexualität, sondern – s.o. Wenn die Bedrohung der geschlechtlichen Kategorie „weiblich“ von – sagen wir mal – Jazzmusikern ausgehen würde, dann würde sich unsere Wut auf Jazzmusiker richten. Es geht NICHT um einen Kampf gegen das „Trans sein“ an sich, sondern um die Bedrohung, die durch die aktuelle Situation von einem Teil dieser Personengruppe für uns ausgeht. Es ist mir wichtig, das zu trennen.
Honegger Leandra
Ach Maria, ich habe auch nichts gegen Kühe und esse ab und an mal ein Steak. Ich halte mich vorwiegend aus diesen Diskussionen raus, da sie mir zu toxisch sind. Ich will auch keine RadFem Kontakte mehr, da daraus entstehende Freundschaften auf dünnem Fundament stehen.