No time to read: Transaktivist*in Janka Kluge vom Translobbyverband dgti e.V. will gerichtlich erzwingen, als Frau bezeichnet zu werden, doch für das per einstweiliger Verfügung erlassene Verbot des LG Frankfurt gegen Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt gibt es bei genauem Hinsehen keine haltbare Begründung.
Edit: Am Montag schickte mir Janka Kluge folgende Hinweise, die im Text korrigiert habe. „Hallo Frau Engelken, Leider sind Ihnen in Ihrem Text mehrere Fehler unterlaufen. 1. Ich bin gegen die Bezeichnung ich sei „ein biologischer Mann“ nicht juristisch vorgegangen. Lediglich die alleinstehende Bezeichnung ich sei ein „62jähriger Mann“ habe ich abgemahnt. 2. Die Stellen die Sie diesbezüglich aus dem „Pleiteticker“ zitieren sind die bereits geänderten Stellen. Ich grüße Sie Janka Kluge
Es sieht aus, als würden die von der Ampel geplanten Maulkorbgesetze Wirkung entfalten, bevor sie in Kraft getreten sind; das Landgericht Frankfurt verbietet dem Blog Pleiteticker von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt per einstweiliger Anordnung, einen biologischen Mann als Mann zu bezeichnen. Man könnte genau so gut von Blasphemie-Gesetzen sprechen, nur dass nicht das Leugnen eines christlichen Gottes bestraft wird, sondern der Nichtglaube an die gottgleichen Genderidentitätsgesetze, die z.B. in das Mantra der Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) münden: „Transfrauen sind Frauen – ich sehe da keinen Erörterungsbedarf“. Wer anders denkt und es auch noch ausspricht – dass ein Mann ein Mann bleibt, auch wenn er Nagellack und Lippenstift aufträgt -, soll nach dem von der Ampel nun konkret angekündigten „Selbstbestimmungsgesetz“, das eigentlich ein Frauenfremdbestimmungsgesetz ist, mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, manche mutmaßen sogar 10.000 Euro, bestraft werden. Noch ist das nicht Gesetz, dennoch hat das Landgericht Frankfurt mit einstweiliger Verfügung der von Julian Reichelt geführten Rome Medien GmbH und seiner Autorin Judith Sevinç Basad verboten, zu schreiben, der juristisch als Frau geltende Mensch Janka Kluge sei ein 62jähriger Mann. [Hinweis: der hier verlinkte Pleitetickertext ist bereits die aufgrund der Abmahnung geänderte Version]. Der mit der Vertretung der Transaktivistenseite betraute Rechtsanwalt Jasper Prigge spricht auf seiner Website von der „Journalistin Janka Kluge“, und schreibt, dass die „Mandantin zunächst als „Transfrau“, im weiteren Verlauf [als] „biologischer Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet“ wurde. Das ist für ihn ein „Misgendern einer trans Frau.“ Dieses „Misgendern“ soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit werden, doch noch gibt es das Gesetz gar nicht.
Sollte das LG Frankfurt aufgrund eines Tatbestandes namens Misgendern gehandelt haben, würde es etwas vorwegnehmen, was es noch nicht gibt. Die Self-ID mit strafbewehrtem Offenbarungsverbot gibt es im deutschen Recht bislang nicht. Von daher stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage das Gericht Rome Medien untersagen will, Janka Kluge als Mann zu bezeichnen. Realistisch betrachtet, ist die Person Kluge männlich, von daher ist es zumindest korrekt, sie als biologischen Mann zu bezeichnen. Rechtlich ist nach eigenen Angaben seit 1984 eine Frau. Nun kann man sich juristisch gesehen auch ohne Selbstbestimmungsgesetz auf den Standpunkt stellen, es sei verpflichtend, eine rechtlich als Frau geltende Person wie Janka Kluge auch als Frau und nicht als Mann zu bezeichnen. [Janka Kluge schickte mir nach Veröffentlichung dieses Blogbeitrags folgenden Hinweis: „Lediglich die alleinstehende Bezeichnung ich sei ein „62jähriger Mann“ habe ich abgemahnt.“] Man kann als Gericht im einstweiligen Rechtsschutz den Standpunkt vertreten, die Bezeichnung Mann könne eine Schädigung für die betreffende Person verursachen, weshalb es aus Gefahrenabwehrgründen geboten ist, das zu verhindern. Man kann, aber man muss nicht.
Im Hinblick auf Kinder behaupten Translobbyisten regelmäßig, dass ein Kind, das „trans“ sei, Gefahr laufe, sich zu suizidieren, wenn seine Eltern, Lehrer und sonstigen Mitmenschen es nicht in seinem selbst empfundenen Geschlecht ansprechen. Die Statistiken halten dieser Behauptung nicht stand.
Abgesehen von dieser davon könnte das Gericht mit der einstweiligen Anordnung eine strafbare Beleidigung verhindern wollen, die darin liegen könnte, dass das Reichelt-Medium Janka Kluge als Mann bezeichnet.
Transsexuellengesetz: Mitleidsvorschrift für leidende Menschen
Es könnte sein, dass das LG Frankfurt bei seinem Verfügungsbeschluss von einem gewissen Mitleid geleitet wurde. Es ging ihm womöglich darum, einem Menschen Gerechtigkeit zu verschaffen. Unser allgemeiner Gerechtigkeitskonsens besagt, dass ein Menschen mit hohem Leidensdruck, der so viel auf sich nimmt, dass er sogar einen – wie auch immer weitgehenden – körperlichen Eingriff riskiert, verdient, in seinem Bemühen ernst genommen zu werden.
Das Transsexuellengesetz ist aus diesem Gedanken entstanden: Menschen, die derart an ihrem Geschlecht leiden, dass sie in ihm nicht weiterleben wollten, haben durch diese Ausnahmevorschrift die Möglichkeit erhalten, es zu ändern. Diese Regelung ist systematisch gesehen in der Rechtsordnung ziemlich einzigartig, denn es gibt keine vergleichbaren Sachverhalte, wo ein subjektives Leiden an der Realität die leidende Person dazu berechtigt, ihre Privatrealität ihrer ganzen Umwelt als Gesetz aufzuerlegen.
- Es gibt keine Gesetze, die einen an seinem Alter leidenden Menschen berechtigen, sich ein anderes Geburtsdatum zuzulegen, weil sie sich jünger oder älter fühlen als sie sind.
- Es gibt auch keine Gesetze, die Menschen, die an ihrer Nation leiden, einer anderen Nation für zugehörig erklären.
Privatrealität, die für alle gilt
Das ermöglicht nur das Transsexuellengesetz: Es nimmt das subjektive Stör- oder Leidensgefühl einer Einzelperson zum Anlass, die Rechtslage objektiv für alle zu ändern. Einer Person, die an einer Körperidentifikationsstörung leidet, wird nicht dahingehend geholfen, dass sie mit ihrem Leiden zurecht kommt, sondern man erlaubt ihr, den Geschlechtseintrag und den Körper zu ändern und damit alle Mitmenschen zu zwingen, so zu tun, als sei die irrationale Vorstellung eines tatsächlich erfolgten Geschlechtswechsels die objektive Wahrheit.
Das Transsexuellengesetz (TSG) geht sogar noch einen Schritt weiter. Um die Mitmenschen dazu zu bringen, die neue Rechtslage mit dem neuen Geschlecht einer Person zu respektieren, erlegt es Behörden in § 5 ein sogenanntes Offenbarungsverbot auf. Mit dem Offenbarungsverbot wird Behörden bei Strafe verboten, nach dem Namens- und Personenstandwechsel irgendetwas zu „offenbaren“, was auf das abgelegte Geschlecht hinweist. Deshalb wird sogar die Geburtsurkunde der betroffenen Person geändert. Ein als männlich geborener Junge wird so nachträglich zu einem als weiblich geborenen Mädchen umdefiniert. Das ist natürlich Geschichts- und Urkundenfälschung, denn zu dem betreffenden Datum in der Vergangenheit wurde nicht ein Mädchen geboren, sondern ein Junge und das Kind hieß nicht Marie oder Jana sondern Markus oder Jan.
Um diese weitreichende rechtliche Fiktion zu rechtfertigen, hatte der Gesetzgeber ursprünglich hohe Hürden für einen rechtlichen Geschlechtswechsel aufgerichtet. Menschen, die rechtlich ihr Geschlecht wechseln wollten, mussten unfruchtbar sein (wohl, um Mütter mit Penis zu vermeiden). Zumindest mussten sich Operationen auf sich genommen haben, um ihr Äußeres, dem Wunschgeschlecht anzugleichen. Und die Person musste – so Kluge in einem Vortrag in Stuttgart – das 25. Lebensjahr vollendet haben. Hohe Hürden, die zu einem Personenstandswechsel berechtigten.
Kaum noch Hürden für Personenstandswechsel in Deutschland…
Diese Hürden wurden aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden von betroffenen Personen, u.a. durch Urteile von 2008 und 2011, beseitigt. Das Bundesverfassungsgericht höchstpersönlich stellte fest, dass es zu weit gehe, für eine rechtliche Fiktion körperliche Maßnahmen vornehmen zu müssen.
Im Ergebnis hat unsere Gesellschaft nun genau das, was der Gesetzgeber ursprünglich vermeiden wollte: Wir haben unter den Menschen, die nach dem TSG einen Personenstandswechel vollzogen haben, biologisch voll intakte Männer, die gleichwohl aufgrund der rechtlichen Fiktion des Transsexuellengesetzes juristisch als Frauen gelten. Ich habe mit einigen der Menschen gesprochen, die nach der alten Fassung des TSG den Personenstand gewechselt haben und erfahren, dass sie nicht einverstanden sind. Es ist nicht so, dass sie fordern, dass Menschen Hand an sich legen, um den Personenstand zu wechseln. Aber sie halten es für frauenfeindlich, wenn solche, biologisch voll intakten Männer in Frauenräume hineinspazieren. In der Tat entstehen genau die Kollisionen, die der Gesetzgeber ursprünglich vermeiden wollte: Männer gewinnen im Sport, weil sie mit ihrer männlichen Anatomie realen Frauen gegenüber im Vorteil sind. Männer gewinnen bei Modelwettbewerben, weil es zeitgeistig als modern gilt, „Transfrauen“ als Frauen zu hofieren. In jedem Fall führt die rechtliche Fiktion zu Wahrnehmungsdiskrepanzen. Das biologische Geschlecht der rechtlichen Frauen bleibt ja weiterhin männlich. Und ihre Sozialisation bleibt ebenfalls männlich.
…biologisch intakte Männer dürfen rechtlich Frauen sein
Die Kollision zwischen Fiktion und Realität zeigt sich besonders deutlich, wenn sich Männer erst im fortgeschrittenen Lebensalter rechtlich zur Frau umwandeln lassen. Ein prominentes Beispiel ist der einstige WDR-Redakteur Georg Kellermann, der sich im Alter von Ende 50/Anfang 60 rechtlich zur Frau umschreiben ließ und zu Georgine Kellermann wurde. Der Großteil des Kellermann’schen Lebens bleibt das Leben eines Mannes. Das Aussehen des nunmehr als Georgine lebenden Menschen weist ihn als Transfrau aus. (Twitter-Account: https://twitter.com/GeorgineKellerm ) Spricht man den Menschen Georgine Kellermann der rechtlichen Fiktion entsprechend als Frau Kellermann an und spricht man von „ihr“ statt von „ihm“, geschieht es aus Höflichkeit und Respekt, aber nicht, weil man den Menschen als Frau wahrnehmen würde.
Daran, einem Menschen aus Höflichkeit und Respekt entgegenzukommen und seine Wünsche zu achten, ist nichts auszusetzen. Im Gegenteil, wir könnten alle noch freundlicher wer den. Aber der wertschätzende Umgang mit seinen Mitmenschen – egal, wie sie aussehen, was sie tun oder nicht tun – ist ein contrat social, ein Gesellschaftsvertrag, an den wir uns halten, um als Menschen gut miteinander leben zu können. Und ein solcher auf Respekt gegründeter Vertrag beruht auf Gegenseitigkeit. Lässt die eine Seite den Respekt vermissen, verwirkt sie den Respekt der anderen Seite.
Kann man(n) Respekt für seine Privatrealität erzwingen?
Was hat das mit der rechtlichen Frau Janka Kluge und der von ihr erwirkten einstweiligen Verfügung gegen das Reichelt-Magazin Pleiteticker und die Autorin Judith Basad zu tun? Kluge nimmt gegenüber dem Pleiteticker in Anspruch, dass sie als rechtliche Frau auch als Frau bezeichnet werden müsse. Und dass Reichelt bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen soll, wenn er Kluge weiterhin als Mann bezeichnen.
Die erste Frage lautet: Ist das klug von Kluge, den Respekt vor dem juristisch geänderten Geschlecht gerichtlich erzwingen zu wollen? Hat die Person Kluge die höhere Gerechtigkeit auf ihrer Seite, wenn sie ein etwaiges Recht gerichtlich durchsetzen möchte?
Dr. Jens Peter Paul, Autor der Cicero-Magazins, findet, nein. „Respekt lässt sich nicht erzwingen. […] Und wer glaubt, mit der gerichtlichen Androhung von sechsstelligen Geld- oder gar Haftstrafen diesen Respekt erzwingen zu können, wird immer einen Widerstand erzeugen, der auf die Dauer stärker ist als er selbst.“
Die zweite Frage lautet. Hat Kluge überhaupt ein Recht darauf, vom Pleiteticker als Frau bezeichnet zu werden?
Ich sehe mindestens drei Gründe, warum Kluge keinen Anspruch darauf hat, nicht als biologischer Mann bezeichnet zu werden. Bzw. warum Kluge es aushalten, juristisch gesprochen „dulden“ muss, als biologischer Mann bezeichnet zu werden.
Das TSG erzeugt nur eine Fiktion, keine neue Realität
- Das Transsexuellengesetz (TSG) erschafft nur eine rechtliche Fiktion, also eine Vorstellung, die Rechtswirkung erzielt. Wer nach dem TSG des „Geschlecht“ und den Namen wechselt, gilt ab sofort als das gegensätzliche Geschlecht. Diese Fiktion gilt für den Rechtsverkehr und das tägliche Miteinander. Die Identität der Person ist davon geprägt, dass sie als Frau angesprochen und vielleicht auch, mehr oder wenige, als Frau wahrgenommen wird.
Was diese rechtliche Fiktion naturgemäß nicht erreicht, ist, das tatsächliche Geschlecht zu ändern. Fiele jemand wie Kluge in eine Gletscherspalte und würde in 10.000 Jahren wiederentdeckt, würde jeder Forscher das mumifiziertes Gerippe als männliches Gerippe identifizieren. Daran könnte kein Richter und keine einstweilige Anordnung etwas ändern. Die rechtliche Fiktion hat keinerlei Macht über die Realität.
Daraus muss man ableiten, dass die rechtliche Fiktion zurücktreten muss, wenn es um die biologische oder medizinische Realität des betreffenden Menschen geht.
Ein zur Frau erklärter Mann würde es übrigens auch selbst nicht wollen, dass auf seine Biologie keine Rücksicht mehr genommen wird. Angenommen, er hätte Probleme mit seiner männlichen Prostata, würde er genau dort von einem auf den männlichen Urogenitaltrakt spezialisierten Mediziner behandelt werden wollen und nicht von einem Frauenarzt an einer künstlich hergestellten Vagina.
Das bedeutet für Kluges Anspruch darauf, in Medienartikeln als Frau bezeichnet zu werden, dass unter Umständen die Realität Vorrang hat. Geht es um die biologische Realität eines rechtlich als Frau geltenden Mannes, sollte es auch nicht rechtswidrig sein, von einem Mann oder biologischen Mann zu sprechen. Ob das jetzt im konkreten Artikel tatsächlich um die biologische Realität von Janka Kluge ging, müsste das Gericht im Einzelfall prüfen.
Wer Fiktion mit Realität verwechselt, ist lächerlich oder zwanghaft
- 2. Wer als Politiker, Journalist oder Gesetzgeber aus der rechtlichen Fiktion, dass ein Mann zu einer Frau werden kann, eine neue biologische Realität ableitet, überdehnt die Fiktion. Er übertreibt. Er sagt selbst die Unwahrheit und fordert andere auf, ebenfalls die Unwahrheit zu sagen. Es dürfte die Pressefreiheit eines jeden Mediums verletzen, wenn man es zwingen würde, die Unwahrheit zu sagen.
Wenn der als Tessa Ganserer auftretende Bundestagsabgeordnete, der mit seiner Exfrau Ines Eichmüller Kinder hat, öffentlich sagt, „ein Penis ist nicht per se ein männliches Geschlechtsorgan“, reizt das zum Lachen, weil es eine absurde und unwahre Behauptung ist. Der Penis ist nun einmal das männliche Geschlechtsorgan, das im Zusammenspiel mit einem weiblichen Geschlechtsorgan für die geschlechtliche Vermehrung der Menschen sorgt. Quasi eine nackte Tatsache jenseits aller Geschlechtsrollen und jenseits jeglicher Kleidung oder sozialen Geschlechtszuschreibungen. Wer diese Tatsache abstreitet, ist entweder dumm oder ideologisch getrieben.
Wer als Christ oder Christin an einem Abendmahlsgottesdienst teilnimmt, trinkt Wein, der einem mit den Worten überreicht wird, „das ist das Blut Christi, zu deinem Heil vergossen“. natürlich ist der Messwein nur symbolisch das Blut Christi, aber nicht in Realität. Würde man Menschen unter Strafe zwingen, den Wein unter allen Umständen als „Blut Christi“ zu bezeichnen, wäre das religiöser Fanatismus.
Wenn das Landgericht Frankfurt der Reichelt-Redaktion per einstweiliger Verfügung verbietet, einen Menschen, der biologisch unstreitig ein Mann ist, als biologischen Mann zu bezeichnen, zwingt es die Redaktion zur Lüge. Mit einer Strafandrohung von 250.000 Euro ist dieser Zwang durchaus beträchtlich.
Mit der Realität hat die Behauptung nichts zu tun, aber viel mit der Durchsetzung einer Ideologie . Das ist nichts anderes als ein kirchliches Inquisitionsgericht, das Menschen unter Strafandrohung zwingt, den wahren Glauben anzuerkennen.
Das TSG zwingt nur die Behörden, eine Unwahrheit in die Akten einzutragen, nicht die Bevölkerung
- 3. Es gibt keinen rechtlichen Zwang aus dem Transsexuellengesetz
Gibt es womöglich aus dem Transsexuellengesetz eine Verpflichtung, biologische Tatsachen zu verdrehen? Soweit zu sehen ist, nein. Das Offenbarungsverbot des Transsexuellengesetzes gilt für Behörden. Behörden dürfen den alten Namen der transitionierten Person nicht mehr „offenbaren“. Es gilt nicht für die allgemeine Bevölkerung, wozu auch Zeitungsredaktionen zählen. Das will das von der Ampel angekündigte Selbstbestimmungsgesetz – ein Fremdbestimmungsgesetz für Frauen – ändern. Aber bislang ist dieser Plan zum Glück noch nicht umgesetzt.
- „Held*innen der Demokratie“? So fördern wir mit unserem Steuergeld Frauenhass!“ von Judith Basad am 3. Februar 2023 auf www.pleiteticker.de https://pleiteticker.de/heldinnen-der-demokratie-so-foerdern-wir-mit-unserem-steuergeld-frauenhass/
Ist es eine strafbare Beleidigung, wenn das Reichelt-Magazin einen Mann, der rechtlich eine Frau ist, als Mann bezeichnet? Und ist Janke Kluge schutzbedürftig?
Ist es beleidigend, Janka Kluge als Mann zu bezeichnen? Wurde Janke Kluge in dem konkreten Artikel beleidigt, weil sie respektive er als Mann bezeichnet wurde? Eine Beleidigung ist nach § 185 Strafgesetzbuch strafbar. Als Transfrau Maike Pfuderer mich 2021 als Kacktusse bezeichnete, meinte meine Anwältin, hier sei die Grenze zur Schmähkritik überschritten, man könnte eine Abmahnung wegen Beleidigung prüfen. Allerdings veröffentlichte Pfuderer dann eine halbherzig wirkende Entschuldigung, sodass das Rechtsschutzbedürfnis für die Abmahnung entfiel.
Ist es beleidigend, einen Menschen, der gerne eine Frau sein möchte und rechtlich und optisch alles mögliche unternimmt, um das zu erreichen, immer noch als Mann zu bezeichnen? Kluges Anwalt spricht von „verschiedene[n] Studien“, die „die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene“ belegten. Kann man es dem Pleiteticker vorwerfen, diese negativen Auswirkungen zu ignorieren? Ist das pure Benennen der biologischen Realität bereits beleidigend?
Ist es beleidigend oder realistisch, einen Transsexuellen in seinem biologischen Geschlecht anzusprechen?
Als ich Jugendliche war, überholte ich auf meinem Schulweg alle paar Tage einen Menschen mit schütteren Haaren, rosa Lippenstift und etwas schief wirkenden Pumps. Ich grüßte ihn flüchtig mit einem Kopfnicken, ohne mich je zu unterhalten, und hatte insgeheim Mitleid mit ihm. Hier machte sich ein offensichtlich männlicher Mensch mit seinem Versuch, eine Frau zu imitieren, zu einer Art Vogelscheuche. Wäre er mir als „Frau Hallmeier“ vorgestellt worden, hätte ich ihn als Frau Hallmeier begrüßt, aber dazu kam nie. In jedem Fall wäre es mir nie in den Sinn gekommen, diesen Menschen zu verspotten. Hätte ich ihn verspotten wollen, wäre es leicht gewesen und zugleich extrem schäbig, auf jemandem herumzuhacken, der so offensichtlich mit einem irrationalen Wunsch scheitert, als etwas zu erscheinen, was er nicht ist und niemals sein kann: nämlich eine Frau.
Angenommen, die Bezeichnung Kluges als Mann wäre eine Beleidigung gewesen (was sie meiner Meinung nach niemals war), war es notwendig, dass das Landgericht Frankfurt Janka Kluge vor dem schäbigem Spott des Pleitetickers auf einen leidenden Menschen bewahrte? Bestand ein Bedürfnis, dass die Richter (und Richterinnen) mit der einstweiligen Verfügung gegen das Reichelt-Magazin etwaigen Spott verhinderten? Dafür haben wir immerhin eine Justiz, dass sie das menschliche Zusammenleben ordnet und eingreift, wenn es gestört wird. Aber war es im konkreten Fall nötig? Musste der Mensch Janka Kluge mit seinem letztlich unerfüllbaren Wunsch, eine Frau zu sein, vor dem Gespött der Mitmenschen richterlich geschützt werden? Grundsätzlich sicherlich ja. Jeder Mensch möchte gerne in seinem Sein respektiert und nicht verspottet werden.
Die Frage ist nur: ist es nötig, Kluge vor einer möglicherweise als kränkend empfunden Äußerung zu schützen? Oder ist er es nicht mehr?
Muss ein Transaktivist vor der Realität geschützt werden?
Es geht in dem Pleiteticker-Artikel um die Beschreibung einer schon länger andauernden Auseinandersetzung zwischen Kluge und der längt medial bekannten Biologin Marie-Luise Vollbrecht. In diesem Zusammenhang erwähnt Judith Sevinc-Basad Kluge mehrfach.
- „Neben dem Vorwurf, dass sie NS-Verbrechen leugnet, ging Vollbrecht auch gegen eine andere Falschbehauptung vor, die von der 62-jährigen Transfrau Janka Kluge in die Welt gesetzt wurde.“
- „Ein biologischer Mann, der sich an der Zerstörung einer jungen Frau beteiligt, ihr grausame Gewalt gegen Minderheiten unterstellt, und dafür sogar rechtlich belangt wird, ist sicherlich kein „Held der Demokratie“, der sich „gegen Rassismus, Antisemitismus und andere menschenverachtende Einstellungen“ einsetzt.“
Es gibt einen Grundsatz, wonach eine Äußerung keine Beleidigung sein kann, wenn es einen sachlichen Anknüpfungspunkt für die inkriminierte Äußerung gibt. Das könnte h hier zutreffen. Die rechtliche Frau Janke Kluge ist nämlich nicht nur eine nach dem TSG transitionierte Frau, sondern Aktivistin für die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und für die Einführung eines sog. Selbstbestimmungsgesetzes.
Kluge arbeitet für den Dgti, eine Lobbyorganisation, die die Transgenderideologie in allen Facetten in deutsches Recht, in die Schulen etc. infiltrieren möchte.
2019 in Stuttgart: https://www.youtube.com/watch?v=F-xW84YESvE&t=3s
Wie jeder weiß, der sich nur fünf Minuten damit beschäftigt, ist dieses Gesetz in Wahrheit ein Frauenfremdbestimmungsgesetz ist, weil es jedem Mann erlaubt, in Frauenräume einzudringen und Frauen zwingt, das zu akzeptieren. Dass Janka Kluge für eine Neudefinition des Geschlechtsbegriffs agitiert, der die biologische Realität leugnet, macht das von ihr behauptete Frausein zu einem Politikum. Umso mehr, als die Person Kluge ihren eigenen Personenstand als Frau immer wieder bei Diskussionen einbringt. Da sich der Reichelt-Artikel dem politischen Aktivismus Kluges befasst, kann man es für sachlich vollkommen gerechtfertigt halten, Kluges nach TSG geänderten Personenstand und Kluges Geschlecht zu erwähnen bzw. zu erwähnen, dass Kluge auch persönliche Interessen mit der Definition von Frausein verbindet. Über diesen Sachzusammenhang kann natürlich ein Gericht spitzfindig entscheiden.
Es gibt noch einen Aspekt, weshalb Kluge möglicherweise vollkommen zu Recht als Mann bezeichnet wurde. Nämlich die Überlegung, dass Kluge trotz rechtlicher Einordnung als Frau das Recht verwirkt hat, im Rechtsverkehr als Frau bezeichnet zu werden.
Kann man das Recht auf die Anrede im Wunschgeschlecht verwirken?
Es gibt im deutschen Recht den Grundsatz der Rechtsverwirkung. Er besagt im Wesentlichen, dass man ein Recht verwirkt, wenn man sich dem gegenüber, der einem was geben soll, so unschön verhält, dass er einem dem Stinkefinger zeigt. Genau diesen Eindruck scheint die Autorin Judith Sevenc Basad von der Person Kluge gewonnen zu haben. Basad erwähnt in ihrem Pleiteticker-Artikel Behauptungen, die Kluge gegen Marie-Luise Vollbrecht veröffentlicht hat. „Neben dem Vorwurf, dass sie NS-Verbrechen leugnet, ging Vollbrecht auch gegen eine andere Falschbehauptung vor, die von der 62-jährigen Transfrau Janka Kluge in die Welt gesetzt wurde. […]
Basad beschreibt, wie aggressiv Kluge gegen Vollbrecht agierte, die das biologische Geschlecht als real und unveränderbar bezeichnet. Diese Agitation ist keine Privatsache. Auch andere Mitglieder der öffentlich bezuschussten Gesellschaft DGTI, in deren Vorstand Kluge Mitglied ist, gehen gegen Frauen vor, die sich nicht von Männern die Genderidentitätsideologie vorschreiben lassen wollen.
Dieses Durchsetzen einer Ideologie hat nichts mehr mit Minderheitenschutz zu tun, oder damit, eine arme, gerupfte Vogelscheuche vor Spott zu bewahren. Es geht nicht darum, den winzigen Bruchteil der Bevölkerung, der aus transsexuellen Menschen besteht, vor Diffamierung zu schützen. Es geht im konkreten Artikel um die aktivistisch gegen Frauen vorgehende Person Janka Kluge, eine Person, die die Befürchtungen von Frauen vor dem Eindringen in ihre Räume nicht ernst nimmt. Eine Person, die als Vorstand einer Lobbyorganisation großen Einfluss hat. Bei der Frage nach der Schutzbedürftigkeit von Kluge gegenüber einer Bezeichnung durch die Journalistin Judith Sevinc Basad als Mann muss man diese Aktivistenrolle einbeziehen.
Ist es okay, als biologischer Mann Frauen zu attackieren, aber darauf zu bestehen, als Frau angesprochen zu werden?
Man muss einbeziehen, dass Kluge an dem massiven rechtlich und medial geführten Shitstorm gegen Marie-Luise Vollbrecht aktiv mitwirkt. Nichts anderes erwähnt der Pleiteticker-Artikel. Der Pleiteticker-Artikel erwähnt noch mehr, nämlich dass Kluge für seinen Gang vor Gericht mit öffentlichen Geldern gefördert wurde – Kluge hat nach eigenen Angaben einen Zuschuss zu den Anwaltskosten von 2000 Euro von der Antonio Amadeu-Stiftung erhalten.
Nimmt man all diese Aspekte zusammen, kommt man zu dem Ergebnis, dass Janke Kluge vollkommen zu Recht als biologischer Mann bzw. Mann bezeichnet wurde und dass es keinen Grund gibt, einer Redaktion das zu verbieten.
Jens Peter Pau vom Cicero schreibt: https://www.cicero.de/kultur/trans-kulturkampf-von-ard-und-zdf-zwei-grimme-preise-fur-frauenverachtung: „Janka Kluge ist wahrscheinlich noch nie so oft öffentlich beleidigt und als Mann bezeichnet worden wie in den vergangenen 96 Stunden. Und nach Besserung sieht es nicht aus – im Gegenteil.“
Ich hoffe, dass der Widerspruch von Rome Medien gegen die einstweilige Verfügung des LG Frankfurt Erfolg hat. Und für das Hauptsacheverfahren hoffe ich, dass die Spruchkörper es schaffen, eine gute Entscheidung zu treffen. Zugunsten der Realität.
Janka Kluge
Hallo Frau Engelken,
Leider sind Ihnen in Ihrem Text mehrere Fehler unterlaufen.
1. Ich bin gegen die Bezeichnung ich sei „ein biologischer Mann“ nicht juristisch vorgegangen. Lediglich die alleinstehende Bezeichnung ich sei ein „62jähriger Mann“ habe ich abgemahnt.
2. Die Stellen die Sie diesbezüglich aus dem „Pleiteticker“ zitieren sind die bereits geänderten Stellen.
3. Ich bin Mitglied im Vorstand der dgti und nicht deren Vorsitzende.
Ich grüße Sie
Janka Kluge
EE
Hallo Frau Kluge, danke für die Hinweise. Ändere ich. mfG EE
L.F.
Wer mit Strafen droht, weil Leute es wagen die Faktenbasierte Realität nicht zu verleugnen, dem ist von vornherein klar welches Geschlecht er hat. Diese Leute wissen ganz genau, dass nur Zwang zum erwünschten Ergebnis führt.
Man könnte Kluge einfach als Prostataperson bezeichnen, denn immerhin ist die Seite auf der Kluge steht ja einverstanden damit, Frauen als Menstruierende, oder Personen mit Uterus zu bezeichnen. Solle Kluge ein Problem damit haben, beweist Kluge dass solche Bezeichnungen eben doch entmenschlichend sind.
Matthias v. K.
Apropos Änderung des Geburtseintrags = Geschichts- und Urkundenfälschung: Künftig könnte die KI das ihrige dazu beitragen, Geschlechtsidentitäten retrospektiv „anzugleichen“, sprich: ehemalige Jungen in Mädchen und ehemalige Mädchen in Jungen zu verwandeln.
Das Trans-Projekt „Saved Memories“ gleicht jetzt mit Hilfe von KI die Kinder- und Jugendfotos der Betroffenen dem Wunschgeschlecht an. Man sollte es wohl eher „Changed Memories“ oder „Retrofixed Realities“ o. ä. nennen.
https://www.youtube.com/watch?v=7ShSGSZB0y4
Eine der Projekt-TeilnehmerInnen ist „Transfrau“ und Germany‘s-Next-Topmodel-Kandidat(in) Lucy Hellenbrecht, die 2020 den 16. Platz bei GNTM machte. Offenbar war das zu wenig für die Translobby, so dass Transmodel Alex im nächsten Jahr gleich den 1. Platz machen musste. (Wie du ja auch schreibst: „Männer gewinnen bei Modelwettbewerben, weil es zeitgeistig als modern gilt, „Transfrauen“ als Frauen zu hofieren.“) Hier wäre es wirklich interessant zu erfahren, wieviel Geld und PR-Aktivitäten von Translobbyvereinen in die „Entscheidung“ miteingeflossen sind.
https://www.stern.de/lifestyle/leute/lucy-hellenbrecht–trans-model-laesst-kinderfotos-anpassen-33476602.html
Auch wenn der Vergleich hinkt: Mich erinnern diese Aktionen eher an das Ausradieren/Kaschieren unliebsamer Personen auf den Propaganda-Fotos im Sowjet-Kommunismus. Meist nachdem die abgebildeten Person auch physisch eliminiert wurde: https://www.akg-images.de/archive/-2UMEBMYJMX4E3.html.
Wenn solche Projekte Schule machen, bewegen wir uns bald voll und ganz in einer fluiden beliebig modifizierbaren Realität, wohin die KI- und BioTech-Reise ja ohnehin zu steuern scheint. Die aktuelle Transbewegung scheint mir hier nur die Spitze des Eisbergs zu sein, an dem die Wirklichkeit zerschellen soll. (Was natürlich nicht funktionieren wird.)
Auch deinen Vergleich mit dem Abendmahl finde ich äußerst passend: Um zu ermessen, welche Macht die Fiktion über die Realität gewinnen kann, muss man sich nur vor Augen führen, wie viele Konzile, Glaubenskongregationen, Bullen, Enzykliken & konfessionelle Dispute nötig waren, um zu „beweisen“, dass Brot und Wein sich tatsächlich in Fleisch und Blut Christi verwandeln (Transsubstantiation, katholisch) oder dass Letztere dort real präsent seien (Konsubstantiation, protestantisch). Vor allem muss man sich vor Augen führen, wie viele Menschen im Laufe der Kirchengeschichte als Ketzer und Häretiker ihr Leben lassen mussten, weil sie diese Dogmen nicht anerkannten. Z. B. die Katharer/Albigenser im 11. Jahrhundert, deren Schriften zunächst verbrannt wurden, bevor sie selbst ins Feuer geworfen wurden. Oder die Juden, die ebenfalls ab dem 11. Jahrhundert als „Hostienschänder“ angeklagt, verfolgt, vertrieben und später in großem Stil verbrannt wurden, insbes. bei sog. „Großen Jundenbrennen“ im 14. Jahrhundert.
Unter diesen Vorzeichen kann man die aktuellen Realitäts-Aushebelungs-Ambitionen als gewaltige neoreligiöse und neu-analphabetische Regression werten.
ER
Danke für diesen Artikel, den ich mit Interesse gelesen habe.
Weshalb diese ganze Debatte als so unsinnig und irritierend erscheint, ist nur schwer zu begreifen, weil nach den Worten von Paul Shepard, „Das Problem vielleicht schwieriger zu verstehen ist als es zu lösen.“ Wobei ich einwerfen würde, dass jeder Problemlösungs-Ansatz oder -Versuch selbst wieder neue Probleme hervorruft. „Problemlösung“ wird verstanden als „neue Gesetze“, die immer wieder nur weitere Widersprüche beinhalten.
Ein Zitat aus Shepards Buch „Nature and Madness“:
> Die städtische Zivilisation schafft die Illusion einer Abkürzung zur individuellen Reife, indem sie versucht, die acht bis zehn Jahre des Eintauchens in die nichtmenschliche Natur auszulassen. Die auf diese Weise erreichte Reife ist falsch, weil das Individuum, auch wenn es sich frühzeitig artikulieren und für subtile menschliche Interaktionen sensibilisieren kann, in der gegebenen Struktur, die die Natur darstellt, nicht verankert ist. Seine Trauer und sein Gefühl des Verlustes erscheinen ihm als ein persönliches Problem, so dass er, gefangen in einem doppelten Zwiespalt, ermutigt wird, sein Gefühl der Unzulänglichkeit auszusprechen, als wäre es eine zwischenmenschliche oder ideologische Angelegenheit. In der Tat hat die wahre Brüchigkeit der modernen sozialen Beziehungen ihre Wurzeln in dem Vakuum, in dem eine schöne und ehrfurchtgebietende Andersartigkeit hätte angetroffen werden müssen.
Mit „Andersartigkeit“ meint Shepard wilde Tiere (reduziert ausgedrückt).
Er sagt es so:
> Und welchen Unterschied kann es machen, wenn sich diese neun Jahre in einer fabrizierten Umgebung abspielen? Die Abwesenheit zahlreicher nicht-menschlicher Lebewesen, ein bunter, mit Pflanzen bewachsener Boden, die Nähe der Stürme, der Wind, die Gerüche der Pflanzen, die fantastische Vielfalt der Insektenformen, die Überraschung der Quellen, das Geheimnis des im Wasser verborgenen Lebens, der Reigen der Jahreszeiten und der Wanderungen – wie schadet das Fehlen dieser Dinge dem Kind wirklich? Das Leben in einer gemachten Welt baut im Kind zunächst langsam das Gefühl auf, dass das Nichtleben der Normalzustand ist. Das Dasein wird von außen geformt oder zusammengesetzt. Schließlich wird es zu dem Schluss kommen, dass es keine innere Entfaltung, kein einzigartiges, inneres Leben gibt, sondern nur eine Substanz, die, wenn sie manipuliert wird, die Illusion von Spontaneität vermittelt.
> Das vielfältige Anderssein mit Ähnlichkeiten in der nicht-menschlichen Natur ist ein Übungsfeld für jenes empfindliche Gleichgewicht zwischen dem Spiel von Ähnlichkeit und Differenz in jedem sozialen Verkehr und für die Bejahung statt der Furcht vor den Zweideutigkeiten und der Lebendigkeit des Selbst.
„Zweideutigkeit“ finden wir immer vor, egal, wo wir hinschauen. Diese Ambivalenz nicht wegmachen zu wollen, sondern sich damit zu arrangieren, wäre ein Weg, sich nicht weiter mit ihnen zu quälen.
Weiterhin sagt er:
> „Der Psychotiker, so Edith Jacobson, versucht, „die Welt zu verändern“, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, eine Fantasie, um seine Impulse auszuführen (im Gegensatz zur Symbolisierung). Internationale Konzerne prahlen damit, dass sie die Welt verändern. Hinter dieser stolzen Prahlerei verbirgt sich eine Art Beschützerwahn, der uns sagt, dass wir vorankommen oder zurückfallen müssen. Diese Angst vor Rückschritten, so Jacobson, ist in der frühen Adoleszenz am stärksten ausgeprägt, wenn die Jugendlichen, die kurz davor stehen, infantile Formen der Erneuerung zu rekapitulieren, psychologisch zwischen „Entdifferenzierung“ und der Bewegung zur Reife hin balancieren.
> Unsere Angst vor Hilflosigkeit, die Wahrnehmung des Kosmos und sogar unserer selbst als nicht lebendig und die Bedrohung durch eine bedeutungslose und ungeordnete Welt sind allesamt vertraute Klagen des entfremdeten modernen Menschen und stehen, wie ich angedeutet habe, alle mit charakteristischen Phasen der psychologischen Entwicklung in Verbindung. Insofern sie unser Gefühl einer drohenden Desintegration beinhalten oder ausdrücken, dienen sie einem neurotischen Streben nach Kontrolle. Von der Selbstverleugnung und körperlichen Erniedrigung der christlichen Geißler über die frommen Zwänge fanatischer Sauberkeit und Hygiene bis hin zur Sehnsucht nach Macht über die physische Natur, die durch die industrialisierte Technologie ermöglicht wird, befinden wir uns in einer verzweifelten Flucht vor der unausgegorenen Vielfalt und unseren eigenen Gefühlen von Anonymität und Fragmentierung.
> … Verachtung für den Körper und … Abscheu vor den Verlockungen des Lebens und dem Schrecken des Schleims, der Verwesung, der Ausscheidung, der Geburt und des Todes sind keine rationalen Abneigungen, sondern die Auswirkungen einer hart erarbeiteten psychologischen Verzerrung der Kindheit, die dem Konsens und der Rationalisierung der Erwachsenen ausgeliefert ist.
> Alle Menschen des Westens sind nicht nur Erben der Selbstrechtfertigungen der jüngsten technophilen prometheischen Impulse, sondern auch des Erbes des Ganzen. Die Menschen mögen jetzt die Besitzer der schwächsten Identitätsstruktur der Welt sein, die Produkte einer langen Bastelei an der Ontogenese – nach paläolithischen Maßstäben kindliche Erwachsene.
Wer das ganze Buch lesen will (Englisch), kann es hier finden:
https://ia903207.us.archive.org/4/items/ShepardNatureAndMadness/Shepard%20-%20Nature%20and%20Madness.pdf
Persönlich kenne ich meine eigenen Impulse, „die Welt verbessern“ zu wollen. Ich bin damit in guter Gesellschaft. Die Ohnmacht darüber, etwas verloren zu haben, ließ mich, wie so viele meiner Mitmenschen, zu dem falschen Schluss kommen, dass wenn ich selbst keinen Weg zur Reife finden kann, die „ganze Welt“ sich „für mich“ zu verändern hat, aber nicht ich selbst es bin, die zur Reife gelangt. Diese Erkenntnis ist unangenehm, aber nichsdestoweniger wahr für mich.
Herzliche Grüße
Eberhard Burlet
Ich verstehe einfach nicht, warum man/frau die Naturwissenschaften leugnet? Egal ob Mann oder Frau, einjeder darf sich gerne als egal was fühlen(!). Gerne kann, ähnlich dem Künstler- / Ordensname, eine Rolle im Perso eingetragen werden. Gerne komme ich dem höflich vorgetragenen Wunsch den ‚Erik‘ als die ‚Erika‘ zu rufen und mit der Person in ihrer selbstgewählten Rolle zu interagieren nach – was nichts am biologischen Geschlecht der Person ändert!
Das ist nicht sooo kompliziert und wird nach meiner Meinung jedem gerecht.
Hat eigentlich mal jemand überlegt, was mit Personen diversen Geschlechts bei der Einreise nach z.B. SaudiArabien passiert…
Kwassow, Daniel
Sehr geehrte Frau Engelken,
vielen Dank für einen sehr guten Beitrag!
Ehrlich gesagt bin ich absolut überrascht so was vernünftiges von einer „Grünen“ zu lesen. Ich will mir gar nicht vorstellen, wie Sie in dieser Partei mit Ihren Ansichten zu leiden haben und um Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu kämpfen haben!
Die „Grünen“ sind schon lange keine Partei für Umweltschutz, sondern eine transatlantische menschen- und deutschlandhassende Kraft geworden.
In dem Zusammenhang mit dem Artikel Thema möchte ich nur folgendes sagen:
Man soll den aufgezwungenen Mainstream mit deren Waffen schlagen. Solche wie Janka Kluge soll man ganz laut und öffentlich als Biologieleugner*in bezeichnen und nur so nennen. Nicht Mann, nicht Frau, sondern nur so und zwar absichtlich mit dem schwachsinnigen Gendersternchen! Ich will mal die Argumentation von Gerichten sehen welche das mal zu verbitten versuchen. Sie werden Zähne knirschend das hinnehmen müssen, da sonst alle Aussagen über „Klimaleugner“, „Coronaleugner“, u.s.w. genau so strafbar wären. Genau so würde ich alle selbst oder durch Mainstream bezeichneten „Experten“ nur mit Herr / Frau Hochstapler*in ansprechen, da man sonst heute überall nur von „Experten“ umgeben ist welche meistens kein blassen Schema davon haben vorüber sie reden, aber immer dem Mainstream nachplappern. Wenn jemand dadurch sich beleidigt fühlen sollte, soll dann der- oder diejenige nachweisen was für Experte er / sie ist. Das wäre dann sehr amüsant zuzusehen.
Alles gute wünsche ich Ihnen für Ihre Standhafte Position!
Gruß
Daniel K.
Marianna
Es wird keine Biologie geleugnet. Nur was Leuten nicht in den Schädel geht ist dass man sich Biologie nicht zurechtdrehen kann wie man sie will.
Ein biologisch weiblicher penis ist weiblich – und nicht männlich, egal wie oft man das auch verdreht.
interpretiert doch einfach biologische Fakten richtig, dann gibt es auch keine Probleme mehr
Tunix Zursache
Meine Güte, man muss schon wirklich sehr fixiert auf solche Fragen sein, um ellenlange Exegese zu betreiben und ebensolche Texte zu verfassen. Unterm Strich bleibt: Anstatt sich einfach der Vielfalt und der Unperfektheit auszusetzen, sortiert man lieber den Kategoriensetzkasten. Dass man damit en passent wieder Leute argumentativ plattmacht, die durch solche schwierigen Prozesse gehen müssen und dazu auch noch eine identitäre Kampagne unterstützt, die in trans das neue schwul ausgemacht hat, fällt in der Selbstbegeisterung über die geleistete Arbeit als Späne unter den Tisch.