In aller Kürze, ausführliche Version folgt nach. Die Linke hat am 23.4.2021 einen Gesetzentwurf eingebracht, der „Transgesundheit“ als Kassenleistung feststellen lassen will. Die Begründung geht ungefähr so: „Trans zu sein, ist ab dem 1. Januar 2022 keine Krankheit mehr, jippiie!“ „Oh, Mist, dann können wir auch nicht mehr verlangen, unsere Hormone und OPs von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.“ „Ich hab eine Idee! Wir sagen, wir würden depressiv werden, wenn wir unseren Wunsch nicht erfüllt bekommen, und machen einfach ein Gesetz, das „Transgesundheit“ zur Kassenleistung macht. Dann können wir weiterhin bzw. leichter als bisher auf Kosten der Krankenkasse (=Allgemeinheit) unsere Wünsche umsetzen.“ Die Gefahr besteht, dass ein solches Gesetz zulasten derer geht, denen nicht aufgrund einer Transgenderidentität, sondern aufgrund einer krankheitswertigen transidenten Störung des Geschlechtsempfindens wirklich mit einer Körpermodifikation geholfen wäre. Also zulasten der klassischen Transsexuellen. Und es geht zulasten der Krankenkassen, weil dann jeder, der von sich sagt, trans zu sein, mit dieser Begründung die Kassen …. nun ja anzapfen kann. Oder sollte man sagen „schröpfen“?
Die Gesundheitsversorgung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen basiert auf veralteten, vielfach abweisenden Annahmen und Vorbehal-ten. So werden Transitionsmaßnahmen in Bezug auf körpermodifizierende Ope-rationen, Epilation und Hilfsmittel wie Epithesen, Perücken oder Kompressions-westen nicht auf ärztliche Überweisung oder Rezept von den gesetzlichen Kran-kenkassen übernommen, sondern ausschließlich über individuelle Kostenüber-nahme-Anträge gemäß § 19 SGB IV bearbeitet. Lediglich selbstbestimmte Hormonbehandlungen und Logopädie konnten bislang über den Weg einer direkten Überweisung zwischen medizinischen und therapeutischen Fachkräften bewilligt werden. Für die Versicherten bedeutet die regressive Auslegung ihrer gesundheit-lichen Bedarfe und Leistungsansprüche, dass sie angestrebte Maßnahmen der Transition selbst zahlen müssen oder nicht in Anspruch nehmen können. Diese Situation muss geändert werden.
Deutscher BundestagDrucksache 19/2877919. Wahlperiode20.04.2021Antragder Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen
Das Magazin Queer bejubelt den Vorstoß der Linken: https://www.queer.de/detail.php?article_id=38684&fbclid=IwAR22S3Vd4EIJb-FUsi_YY3Cc0zx-Wnt2Bz0K4dZUYw7m6nXWNOUFJ0d5HBQ
Fortsetzung folgt.
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