Grüne, Linke und FDP sowie eine LGBTIQ-Initiative baggern mit der Forderung „Grundgesetz für alle“ an einer weiteren Rinne, durch die das frauenfeindliche Transgenderkonzept ins deutsche Rechtssystem einsickern kann. Der Pferdefuß, wenn „sexuelle“ und „geschlechtliche“ Identität als Diskriminierungsgründe in Art. 3 Grundgesetz aufgenommen würden, wäre: zum einen wäre die Kategorie „Geschlecht“ in ihrer bisherigen Bedeutung im deutschen Rechtssystem abgeschafft. Würde die „sexuelle Identität“ aufgenommen, wäre bei einer weiten Auslegung der Definition jeder sexuelle Fetisch von der Verfassung geschützt. Deshalb: Finger weg vom Grundgesetz! Bei der Gegenrede zur geschlechtlichen Identität greife ich dankend auf eine Analyse der Autorin Hilde Schwathe, Referentin für Frauenfragen in Bildung, Kultur und Politik (Univ. Dortmund) zurück. Enjoy!
Als Begründung für die Grundgesetzänderung schiebt die Transgenderbewegung diesmal die armen Lesben und Schwulen vor
Wie immer bei der Transgenderbewegung kommt auch diese Attacke verkleidet daher. Die Forderung „Grundgesetz für alle“ tut so, als ginge es um den Schutz einer Minderheit. Begründung: Man habe die Homosexuellen, also Lesben und Schwule, in der Nazizeit verfolgt, deshalb müsse man ihre sexuelle Orientierung und bei der Gelegenheit nun endlich auch ihre geschlechtliche Identität als schützenswert ins Grundgesetz aufnehmen. Das „für alle“ ähnelt der „Ehe für alle“, die am Ende ja sogar die Bundeskanzlerin gut fand. Von daher finden viele Ahnungslose, darunter prominente Ahnungslose wie Anne Will, es okay, die angeblich so vielfaltsförderliche Initiative „Grundgesetz für alle“ zu unterstützen.
„Das ist die Gelegenheit, endlich das Diskriminierungsverbot zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität zu erweitern.“
Initative Grundgesetz für alle
Gefordert wird die Aufnahme von sexueller und geschlechtlicher Identität in Artikel 3 Satz 3 Grundgesetz. Hier steht bislang nur das Geschlecht, und das würde auch vollkommen ausreichen, wäre da nicht die Transgenderbewegung, die ihre menschenfeindliche und frauen- und kinderverachtende Agenda pushen wollte, und damit harmonisch aufschließt zur weltweiten Männerrechtsbewegung.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
„Grundgesetz für alle“ ist eine Initiative der Translobby
Bei der Initiative „Grundgesetz für alle“ und bei der Gesetzesinitiative von Bündnis 90/Grünen, Die Linke und FDP haben sich die Schwulen und Lesben von der Translobby einspannen lassen. Obendrein drängen bei den Grünen zunehmend transidente Männer in Machtpositionen und sorgen dafür, dass Transtehmen überall auf der Tagesordnung ganz nach oben gesetzt werden.
Wer daran Zweifel hat, schaue nach, welche Anliegen die von transidenten Männern mitgeführte grüne BAG Lesbenpolitik vertritt: „Selbstbestimmungsgesetz“, „queere Europapolitik“, „Transphobie“, „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „queere Familienpolitik“, „Queerkongress“ … . Für mein Empfinden ist diese Bundesarbeitsgemeinschaft zu einer Transarbeitsgemeinschaft geworden, in der Lesben unsichtbar sind.
Was mir auch immer wieder auffällt, ist, mit welch atemberaubender Schnelligkeit Transthemen gesetzlich und gesellschaftlich umgesetzt werden. Mir fällt im Hinblick auf das Grundgesetz mindestens eine weitere schützenswerte Minderheit ein, die trotz langjähriger Debatten noch immer nicht im Grundgesetz steht, nämlich Kinder.* Aber Kinder haben keine Translobby, die so mächtig ist, dass sie ihren Schutz binnen weniger Jahre überall in die Gesetze und Ausführungsbestimmungen hineinpressen könnte.
LGBTIQ will „geschlechtliche“ und „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz bringen
Die neue Forderung der LGBTIQ-Initiative „Grundgesetz für alle“ will unter dem Vorwand der „Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community“ das Geschlecht zu Lasten von Frauen neudefinieren als „Geschlechtsidentität“.
Parallel fordert ein Gesetzentwurf, die „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufzunehmen
Die Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben schon 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz (GG) um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt werden soll: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw45-de-sexuelle-identitaet-664910.
Warum die geschlechtliche Identität nicht in Grundgesetz gehört
Das Problem dabei ist: das Grundgesetz schützt sogenannte queere Menschen längst über das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Artikel 2 Grundgesetz. Wenn wir jedoch die „sexuelle Identität“ und auch die „geschlechtliche Identität“ in den Kanon der Diskriminierungsgründe in Artikel 3 Grundgesetz aufnehmen, fügen wir gleich zwei neue Begriffe hinzu, deren Definitionen noch lange nicht geklärt sind. Sie bergen die Gefahr, der Gleichberechtigung der Geschlechter abträglich zu sein, und auch den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt zu vernachlässigen. Auch wenn man das auf Anhieb nicht erkennen kann. Deshalb fordere ich: Finger weg vom Grundgesetz!
Die Initiative „Grundgesetz für alle“ begründet ihre Forderung, in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz die Formulierung „geschlechtliche Identität“ (gender identity) einzufügen, – wie üblich – mit einem ehrenwerten Ziel, nämlich die „Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community durchzusetzen“.
Abschaffung der Kategorie Geschlecht durch die Hintertür
Klitzekleines Problem dabei: Dieser Forderung liegt ein himmelschreiend wissenschafts- und in seinen Auswirkungen frauenfeindliches Verständnis von „Geschlecht“ zugrunde. Nämlich das Transgenderkonzept. Nach dem Transgenderkonzept begründen nicht biologische Tatsachen wie XX- und XY-Chromosomen und die dadurch entstehenden weiblichen und männlichen Körper das Geschlecht, sondern eine subjektiv wahrgenommene Geschlechtsidentität und der Sprechakt, die „Selbstidentifikation“, englisch Self ID. Ich fühle mich als Frau, also bin ich eine Frau; mein Penis ist weiblich. Der Anknüpfungspunkt für eine „Selbstidentifikation“ als Frau oder Mann oder als weder noch (im Transgenderjargon als „nonbinär“ bezeichnet) sind keine körperlichen Merkmale, sondern eine gefühlte geschlechtliche Identität oder Genderidentität. Ein Gefühl, das sich durch nichts anderes begründen lässt als durch ein Gefühl. 😉
„Unter ‚geschlechtlicher Identität‘ versteht man das tief empfundene innere und persönliche Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, das mit dem Geschlecht, das der betroffene Mensch bei seiner Geburt hatte, übereinstimmt oder nicht übereinstimmt; dies schließt die Wahrnehmung des eigenen Körpers (darunter auch die freiwillige Veränderung des äußeren körperlichen Erscheinungsbildes oder der Funktionen des Körpers durch medizinische, chirurgische oder andere Eingriffe) sowie andere Ausdrucksformen des Geschlechts, z.B. durch Kleidung, Sprache undVerhaltensweisen, ein.“
Hirschfeld-Eddy-Stiftung: Die Yogyakarta-Prinzipien
Kritik von Frauen am Transgenderkonzept: Das Gefühl einer Geschlechtsidentität darf nicht der Maßstab für die Rechtskategorie „Frau“ sein
Das Gefühl einer bestimmten Genderidentität wiederum knüpft an Merkmalen des „sozialen Geschlechts“ (Gender), also an Geschlechtsstereotypen an. Nach dem Motto „ich habe als Junge schon immer lieber mit Puppen als mit Autos gespielt, also bin ich eine Frau“. Oder: „Ich mag weder Puppen noch Autos, also bin ich nonbinär“. Dieses oder jenes Gefühl oder Empfinden zu haben, ist das gutes Recht eines jedem Menschen. Weder ich noch irgendeine Frau, die ich kenne und die das Transgenderkonzept kritisiert, spricht irgendeinem Menschen das Recht ab, sich so zu fühlen, wie er – oder es oder sie – es nun einmal tut. Meine eigene Identität und das Empfinden, einem bestimten Geschlecht anzugehören, ist kein Steinblock, sondern ein durchaus variierendes Gefühl, das manchmal stark da sein und streckenweise gänzlich zurücktritt.
Das Recht, das wir anderen Menschen absprechen, ist das Recht, aus diesem „tief empfundenen Gefühl“ eine Rechtsposition abzuleiten, die mit den Rechtspositionen anderer Menschen kollidiert. Inzwischen – nach zahlreichen Diskussionen – bin ich soweit zu sagen: Es sorgt nur für Ärger, wenn anstelle einer eindeutig objektivierbaren Kategorie wie dem Geschlecht eine subjektive Kategorie dem rechtlichen Geschlechtseintrag zugrundegelegt wird. Wenn einige meiner lieben Parteifreunde und -freundinnen bei Bündnis 90/Die Grünen das als transfeindlich empfinden, aber gleichzeitig die Augen vor den frauenschädigenden Auswirkungen dieses Konstrukts verschließen, dann mag es so sein.
Hab ich nicht verstanden. Warum wird die biologische Kategorie Geschlecht abgeschafft?
Der Transgenderkosmos ist ein Braintwister, daher nochmal: Nach dem Konzept der juristischen Self-ID wird ein Mann, der sich gefühlsmäßig als Frau empfindet, allein durch seine Erklärung (Selbstidentifikation) sofort auch rechtlich zur Frau. Umgekehrt kann eine Frau sofort rechtlich zum Mann werden. Das ermöglicht es Männern, sich auf Kosten von Frauen als Frauen zu identifizieren, Frauenräume zu betreten, Frauenposten in der Politik oder Wirtschaft zu besetzen und Frauen ihre Medaillen im Sport streitig zu machen. Davon handeln viele Beiträge dieses Blogs.
FDP, Grüne und das Justizministerium wollen die Self-ID in Gesetze gießen
Wie ich erläutert habe, streben Grün und FDP mit ihren Entwürfen für ein Selbstbestimmungsgesetz an, die Self-ID im Personenstandsgesetz zu ermöglichen. (Entwürfe von Bündnis 90/Die Grünen (19/19755) und FDP (19/20048). Und leider sieht auch ein neuer Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ vor, dass die Rechtskategorie „Geschlecht“ entsprechend der Definition der Queer-Bewegung durch „Geschlechtsidentität“ ersetzt wird.
In den genannten Gesetzentwürfen ist geregelt, dass es möglich sein soll, jährlich bzw. beliebig oft erneut durch eine einfache Erklärung beim Standesamt (Entwürfe Grüne/FDP) oder nach Beratung per einfachem Antrag bei Gericht (Entwurf BMI) eine Änderung des Geschlechts (Personenstandes) herbeizuführen.
Nimmt das Grundgesetz die Genderidentität auf, kommt das Transgenderkonzept auf höchster Ebene an
Würde die „geschlechtliche Identität“, die auf dem erläuterten Transgenderkonzept beruht, in Art. 3 Grundgesetz aufgenommen, wäre das Konzept, dass die auf biologischen Tatsachen beruhende Kategorie „Geschlecht“ durch eine gefühlte Geschlechtsidentität ersetzt, auf Verfassungsebene angekommen.
Das eigentliche Ziel der LGBTIQ-Initiative ist es also, mit dem Verankern des Begriffs „geschlechtliche Identität“ im Grundgesetzden Boden zu bereiten für die beabsichtigte Neudefinition der rechtlichen Kategorie „Geschlecht“.
Stellungnahmezum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 –Einfügung des Merkmals sexuelle Identität) BT-Drucksache 19/13123 undgegen den Appell der LGBTIQ-Initiative „Grundgesetz für alle“ von Hilde Schwathe
„Geschlechtsidentität“ im Grundgesetz verletzt Völkerrecht
Das wäre schlecht für Frauen und es würde obendrein gegen Völkerrecht verstoßen.
Geschlechtsbedingte Rechte sollen Frauen und Mädchen vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt schützen. Von der sie betroffen sind, weil sie Frauen und Mädchen sind. Wenn geschlechtsbasierte Rechte in Zukunft jedem zustehen, der eine „Geschlechtsidentität“ als Frau beansprucht, würden sie auch Männern offenstehen, die von sich sagen, sie seien Frauen.
Konzept einer „Genderidentität“ bzw. „Geschlechtsidentität“, das mit dem Begriff „geschlechtliche Identität“ in Art. 3 GG eingeschrieben werden soll, ist unvereinbarmit der UN-Frauenrechtskonvention. Die Menschenrechte in dieser Konvention sind geschlechtsbedingte Rechte.
Diese „Frauen mit Penis“ erhielten folglich Zugang zu allen separierten Mädchen-und Frauenbereichen wie Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, öffentlichenToiletten, Frauenumkleidekabinen, Frauengefängnissen, Frauengesundheitszentren, Zimmern in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc.
Dass wir Frauen das nicht wollen können, leuchtet jeder Person ein, die dahintersteigt, was die Transgenderbewegung mit ihrem Konzept der Geschlechtsidentität will.
Genderidentität verstößt auch gegen den staatlichen Auftrag der Gleichstellung von Mann und Frau
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Hilde Schwathe beleuchtet in ihrer Stellungnahme noch einen weiteren wichtigen Punkt. Nämlich, dass das Konzept „Genderidentität“ bzw. „Geschlechtsidentität“ verfassungswidrig ist.
„Es ist unvereinbar mit dem staatlichen Auftrag, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen: Die stereotype Rollenverteilung von Männern und Frauen ist ein grundlegender Aspekt, der die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Frauen verursacht und aufrechterhält und folglich weiter bekämpft werden muss. Das Konzept der „Genderidentität“ bzw. „Geschlechtsidentität“ verhindert jedoch genau dies, denn es baut auf Geschlechterstereotypen auf und zementiert damit die Ungleichbehandlung von Frauen.“
Frauenfördermaßnahmen wie Frauenquoten und andere Angebote, die die politische, berufliche und öffentliche Teilhabe sowie die wirtschaftliche Lage von Frauen verbessern sollen, würden ihr Ziel verfehlen, wenn Männer, die allein aufgrund eines Gefühls rechtlich als Frau gelten, davon profitieren.
Warum sollte auch die sexuelle Identität nichts ins Grundgesetz?
Jetzt wissen wir, warum die „Geschlechtsidentität“ im Grundgesetz nichts verloren hat. Was ist gegen die sexuelle Identität einzuwenden?
Laut der Begründung von Grüne, FDP und Linke sei der ausdrückliche Schutz der sexuellen Identität nötig, weil „die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte [stoße], was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw45-de-sexuelle-identitaet-664910
Wird künftig jeder Fetisch vom Grundgesetz geschützt?
Das Problem mit dem Begriff der „sexuellen Identität“ ist, dass die Definition sehr weit ist. Was davon eindeutig umfasst ist, ist die „sexuelle Orientierung“, also die Homo-, Hetero- und Bisexualität. Also das Recht, sich sexuell zum gleichen Geschlecht hingezogen zu fühlen (Homosexualität), zum gegensätzlichen Geschlecht (Heterosexualität) oder zu beiden Geschlechtern (Bisexualität). Dieses Recht ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, welches die sexuelle Selbstbestimmung und die Wahl der Sexualpartner umfasst.
Aber die sexuelle Identität geht noch weiter als die sexuelle Orientierung. Laut Wikipedia ist der „Begriff der sexuellen Identität […] auf das Individuum bezogen und beschreibt, wie sich die Person selbst definiert.“
Sexuelle Identität ist mit sexueller Orientierung keinesfalls gleichzusetzen, sie geht darüber hinaus.“
Wikipedia „Sexuelle Identität“
Auch das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schützt in § 10 die sexuelle Identität. Hier herrscht unter Wissenschaftlern Einigkeit, dass diei unter Strafe gestellte Ausübung sexueller Neigungen wie Pädophilie (durch sexuelle Handlungen an Kindern), Nekrophilie (durch sexuelle Handlungen an Leichen) und Sodomie (durch sexuelle Handlungen an Tieren) nicht geschützt werden soll.
Gibt es einen Anlass, den Schutz von Schwulen und Lesben ins Grundgesetz aufzunehmen oder geht es nur darum, heimlich das Transgenderkonzept einzuschleusen?
Hier stellen sich zwei Fragen. Erstens: Ist die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen tatsächlich so groß, wie sie es behaupten? Ich habe da Zweifel. Seit Klaus Wowereit, immerhin Bürgermeister von Berlin, sagte, „ich bin schwul, und das ist gut so“, hat es jede Menge offen schwule Minister und Ministerinnen sowie Fernsehleute gegeben, dazu zahlreiche Politikerinnen und Politiker, die es offenbar in höchste Ämter geschafft haben und dort ohne Diskriminierung verweilen. Gibt es aktuelle Fälle von Diskriminierungen, die so heftig sind, dass man ihretwegen den Schutz vor Diskriminierung ins Grundgesetz aufzunehmen? Oder geht es auch hier nur darum, klammheimlich die Transgenderbewegung in Grundgesetz einzuschleusen?
Zweitens: Ist es notwendig, die sexuelle Identität als ein großes Kontinuum sexueller Neigungen bis hin zu Paraphilien ausdrücklich vor Diskriminierung zu schützen? Ist es sinnvoll, einen so schwammigen Begriff wie die sexuelle Identität ins Grundgesetz aufzunehmen? Wer garantiert uns, dass nicht plötzlich jemand kommt, der eine unter Strafe stehende Neigung hat, und sie vom Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt wissen will?
Wer stellt sicher, dass nicht Männer mit pädophilen Neigungen beginnen, sich auf ihre sexuelle Identität als „minor attracted person“, kurz „MAP“ zu berufen, wenn sie sich in strafbarer Weise Kindern und Jugendlichen nähern? Twitter hält sie nicht davon ab. Wer sich auf die Plattform Twitter begibt und nach den einschlägigen Hashtags sucht, stellt fest, dass sich auf Twitter alle unvorstellbaren kinder- und frauenfeindlichen Neigungen tummeln, ohne dass die Plattform sie sperrt.
LESETIPP: Victoria Feuerstein: https://blogs.feministwiki.org/feuerstein/sexuelle-identitat/
Wer hätte sich vor ein paar Jahren vorstellen können, dass Männer mit der Behauptung, sie seien Frauen, in Frauenräume eindringen können? Aber genau das tun sie. Unter dem breiten Begriff „Trans“ suchen nicht nur arme ausgegrenzte Menschen Schutz, sondern auch viele aggressive Männer, ganz zu schweigen von kriminellen Individuen.
Grundgesetzschutz für Paraphilien?
Mit einem Grundgesetz, das sexuelle Paraphilien vor Diskriminierung schützt, kann sich praktisch jeder Mensch mit einem sexuellen Fetisch auf den Schutz des Grundgesetzes berufen. Mehr noch: Er kann verlangen, dass der Staats seinen Fetisch aktiv schützt. Bislang gilt: Das Recht der Menschen, zu tun und zu lassen, was sie wollen, solange sie niemanden damit schädigen, ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die darin enthaltene sexuelle Selbstbestimmung geschützt. Dieses Recht endet da, wo die Rechte anderer Menschen verletzt werden. Muss der Staat aktiv werden, um die sexuellen Vorlieben seiner Bewohner und Bewohnerinnen zu schützen?
Ich finde, nein. Vor allem kommt auch hier wieder die Transgenderbewegung ins Spiel, die sich lautstark wie überall auf den Schutz vor Diskriminierung berufen würde.
Stichwort Autogynephilie. Unter Autogynephilie versteht man die erotische Vorstellung von Männern, selbst eine Frau zu sein, weibliche Kleidung zu tragen und von anderen Frauen als Frau behandelt zu werden. Ray Blanchard, Professor für Psychiatrie der University von Toronto und spezialisirt auf Paraphilien und Störungen der Geschlechtsidentität, führt die Transidentität von transidenten Männern teilweise auf Homosexualität und teilweise auf eine Autogynephilie zurück. Die definiert er als sexuelle Orientierung in Form einer Erregung aufgrund der Vorstellung von sich als Frau.
Schutz der sexuellen Identität von autogynephilen Männern vor Diskriminierung
Sieht man Autogynephilie als grundgesetzlich geschützte sexuelle Identität an, wäre auch die Vorliebe der autogynephilen Männer als Frau in Frauenräume einzudringen, grundgesetzlich vor Diskriminierung geschützt. Anders gesagt: auch die Aufnahme des Begriffs „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz spielt der Transgenderbewegung in die Hände. Zu Lasten von Frauen.
Hinzu kommt: Eine Gesellschaft ist immer von denen geprägt, die die Macht haben, ihr Selbstbestimmungsrecht auf Kosten Schwächerer auszuleben. Das gilt für die Selbstbestimmung des Geschlechts ebenso wie für die Selbstbestimmung der sexuellen Identität.
Deshalb sollten die rechtlichen Einfallstore einer mächtigen Lobby gegen Frauen und Kinderrechte nicht noch weiter geöffnet werden. Deshalb Nein zur Aufnahme von sexueller und geschlechtlicher Identität, kurz gesagt: Finger weg vom Grundgesetz!
Aktueller Stand der Debatte, Stand 21.5.2021
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die linke Koalition noch versucht, die Grundrechtsänderung in zweiter und dritter Lesung zu beraten. Das haben die Große Koalition und AfD abgelehnt. „Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat die Vorlage in seiner 141. Sitzung am 19. Mai 2021 beraten und empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“ Am 21.5.2021 fand dazu eine Aussprache im Bundestag statt, in der das übliche Blabla ausgetauscht wurde.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-sexuelle-identitaet-843064
Bei der Anhörung des Gesetzentwurfs waren unter anderem die gleichen Personen dabei, die schon bei der Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz dabei waren.
Nicht dabei waren VertreterInnen, die für Frauen, Kinder o.ä. gesprochen hätten.
Edit: Kinder ins Grundgesetz
Ich habe gerade in einem Instagram-Post von Annalena Baerbock entdeckt, dass am Freitag, den 26.3.2021, im Bundesrat debattiert wird, ob Kinderrechte ins Grundgesetz sollen:
Bundesrat debattiert über Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Kinderrechte sollen explizit im Grundgesetz verankert werden – das plant die Bundesregierung und hat dem Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag zur Stellungnahme zugeleitet. Dieser kann sich am 26. März 2021 dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Bei der abschließenden Abstimmung in beiden Häusern wäre dann jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1002/1002-pk.html?nn=4352766#top-13
Die Bundessregierung will folgenden Satz in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz aufnehmen:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwick-lung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0001-0100/54-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Annalena postete auf Instagram:
ich kommentierte: „Ich finde auch als Mutter von drei Kindern, dass Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Politik gehören. Als Mitglied von @die_gruenen bin ich entsetzt, wie leichtfertig die grüne Partei ihren Schutz aufs Spiel setzt, indem sie geschlechtsangleichende Operationen (=Brustamputation & Co) bei Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt und sie auch noch von der Kasse bezahlt haben lassen will.“
Ich werde berichten, ob sie antwortet.
Mittlerweile diskutiert man auf Facebook über das Thema: https://www.facebook.com/evaengelken/posts/5182309441839662
Leda D.
Da bin ich guter Dinge, dass die erforderliche 2/3 Mehrheit in beiden Kammern in weiter, weiter, weiter, weiter Ferne liegt. Ist ein Rohrkrepierer. Aber wieder ein typisches Beispiel für den flexiblen Umgang mit Fakten.
Christian Krayl
Nun ja, es gibt eben neben offenen, toleranten Menschen die Menschen die das nicht sein wollen.
Hetze gegen TransMenschen und homosexuelle Menschen passiert auch durch religiös und faschitisch geprägte homosexuelle Menschen. Das ist Alltag.
Christian Krayl
engelkeneva
Lesen Sie noch mal aufmerksam nach: Ich differenziere. Homosexualität ist eine sexuelle Orientierung und beantwortet die Frage „mit wem will ich Sex haben?“/“wohin zieht mich mein Geschlechtstrieb?“, bleibt genau wie Heterosexualität oder Bisexualität im Großen und Ganzen konstant.
Die geschlechtliche Identität hingegen ist losgelöst von der sexuellen Orientierung zunächst mal ein subjektives Empfinden, als welches Geschlecht man sich sich fühlt oder auch – in welcher Geschlechtsrolle man sich wohl fühlt, und wie man sich entsprechend gerne kleidet, verhält, etc.
Das, was die Yogyakarta-Prinzipien daraus ableiten und was die Transaktivisten ins Grundgesetz haben möchten, ist jedoch, dass die Außenwelt diese gefühlte Identität dadurch wahrmacht, dass sie sie bestätigt. Und das ist übergriffig. Eine Frau zu zwingen, einen Mann im Perücke als Frau zu behandeln, nur weil er sich einbildet, eine Frau zu sein, ist Nötigung.
nicht fühlt und kann sich ändern. .
Kerstin
Danke für Ihre Arbeit.
Sie erklären den Zusammenhang sehr gut. Versuchen Sie das doch mal Ulle Schaufs und Julia Woller zu erklären. Ich habe das Gefühl, dass die Grünen Frauen gar nicht so richtig kapieren, was da passiert. Dass schon wieder Männer dominieren wollen.
In all den Diskussionen kommt der Einfluss der Gene und Hornone auf das Verhalten etwas zu kurz. Eine Transfrau, die noch keine Testosteronblocker nimmt, wird in ihrem Verhalten männliche Züge zeigen.
engelkeneva
Gerne!
Man könnte noch Josefine Paul nennen, die NRW-Landtagsabgeordnete, die kapiert es auch nicht oder will es nicht kapieren.
Viele Grüße
EE
Martha Hör
Ich habe ja zunehmend den Eindruck (als Grünen-Mitglied…), dass es sogar noch viel mehr engstirnige Ar… unter den Grünen gibt.
Vielleicht hat es was mit dem Sendungsbewusstsein?.. oder den „Überzeugungen“ zu tun?
Hat was fundamentalistisches.