
Die oft tendenziöse, einseitige oder gar wahrheitswidrige Berichterstattung der Medien nervt. Doch sich zu beschweren, erscheint Vielen von vornherein aussichtslos. Mit den folgenden Erläuterungen eines erfahrenen Journalisten von #TeamRealität #TeamBiologie erhöhen Sie die Chance, in (Chef-)Redaktionen und im Öffentlich-rechtlichem TV oder Rundfunk gehört zu werden. Wie wär’s mit einer Eingabe gegen die Sendung mit der Maus am 27. März zur sogenannten „Trans*sichtbarkeit“?
Beschwerden über journalistische Beiträge – so geht’s
Von #TeamRealität #TeamBiologie.
Kritik an journalistischen Beiträgen ist gang und gäbe und wird in den Redaktionen ernst genommen. Auch dann, wenn auf die Kritik nicht geantwortet wird. Jede gut und stichhaltig formulierte Beschwerde bereitet dem Autor und der Redaktion einige Arbeit. Man muss auf die Argumente eingehen (intern immer, zum Beschwerdeführer hin indes nicht immer), man muss sich nach oben hin und den Kollegen gegenüber rechtfertigen, und wenn Beschwerden gehäuft eintreffen, gibt es für Autor und Redaktion ein Problem.
Selbst wenn für den Beschwerdeführer nichts dabei herumkommt: Wenn sich nach einem Beitrag 20 Menschen beschweren, weiß jede Redaktion, dass sich wahrscheinlich 200 000 Menschen geärgert haben, weil nur ein klitzekleiner Teil der Zuschauer oder Leser zur Feder greift und den Ärger artikuliert. In diesem Sinne ist jede Beschwerde sinnvoll, auch wenn sie nur mit einem Standardbrief beantwortet wird, was natürlich frustrierend ist.
Gute Journalisten greifen Kritik auf und öffnen sich sachlich vorgetragenen Argumenten. Das Problem ist, dass es nicht mehr viele gute Journalisten gibt. Insbesondere im öffentlich-rechtlichen Hörfunk ist der Konformitätsdruck groß. Die Zahl der Journalisten, die sich schlicht nicht trauen, auf von der Redaktionsleitung „abweichende Argumente“ einzugehen, wächst mit der Zahl der prekär Beschäftigten (Zeitvertrag, befristete freie Mitarbeit etc.).
Wissenschaftler sollten trotzdem ihre Stimme erheben und in allgemein verständlicher Weise Widerspruch äußern, wo Widerspruch angesagt ist.
Leserbrief / Hörerbrief / Zuschauerbrief
Der Leserbrief ist ein zu veröffentlichender Diskussionsbeitrag. Hier stellt man seine Meinung dar oder ergänzt den Beitrag und hofft, dass die Redaktion den Leserbrief veröffentlicht. Es wird jedoch nur ein Teil der Leserbriefe veröffentlicht und man hat keine Einsicht in den Auswahlprozess. Es gibt keinen Anspruch auf Veröffentlichung eines Leserbriefs. Ohne Angabe des vollständigen Namens und der Postanschrift wird ein Leserbrief nicht gedruckt.
Sogenannte Hörerzuschriften oder Zuschauerzuschriften werden zwar in der Regel nicht veröffentlicht. Werden diese Briefe jedoch an den Hörerservice / Zuschauerservice des Senders geschickt, läuft die interne Bearbeitung über den zuständigen Abteilungsleiter / Redaktionsleiter, d.h. eine Menge Menschen müssen sich dann mit diesem Brief beschäftigen. Für Aufmerksamkeit ist also gesorgt.
Siehe dazu auch Pressekodex (siehe unten), Ziffer 2.6.
Beschwerde
Die Beschwerde ist nicht zur Veröffentlichung gedacht. Beschwerden sind nicht an eine Form gebunden, können also als Postbrief, E-Mail oder Anruf erfolgen.
Mit einem Anruf wird man eher NICHT beim zuständigen Redakteur oder Autor vorstoßen können, man wird von Sekretariaten oder Telefonzentralen abgewimmelt. Bei sogenannten Zuschauertelefonen handelt es sich um geschulte Mitarbeiter im Abwimmeln, die nicht einzelne Beschwerden erfassen, sondern bestenfalls nach oben hin Informationen weiterreichen, was besonders oft kritisiert wurde. Beschwerden per Brief, Fax oder E-Mail sind nur dann glaubwürdig, wenn sie den vollständigen Namen und die Postanschrift enthalten.
Will man sich mit anderen zusammenschließen, sammle man Unterschriften unter einen Brief. Nicht sinnvoll ist es, dass unterschiedliche Absender ein- und dieselbe Beschwerde verfassen. Das fällt sofort auf.
Adressat der Beschwerde
Bei privaten Medien adressiere man an
- Autor
- Seinen Vorgesetzten = Ressortleiter oder Leiter der Sendung
- Den obersten Journalisten des Hauses = Chefredakteur, Herausgeber, Intendant
Warum drei Adressaten? Niemand kann den Vorgang unter den Tisch fallen lassen.
Nicht sinnvoll ist es, sich an die kaufmännische Geschäftsführung zu wenden.
Bei privaten Print-Medien kann man sich zudem an den Presserat wenden (siehe unten).
Bei den Öffentlich-Rechtlichen adressiere man wie oben Autor, Ressortleiter, Intendant. Zusätzlich kann man sich beim zuständigen Rundfunkrat, Fernsehrat, Hörfunkrat als Aufsichtsgremium beschweren (siehe unten). Für recht hohe interne Aufmerksamkeit sorgen Beschwerden, die an den Programmausschuss des zuständigen Rundfunkrates gerichtet sind.
Form der Beschwerde
Bei TV oder Radio ist es wichtig den Betreff „Programmbeschwerde“ prominent zu platzieren beziehungsweise den Begriff auch noch zwei, drei Mal im Text zu verwenden. Sonst gilt die Beschwerde womöglich als Anregung. Bei Print-Medien ist der Begriff unüblich, ich tendiere zu „Beschwerde„.
Klare Bezugnahme auf den Beitrag, Autor, Erscheinungstermin.
Vor allem bei Videos im Netz gibt es Konfusion. Am besten einen Link zum Beitrag mit einbauen.
Sachliche Auseinandersetzung ist besser als Polemik.
Rhetorische Stilmittel nicht übermäßig einsetzen. Wenn man in diesem Bereich eigene Expertise hat, erwähne man sie:
- „Als promovierter Physiker, der seit 20 Jahren der Werkstoffforschung tätig ist, kann ich Ihnen versichern …“
- Oder: „Als Mutter von zwei Kindern weiß ich …“
Belege anfügen, gegebenenfalls auch Fußnoten.
Nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten.
Postadresse, Datum und Unterschrift.
Bezugnahmen in der Beschwerde
Man schildere den Anlass der Beschwerde, etwa durch Zitate oder Transkription einer Fernseh- oder Radiosendung. Zur Erwiderung kann man auf allgemeine und spezielle Spielregeln bezugnehmen. Sie dienen quasi als „Munition“.
Allgemein: Grundsätze des Pressekodex:
Achtung vor der Wahrheit, wahrhaftige Unterrichtung, sorgfältige Recherche, keine Sinnverfälschungen, usw.
Vollständig etwa hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Pressekodex#:~:text=Die%20Achtung%20vor%20der%20Wahrheit,und%20die%20Glaubw%C3%BCrdigkeit%20der%20Medien.
Ferner: Bezugnahme auf die Selbstbeschreibung des Mediums.
Zum Beispiel Programmrichtlinien des WDR https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=25804&aufgehoben=N
Dort etwa „Unser Publikum weiß, dass es unseren Inhalten vertrauen kann. Wir berichten über wissenschaftliche Erkenntnisse, ohne diese als endgültige Wahrheiten darzustellen. Wir zeigen, wie die Forschung zu ihren Ergebnissen kommt und welche Folgerungen sich daraus ableiten lassen. Das macht den Wissenschaftsbetrieb transparent und fördert den kritischen Umgang mit Medienprodukten.„
Auch Zeitungen und andere Periodika haben solche Statuten. Den Verstoß gegen die eigenen Richtlinien aufzeigen.
Beschwerde beim Presserat
Der Presserat ist NICHT zuständig für Fernsehen und Radio und ÖRR, sondern nur für Print-Titel. Hier kann man den Pressekodex downloaden: https://www.presserat.de/pressekodex.html
Ziffer 1:
„Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“
Ziffer 2:
„Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“
Ziffer 9-11: Ehre, Jugendschutz, Sitte.
Der Presserat nimmt nur Beschwerden zu Artikeln an, die nicht älter als ein Jahr sind.
Hier geht’s zum Beschwerdeformular:
Hierwww.presserat.de/beschwerde.html
Bezugnahme auf den Medienstaatsvertrag
Der Medienstaatsvertrag gilt für ÖRR und privaten Rundfunk und ist hier zu finden:
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MedienStVtrHArahmen
Paragraph 3:
„Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.“
oder Paragraph 6:
„1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
Dort: III. Abschnitt besondere Bestimmungen für den ÖRR:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Paragraph 33, Jugendangebot:
„Das Jugendangebot soll inhaltlich die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen als Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen und dadurch einen besonderen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 26 leisten.“
Paragraph 51, Programmgrundsätze:
„Für die Rundfunkprogramme gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.“
Beschwerde an die Rundfunkräte, Fernsehrat und Hörfunkrat des ÖRR
Die Rundfunkräte der ARD-Anstalten, der ZDF-Fernsehrat und der Hörfunkrat des Deutschlandradio sind das oberste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium. Die Räte überwachen die Einhaltung des Sendeauftrags. Jeder Rat hat Dutzende von Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Vereinigungen, Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden bestellt werden.
Hier ist z.B. eine Liste des aktuellen WDR-Rundfunkrats:
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/rundfunkrat-mitglieder-108.html
Die Rechtsrahmen für Beschwerden sind von Rat zu Rat unterschiedlich. Beim WDR können z.B. Beschwerden nur innerhalb von drei Monaten nach Sendung eingelegt werden. Zu den Sitzungen des Rundfunkrats hat jeder Interessierte Zugang. Um beim WDR zu bleiben:
Gerügt werden typischerweise Verstöße gegen
- das Sorgfaltsgebot bei der Nachrichtengebung (§ 5 Abs. 6 S. 2 WDR-G),
- das Gebot der umfassenden Berichterstattung (§ 5 Abs. 5 S. 4 WDR-G),
- das Gebot der journalistischen Fairness (§ 5 Abs. 5 S. 3 WDR-G),
- das Gebot der Achtung von Persönlichkeitsrechten (z.B. der persönlichen Ehre).
Wenn man hier ins Detail gehen will, muss man also im WDR-Gesetz recherchieren.
Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates findet man hier: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-mitglieder-100.html
Details zur Programmbeschwerde beim ZDF: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-100.html
Interessant ist, dass dort auch die Beschwerdeberichte zu den vier jährlichen Sitzungen des ZDF-Fernsehrats aufgeführt sind. Demnach gibt es so viele Beschwerden nicht, das könnte sich hoffentlich ändern mit diesem Handout. Man lese auch den letzten Absatz:
„Den Fernsehrat erreichten (im o.g. Berichtszeitraum) 152 sonstige Eingaben mit Programmbezug. Die aufgeführten Zuschriften wurden von mir oder auf meine Bitte beantwortet und die Anregungen an die zuständigen Redaktionen weitergeleitet. 33 Zuschriften erhielten keine Antwort, da diese im Petitum unklar waren oder sich aufgrund der Wortwahl eine Beantwortung erübrigte.“
Das bedeutet: Klar machen, dass es eine Programmbeschwerde ist, höflich bleiben, keine Polemik.
Ein Erfahrungsbericht mit Programmbeschwerden beim ZDF kommt zu dem Ergebnis:
„Man sollte sich nicht zu viele Hoffnungen machen, dass eine Programmbeschwerde beim ZDF erfolgreich ist, dass sie also tatsächlich Konsequenzen hat. Dennoch sollte man diesen Weg im begründeten Fall gehen. Allein, dass sich die Redaktionen mit den Vorwürfen befassen müssen, führt unter Umständen zu so etwas wie einer Sensibilisierung, vielleicht zu Umdenken.“
Ende des Gastbeitrags von #TeamRealität #TeamBiologie. Herzlichen Dank!
Blogbeitrag als Pdf-Download
Hier finden Sie den Beitrag als Pdf-Download. Er darf gerne geteilt und weiterverbreitet werden.
Konkreter Fall, bei dem sich eine Beschwerde lohnt: Die Sendung mit der Maus am „Tag der Trans*Sichtbarkeit“

Die „Sendung mit der Maus“ vom Sonntag, den 27.3. lehrt Kinder Dinge, die nicht nur an der Realität vorbeigehen sondern Ausdruck des frauen-, kinder- und letztlich demokratiefeindlichen Transgenderkonzepts sind. Nämlich:
- Das Geschlecht hat nichts mit körperlichen Merkmalen zu tun.
- Ein Junge kann eigentlich ein Mädchen sein, ein Mann kann eigentlich eine Frau sein.
- Das Selbstbestimmungsgesetz ist etwas ganz Tolles.
Unter diesem Link können Sie die 30-minütige Sendung ganz ansehen:
https://www.ardmediathek.de/video/die-sendung-mit-der-maus/die-sendung-vom-27-03-2022/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTcwNzA3YmYzLTY4YjUtNDRjYS1iYTVlLWU0ZjUwOTAzZDAyYg?isChildContent
Die Sendung vermittelt, dass der gezeigte erwachsene Mann schon immer ein ein Mädchen/eine Frau gewesen sein soll. Das grenzt an Grooming. Und am Schluss macht der Beitrag Werbung für das Selbstbestimmungsgesetz.
Es ist sehr wichtig, sich dazu zu äußern. Bitte formulieren Sie eine Beschwerde und schicken diese ab.
Möglichkeit 1: Beschwerde über Bürgerportal „Programmbeschwerde“
Richten Sie Ihre Beschwerde an Programmbeschwerde.de.
Hier das Formular: https://www.programmbeschwerde.de/beschwerde/
Das Portal „Programmbeschwerde“ wird betrieben von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) und betreut durch die Landesmedienanstalt Saarland (LMS). Sie nimmt Meldungen zu Online-Angeboten, öffentlich-rechtlichem TV und Rundfunk und zu privatem TV und Rundfunk entgegen. Sie bearbeitet Beschwerden nicht selbst, sondern leitet sie weiter. Nach eigenen Angaben „sorgt“ sie „dafür, dass Beschwerden – etwa über aggressive Werbepraktiken, gewalttätige Szenen im Programm oder Beiträge, die die Grenzen des guten Geschmacks weit überschreiten – den zuständigen Stellen zugeleitet und dort bearbeitet werden können.“
Wenn Sie dorthin schreiben, taucht Ihre Meldung auch in der Statistik der ALM auf. Laut Pressemitteilung der LMS kamen 2021 „mit 5.596 Meldungen mehr als doppelt so viele Hinweise als im vorangegangenen Jahr (2.613 Meldungen)“. „Zu Programminhalten privater Veranstalter gingen 1.223 Eingaben ein (Vorjahr: 513), Beschwerden zu Online-Angeboten lagen der LMS insgesamt 215 vor (186 im vorherigen Jahr). Die übrigen Rückmeldungen betrafen öffentlich-rechtliche Angebote (2021: 3711 – 2020: 1446).“
- „Beschwerden, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen, werden ohne weitere Bearbeitung an die entsprechenden Rundfunkanstalten weitergeleitet, da die Medienanstalten nur für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind.“
- „Auch reine Programmkritik zu privaten oder Onlinemedien wird direkt an die verantwortlichen Redaktionen übergeben.“
- „Sofern eine Beschwerde darüber hinaus medienrechtliche Verstöße offenbart, werden die Medienanstalten aufsichtsrechtlich aktiv.“
Möglichkeit 2: Sich direkt beim WDR und der betreffenden Redaktion beschweren
Eine weitere Option ist es, direkt an den betreffenden Sender, hier den WDR, zu schreiben, sowie an die konkrete Redaktion, hier die Redaktion der Sendung mit der Maus.
Möglichkeit 3: Förmliches Programmbeschwerdeverfahren bis zur Aufsichtsbehörde, dem WDR-Rundfunkrat
Wenn Sie den Eindruck haben, mit der Sendung mit der Maus macht ein öffentlich-rechtlicher Sender „Transpropanda“ und missachtet seinen öffentlichen Programmauftrag massiv, können Sie eine Stufe weiter gehen und eine förmliche Programmbeschwerde formulieren. Keine Angst, das ist leichter als Sie denken.
Was erreichen Sie mit einer Programmbeschwerde? Der Intendant des Senders mus sich befassen und eventuell der Rundfunkrat als Aufsichtsbehörde. Er wacht darüber, dass der WDR seinen öffentlichen Programmauftrag erfüllt. Er kann zwar nicht selbst Programminhalte gestalten, aber er „berät“ laut WDR „inhaltliche Fragen zum Gesamtprogramm oder Kritik, wenn sie beispielsweise gehäuft aufkommt.“ Es lohnt sich also, zu kritisieren.
Wie funktioniert die förmliche Programmbeschwerdeverfahren nach § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz?
- Sie beschweren sich beim Intendanten des WDR, dass die Sendung mit der Maus gegen Programmgrundsätze, Jugendschutzbestimmungen oder Werbevorschriften verstoßen hat. –>Begründung, siehe unten.
- Der Intendant muss entscheiden, ob er die im WDR-Gesetz festgelegten Programmgrundsätze oder weitere Bestimmungen verletzt sieht. Wenn ja, kann er versuchen, das Problem zu lösen.
- Wenn er Ihnen mitteilt, „nein, wir finden die Sendung mit der Trans*Maus weiterhin toll“, rufen Sie den Rundfunkrat an, der darüber in einer seiner Sitzungen berät und entscheidet. Er ist also eine Berufungsinstanz wie bei Gericht. Auf jeden Fall sorgen Sie dafür, dass ziemlich viele Leute Ihre Kritik zur Kenntnis nehmen.

Begründung der Programmbeschwerde und Bitte um Abhilfe
Und hier eine Anregung für eine Begründung (bitte individuell abändern und um Abhilfe (Löschung der Sendung) bitten):
Welche Programmgrundsätze sehe ich als verletzt an und wie begründen ich meine Beschwerde?
A) Programmgrundsatz des Gebots der umfassenden Berichterstattung (§ 5 Abs. 5 S. 4 WDR-G)
Die Sendung mit der Maus stellt einseitig die Perspektive von Ihnen sogenannter „Transmenschen“ dar. Sie unterlassen es, die Gegenperspektive darzustellen.
- Jugendliche und vor allem Kinder haben ihre Persönlichkeit noch nicht vollständig entwickelt. Sie werden mit diesen tendenziösen Inhalten, die für Erwachsene bestimmt sind, überfordert und können diese schlecht oder gar nicht verarbeiten. Ich fordere Sie auf, die Persönlichkeitsentwicklung und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.
- Der Beitrag vermittelt Geschlechterklischees. U.a. soll eine Frau daran zu erkennen sein, dass sie hohe Schuhe mag, Schminke und lange Haare trägt. Das Verbreiten solcher frauenfeindlicher Geschlechterklischees wirkt dem staatlichen Auftrag, zur Gleichstellung von Mädchen und Jungen, von Frauen und Männern beizutragen, entgegen.
- Am Schluss der Sendung wird für ein politisches Vorhaben der Ampelparteien geworben: das Selbstbestimmungsgesetz. Dies ist eine unzulässige politische Einflussnahme in einer Kindersendung zu einem sehr umstrittenen Gesetzesvorhaben.
- Strafrechtlich relevante Inhalte: Mit der Werbung für das „Selbstbestimmungsgesetz“ verharmlosen Sie schwerwiegende Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Jugendlichen durch Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone und schwerwiegende Operationen mit starken Nebenwirkungen wie z.B. Brustamputation. Bitte prüfen Sie, ob die verhamlosende Berichterstattung des Senders nicht den Tatbestand der Anstiftung zur Körperverletzung erfüllt!
So füllen Sie das Formular aus:
Beschwerde (ankreuzen): 1. Jugendschutz, 2. Programmgrundsätze
Programm/Telemedium: ARD/kika
Name der Sendung/des Inhalts: Sendung mit der Maus
Datum der Ausstrahlung: 27.03.22
Uhrzeit der Ausstrahlung: 11.30-12.00 Uhr
Bemerkung: (hier das Anschreiben mit Begründung hineinschreiben)
Viel Spaß dabei!
Kontaktformular: Publikumsstelle – Serviceangebot – Unternehmen – WDR
Auszug aus meiner Programmbeschwerde-Begründung
Ab Minute 13 wird aus Eric Katja, und der Beitrag des WDR stellt es so dar, als sei das Frausein von Eric eine Tatsache.
Wortlaut: „Sie hat sich schon immer als Frau gefühlt und jetzt traut sie sich, das allen zu zeigen.“
De facto sehen wir einen älteren Mann mit blonder Perücke in feminin anmutender Kleidung, aber wir sehen keine Frau. Jedes Kind kann erkennen, ob es eine Frau oder einen Mann vor sich hat. Den kindlichen Zuschauern zu suggerieren, dass es sich bei Eric plötzlich oder eigentlich schon die ganze Zeit um eine Frau handele, manipuliert die kindliche Wahrnehmung und gefährdet die Entwicklung von Kindern. Außerdem lehrt es sie, wie wichtig Geschlechtsstereotype sind: Frauen tragen blonde lange Haare, also sind Männer mit blonden Haaren eine Frau.
Damit übernimmt der WDR einseitig das Transnarrativ, um nicht zu sagen, verbreitet „Transprogaganda“. Ausgewogen wäre es zu sagen, Eric ist ein Mann, der das Aussehen von Frauen schon immer lieber mochte als das von Männern. Nun, im Alter von Mitte fünfzig traut er sich endlich, sich wie eine Frau zu kleiden, zu schminken und langes blondes Haar zu haben.
Der Protagonist Eric sagt übrigens selbst: „Katja hat sich erst danach entwickelt“, d.h. er sagt selbst, dass er eine Rolle spielt bzw. er sich seinem Wunschtraum, eine Frau zu sein, erst nach und nach angenähert hat.
Seine nachfolgende Erklärung wiederum ist unter Jugendschutzgesichtspunkten bedenklich. „Das ist ganz einfach: Man wird geboren mit männlichen Geschlechtsorganen, also mit einem Penis.“ Die Erwähnung von Geschlechtsorganen hat in einer Kindersendung im Grunde nichts zu suchen.
Er fährt fort: „Man weiß aber tief drinnen, dass man eine Frau ist.
Auch diese Aussage hinterfragt die WDR-Redaktion nicht, sondern übernimmt sie, indem sie die Stimme aus dem Off sagen lässt, „Sie sah aus wie ein Junge und wurde Eric genannt, aber merkte, dass sie innendrin anders war.“
Kindern wird also etwas suggeriert, was nicht den Tatsachen und der Wissenschaft entspricht, sondern einem verqueren Transgenderkonzept: nämlich, dass es so etwas gibt wie Männer in Frauenkörpern oder Frauen in Männerkörpern.
Damit werden einerseits Geschlechtsklischees zementiert, nach dem Motto, wenn ich lieber Röcke trage, bin ich nicht ein femininer Mann, sondern eine Frau. Oder wenn ich die Kleidung und alles, was eben als typisch weiblich gilt, liebe, muss ich eine Frau sein.
So etwas hinzunehmen, konterkariert alle Bemühungen der Frauenbewegung, sich von einengenden Geschlechtsstereotypen zu lösen, und Männern wie Frauen zu ermöglichen, jenseits von Geschlechtsstereotypen ein freies Leben zu führen.
Dabei sagt Eric selbst, dass es ihm darum ging, so auszusehen und sich so verhalten wie die Mädchen. Dass er „nicht den starken Max markieren“ wollte, „das passte nicht zu mir“ (Minute 15). Und er sagt, dass er sich nie getraut habe, das seinen Eltern zu erzählen. Solche Aussagen wären Anlass für eine Redaktion, die ihren Gleichstellungsauftrag ernst nimmt, zu sagen: wir müssen Jungen mehr Freiheiten erkämpfen. Frauen haben sich das Recht erkämpft, Hosen zu tragen. Jetzt sollten sich Männer selbstverständlich das Recht nehmen, Röcke zu tragen. Zu sagen, Jungen, die feminine Züge haben und Femininität mögen, seien keine Jungen sondern in Wahrheit Mädchen, bestätigt die Klischees.

Jetzt mit Mitte 50 lebt Eric seine Wunschvorstellung vom Frausein aus, sammelt hochhackige Schuhe und läuft im Minirock durch die Gegend. Er ist keine Frau, wie die WDR-Redakteurin fälschlich behauptet, sondern ein Mann, der in die Wunschvorstellung, selbst eine Frau zu sein, verliebt ist. Für diese Paraphilie hat der US-Psychologe und Therapeut Ray Blanchard den Begriff „Autogynophilie“ geprägt. Es wäre ausgewogen, wenn die Redaktion das berichten würde.

Problematisch für die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen
Die Annahme, dass es Frauen in Männerkörpern gibt, ist für einen weiteren Programmgrundsatz problematisch – den Jugendschutz in körperlicher Hinsicht. Der Beitrag ebnet den Weg für die Akzeptanz für Transitionen im Kinder- und JugendaTrter. Kindern wird suggeriert, wenn sie nicht „typisch weiblich“ oder „typisch Mädchen“ oder „typisch Junge“ sind, wären sie „trans“ und müssten ihren Körper der gefühlten Geschlechtsidentität anpassen. Das ist das Gegenteil von Freiheit. Und es enthält indirekt die Aufforderung, genau solche körperlichen Maßnahmen durchzuführen. Das gefährdet mittelbar die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen.
Übernahme der Transaktivistenargumente in Bezug auf Self-ID
Einseitig ist die Sendung auch da, wo sie über die Personenstandsänderung des Mannes von Eric zu Katja berichtet (Minute 18). Mit empörter Stimme wird berichtet, dass Eric „fremden Menschen“ „sein ganzes Leben erzählen musste“ , um die Personenstandsänderung von Eric zu Katja genehmigt zu bekommen. Erstens ist die Empörung übertrieben und heuchlerisch. Um andere staatliche Leistungen, etwa Sozialhilfe/Hartz IV, zu bekommen, muss man auch alles offenlegen. Und der Behörde „ausgeliefert“ fühlen sich viele Hartz-IV-Empfänger oder Empfänger öffentlicher Leistungen ebenso.

Das ist kein Grund, an dem Begutachtungsverfahren etwas zu ändern. Damit dass der WDR das so einseitig darstellt, macht er er sich die Argumente der Transaktivisten zueigen. Z.B. jammert der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne) auch darüber, dass die Begutachtung würdelos sei.
Zweitens zeigt sich im Grunde die ganze Absurdität des Themas Transsexuellengesetz: Warum muss ein Mann überhaupt das Recht erhalten, seinen Personenstand zu ändern? Eric hat alles Recht der Welt, mit Mitte 50 endlich seiner lange gehegten Liebe für Röcke, Makeup und hochhackige Schuhe zu frönen, tragen, aber bitte als Mann!
Das verfälscht die Statistik. Und es ist für Frauen unwürdig, einen Mann mit Highheelfetisch als Frau zu akzeptieren, unter Umständen in ihren Räumen.
Und warum braucht ein Eric, der sich Katja nennt, eine neue Geburtsurkunde? Das ist doch Geschichtsfälschung pur!

Als Mutter von drei Kindern, die redlich versucht, ihre Kinder realistisch auf das Leben vorzubereiten, bin ich verstört, welchen wissenschaftlichen Nonsense diese Sendung mit der Maus Kindern vermittelt. Und sie sehr sich die Redaktion einspannen lässt, politische Argumente für eine frauenfeindliche Gesetzgebung zu verbreiten.
Werbung für abgelehntes und mutmaßlich verfassungsfeindliches Gesetz bei Minute 26
Nicht schön wird die Sendung bei Minute 26, wo die Moderatorin lächelnd darauf hinweist, dass es bald ein neues Gesetz gebe, wonach „Jeder und jede selbst entscheiden dürfen, welchem Geschlecht er oder sie sich zugehörig fühlt und welchen Namen er oder sie tragen will. Und dann kann kein Gericht oder Gutachter mehr darüber entscheiden.“ Hier wird einseitig Werbung für eine frauenfeindliche Gesetzgebung gemacht. Die Self-ID ersetzt die Definition Geschlecht, die sich am eindeutigen biologischen Geschlecht orientiert, durch eine subjektiv gefühlte Geschlechtsidentität. Die Folgen und Kollateralschäden einer solchen Self-ID: Der Begriff Frau wird beliebig, Männer haben durch Self-ID die Möglichkeit, Frauenräume zu betreten, im Frauensport Medaillen abzustauben etc.
Ilona Liebscher
Ich lehne die Sexualisierung der Kinder, explizit die Genderindoktrination, durch die ÖRR ab und verurteile dies auf das Schärfste. Ich beziehe mich u.a. auf Sendungen wie „Die Sendung mit der Maus“. Derartige Beiträge widersprechen dem Auftrag gemäß Rundfunkstaatsvertrag und gefährden als das Kindeswohl. Ich bin nicht bereit, dafür zu zahlen.
Artoffice
Vielen Dank für Ihre sehr nötzliche Anleitung.
Ich habe kürzlich eine Prorammbeschwerde gem. Ihrer Anleitung beim WDR wegen menschenverachtenden und diskriminierenden Äußerungen einer Moderatorin, wie getür** oder angeschwär**, in einem Beitrag des Europamagazins, der am am 30,10.2022 gesendet wurde, bei der Programmdirektorin und beim Rundfunkrat der ARD eingereicht. Es war eindeutig eine grob fahrlässige Verletzung von gesetzlichen Programmgrundsätzen und der journalistischen Sorgfaltsgebote (Pressekodex). Ich bin gespannt, ob ich eine zufriedenstellende Antwort von diesen „hochmütigen Fernsehgöttern“ erhalten werde. Ehrlich gesagt: Ich habe keine große Hoffnung.
Diverse Skandale und unsauberer Journalismus haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Misskredit gebracht. Selbst schuld! Selbstreflektion absolute Fehlanzeige! Deren Credo ist: Ich bin unschuldig, so lange meine Schuld nicht eindeutig bewiesen ist!
Eines der Probleme ist , dass den etablierten, insbesondere den öffentlich-rechtlichen Medien, die Nähe zur Bevölkerung fehlt und diese immer wieder den „Oberlehrer“ spielen. Ich persönlich finde es widerlich und unerträglich, dass ich ständig belehrt werde, was ich zu denken und zu sagen habe. Des Weiteren nervt mich die Durchseuchung unnötiger und unschöner englischer Ausdrücke und die Verhunzung der deutschen Sprache durch die Überflutung von Anglizismen.
Ein weiteres Problem ist die gefährliche Nähe zwischen Parteipolitik und Medien: Solange irgendwelche Parteifunktionäre in den Mediengremien sitzen und der Parteienfilz sich ungehindert in den Medien weiter ausbreitet, werden wir keinen unabhängigen und sauberen Journalismuss und wahrheitsgemäße Berichterstattung in unserem Land erleben können. Ich meine: Durch diese Nähe haben die Medien ihre „Wächterfunktion“ schon längst verloren und der Pluralitätsanspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine farce! Die öffentlich-rechtlichen Sender sind nicht in der Krise, sondern scon längst im Kathastrophenzustand.