No time to read: Mehre Fraktionen wollen das alte Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz ablösen. Der Grüne Entwurf setzt die Transgenderideologie juristisch um und gefährdet Frauen- und Kinderrechte. Er erlaubt Männern, ohne Nachweise Geschlecht und Namen zu wechseln und Frauen vorbehaltene Rechte zu beanspruchen: Auf Frauenplätzen zu kandidieren, exklusive Frauenräume wie Umkleiden, Notunterkünfte, Krankenhauszimmer zu betreten oder im Sport als Frau anzutreten. Nach nur einem Jahr kann er das Geschlecht wieder wechseln. Das verfälscht Statistiken und öffnet Missbrauch Tor und Tür. Vor allem entzieht es der weiterhin vorhandenen weltweiten Diskriminierung von Frauen die Aufmerksamkeit.
Kinder dürfen aufgrund der Genderselbstidentifikation juristisch das Geschlecht wechseln – gegen den Willen ihrer Eltern – und haben ohne weitere Nachweise Zugang zu lebenslänglicher Hormonbehandlung und genitalverändernden OPs. Dabei können sie weder die Auswirkungen absehen, noch sind die Langzeitfolgen von Cross-Sex-Hormonen, Brust- und Penisamputationen u.ä. erforscht. Das macht sie zum transhumanistischen Experimentierfeld.
Das Gesetz setzt eine Pro-Trans-Handreichung der LGBTQI-Organisation Iglyo und der Kanzlei Dentons vom Dezember 2019 ein zu eins um.
Gesetzgebungsverfahren
Am 19. Mai stehen die Entwürfe von FDP und Grünen zur 2. und 3. Lesung im Bundestag an. Wenn SPD und CDU umkippen, könnte einer der beiden Entwürfe bald Gesetz werden.
Die Folge des Gesetzes? Gerechtigkeit für eine ausgegrenzte Personengruppe? Überflüssige Aufmerksamkeit für ein Nischenphänomen?
Leider weder noch.
- Das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Transgenderkonzept zementiert einen Backlash, der Frauenrechte juristisch wirkungslos und die jahrzehntelange Arbeit der Frauenbewegung gefährdet.
- Ebenso schlimm: Es gefährdet den Schutz von Kindern, indem es ihnen den Weg zu lebenslänglichen Hormonbehandlungen und Operationen an gesunden Körpern erleichtert.
Forscht man nach, warum ein so positiv klingendes Gesetz diese juristische Hebelwirkung entfalten kann, stößt man u.a. auf eine detaillierte Handreichung von TransaktivistInnen (TRAs) vom November 2019: „Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“.
Der Inhalt der Iglyo-Dentons-Handreichung:
- Empfehlungen an Gesetzgeber, wie sie die Transgenderideologie am wirkungsvollsten verankern können.
- Kommunikationsstrategien, um die Transgenderideologie als Kampf für Menschenrechte zu verkaufen.
Die Autoren der Handreichung:
Die internationale Kanzlei Dentons, die internationale LGBTQI-Organisation Iglyo und der Medienkonzern Thomson Reuters International
Die Dentons-Iglyo-Handreichung: 8 Empfehlungen an Gesetzgeber – umgesetzt im Selbstbestimmungsgesetz
Die Handreichung „Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“ enthält Empfehlungen von und für TransaktivistInnen, wie man die Transgenderideologie mit der Gender-Selbstidentifikation reibungslos in Gesetzen verankern kann. Auf der Basis mehrerer Länder, die das Transgenderkonzept schon im Sinne der TransrechtsaktivistInnen (TRAs) bzw. BefürworterInnen des Transgenderkonzepts oder Transgenderideologie umgesetzt haben, haben Iglyo und Dentons acht Schlüsselempfehlungen an Gesetzgeber identifiziert. Zu den von ihnen identifizierten „fortschrittlichsten Länder“ gehören Norwegen, Malta und Belgien.
Die acht Schlüsselempfehlungen lauten:
- „Schneller und erschwinglicher Zugang zur legalen Anerkennung des Geschlechts nach dem Modell der Selbstbestimmung“
- Ausweitung des Prozesses auf Minderjährige
- Keine Notwendigkeit für Sterilisation, chirurgische, medizinische Behandlung oder Diagnose
- Familiäre Beziehungen und Ehen sollten nur geändert werden, wenn dies günstig ist
- Gesetzliche Anerkennung des Geschlechts bei der Geburt / Umgang mit Intersexuellen
- Anerkennung eines dritten Geschlechts
- Eine Behandlung zur Bestätigung des Geschlechts sollte verfügbar und erstattungsfähig sein
- Festlegung von Sanktionen wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Anerkennung des Geschlechts
Alle acht Schlüsselempfehlungen hat der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes eins zu eins umgesetzt. Auch die Empfehlungen zur Kommunikation der Transgenderideologie sind berücksichtigt.
1. Schlüsselempfehlung: „Schneller und erschwinglicher Zugang zur legalen Anerkennung des Geschlechts nach dem Modell der Selbstbestimmung“
Empfehlung der Handreichung
„Die „gute Praxis“, die sich aus unserer Forschung als von den fortschrittlichsten Ländern bevorzugt herausgestellt hat, ist das Modell der Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen auf eigenen Wunsch ihr gesetzliches Geschlecht ändern können, ohne dass medizinische Diagnosen oder gerichtliche Entscheidungen erforderlich sind. […]
In Bezug auf die Kosten sind die fortschrittlichsten und international anerkannten Prozesse kostengünstig […] Entscheidend ist, dass es nicht erforderlich ist, eine bestimmte Zeit lang im gewünschten Gender gelebt zu haben, bevor das gesetzliche Geschlecht geändert wird.“
„Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“
Warum entwertet das Modell der Selbstbestimmung Frauenrechte?
Das Transgenderkonzept mit der Genderselbstidentifikation entkräftet Frauenrechte und diskriminiert Frauen. Über den selbstbestimmten Geschlechtseintrag erhält jeder Mann, der sich selbst als Frau identifiziert, den rechtlichen Status einer Frau – ohne Therapie oder den Nachweis einer psychisch empfundenen Notwendigkeit – per einfacher Erklärung vor einem Standesbeamten. Damit kann er sofort sämtliche Frauen vorbehaltene Rechte, Posten, Räume, Vergünstigungen etc. beanspruchen. Wenn er nicht mehr als Frau gelten will, kann er nach dem Gesetz das Ganze nach nur einem Jahr wieder rückgängig machen.
Selbstbestimmungsgesetz macht die Transgenderideologie juristisch wirksam
Das von Grünen-Abgeordneten eingebrachte Gesetzentwurf (Drucksache 19/19755 vom 10.06.2020) macht das Transgenderkonzept mit der Genderselbstidentifikation in Deutschland wirksam. Es soll das bisherige Transsexuellengesetz ablösen, zudem ändert es Personenstandsgesetz und Passgesetz.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19755, 19. Wahlperiode 10.06.2020, Gesetzentwurf der Abgeordneten Sven Lehmann, Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Margit Stumpp, Beate Walter- Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)“
Wird der Entwurf Gesetz, verhilft er zahlreichen Rechtsakten zur Wirksamkeit, die das Transgenderkonzept bereits verankert haben. Dazu gehören das Grüne Grundsatzprogramm oder das Grüne Frauenstatut. Sie enthalten die auf dem Transgenderkonzept basierenden Begriffe „Geschlechtsidentität“ oder „geschlechtlichen Identität“.
Außerhalb der Grünen ist der Begriff „Geschlechtsidentität“ schon eingewandert: in zahlreiche Ausführungsbestimmungen, Satzungen, behördeninterne Richtlinien, ja selbst Lehrpläne.
Die „Geschlechtsidentität“ ist dabei anders als das biologische Geschlecht nicht objektiv nachweisbar. Welche „Geschlechtsidentität“ eine Person fühlt, kann nur sie subjektiv wahrnehmen. Jenseits der hier beschriebenen nachteiligen Folgen für Frauen ist das Konzept der „Geschlechtsidentität“ nicht praktikabel, um das rechtliche Geschlecht daran festzumachen.
Folgen für Frauen-, Mütter- und Lesbenrechte
- Wenn Männer ohne Nachweise den Status als Frau beanspruchen dürfen, entwert das Frauen-, Mütter und Lesbenrechte.
- Männer können auf Frauenplätzen in der Politik kandidieren und antreten
- Männer können Frauen vorbehaltene Stellen in Behörden, öffentlichen Ämtern in Ministerien, Justiz, Nichtregierungsorganisationen etc. beanspruchen. Das macht Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Frau im politischen und öffentlichen Leben weitgehend wirkungslos.
- Männer können Zugang zu frauen- und lesbenexklusien Veranstaltungen beanspruchen. Das entwertet das Recht von Frauen und Mädchen sich auf Grund ihres biologischen Geschlechts zu versammeln, sowie das Recht lesbischer Frauen, sich auf Grund ihrer gemeinsamen sexuellen Orientierung zu versammeln
- Mädchen in Schulen und Sportvereinen müssten sich neben als Frauen identifizierenden Männern umziehen. Beziehungsweise nackt und ungeschützt Duschen mit Männern teilen, etwa in Gemeinschaftsumkleiden im Schwimmbad oder im Sportstudio
- Männliche (gewalttätige) Straftäter können sich in Frauengefängnisse verlegen lassen. Das gefährdet die Sicherheit von Frauen.
- Religiöse Frauen, z.B. Muslimas und jüdische Frauen, können Schwimmbäder oder Spas nicht mehr benutzen, wenn Männer als Transfrauen zugelassen sind.
Kein Schutz mehr vor Männergewalt
- Frauen, die durch häusliche Gewalt traumatisiert sind, müssten im Frauenhaus ihr Zimmer mit Männern teilen
- Männer dürfen im Frauensport mitmachen und gewinnen. Das entwertet die Chancengleichheit von Frauen und Mädchen mit Jungen und Männern und setzt ihre Sicherheit aufs Spiel
- Männer haben Zugang zu Frauentarifen in Versicherungen u.ä.
- Gesundheits- und Kriminalstatistiken geben ein verfälschtes Bild ab, wenn Männer als Frauen geführt werden und nicht nach Geschlecht getrennt werden
Diskriminierung an Frauen, Lesben und Müttern wird unsichtbar
- Transinklusive Sprache und Transvokabular („Gebärende“, „Menstruierende“„cis-Privileg“ u.ä.) machen geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt an Frauen und Lesben unsichtbar
- Echte Frauen- und Lesbenbedürfnisse und Frauendiskriminierung weren unsichtbar
- Es diskriminiert Mütter, wenn Männer mit weiblicher „Geschlechtsidentität“ in die rechtliche Kategorie „Mutter“ einbezogen werden und Frauen mit männlicher „Geschlechtsidentität“ in die rechtliche Kategorie „Vater“. Das beseitigt die einzigartige Position von Müttern und gefährdet die reproduktiven Rechte von Frauen und Mädchen und den ungehinderten Zugang zu umfassenden reproduktiven Dienstleistungen
- Eine auf dem Transgenderkonzept basierende medizinische Forschung, die Männern ermöglichen will, schwanger zu werden und Kinder zu gebären, verstößt gegen die körperliche und reproduktive Integrität von Mädchen und Frauen
Die Selbstidentifikation als Frau
Transsexuellengesetz: juristische Wirkung Nach dem Transsexuellengesetz sind therapeutische Gutachten, Wartezeiten, Nachweise und eine längliche Verwaltungsprozedur notwendig, ehe jemand rechtlich den Personenstand mit Namen und den Geschlechtseintrag ändern lassen darf. Transsexuellengesetz: soziale Wirkung Wer nach der bisherigen Rechtslage noch kein Verfahren nach dem TSG durchlaufen hat, kann sich wünschen, als Frau adressiert zu werden, hat aber keinen Anspruch darauf. Selbstbestimmungsgesetz/Transgenderideologie: juristische Wirkung Der im Selbstbestimmungsgesetz geplante selbstbestimmte Geschlechtseintrag ist ein Freifahrtschein für Männer, die Frauenrechte beanspruchen wollen, ohne dazu Geld in die Hand nehmen zu müssen, ohne bereits lange als „Frau“ gelebt haben zu müssen und ohne eine Operation oder Hormonbehandlung auf sich genommen zu machen. Damit führt das Selbstbestimmungsgesetz faktisch zur Abschaffung aller Frauenräume. Selbstbestimmungsgesetz/Transgenderideologie: soziale Wirkung Die sich immer stärker ausbreitende Transgenderideologie hilft Männern, auch ohne eine juristische Personenstandsänderung als Frauen behandelt zu werden. Sobald sie erklären, eine „weibliche Geschlechtsidentität“ zu fühlen, können sie verlangen, als Frau adressiert zu werden. Der Begriff der Geschlechtsidentität ist bereits in zahlreichen Rechtsakten, Satzungen und Dokumenten eingefügt. Oft sind damit Diskriminierungsverbote verbunden à la niemand darf wegen seiner Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Schon Kritik daran wird als „transfeindlich“ sanktioniert. |
Was muss passieren, um den Schutz von Frauen aufrecht zu erhalten?
Wie erhält man den Schutz von Frauen aufrecht? Indem man den zweiteiligen juristischen Hebel gegen Frauenrechte entfernt:
- Das Modell der Selbstbestimmung darf nicht Gesetzeskraft erlangen
- Der Begriff der „Geschlechtsidentität“ sollte aus aus sämtlichen Rechtsakten getilgt werden. Ausschließlich das biologische Geschlecht sollte als Zugangsvoraussetzung für frauenspezifische Rechte und Räume gelten
Genau dies fordert die Declaration on Women’s Sex Based Rights der NGO Women Human Rights Campaign. Sie empfiehlt, die Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beenden, die als Folge der Ersetzung der biologischen Geschlechtskategorie durch die Kategorie „Geschlechtsidentität“ auftritt.“ Gendernonkonformes Verhalten und vielfältige Geschlechterrollen und Identitäten müssten möglich sein, ohne dabei das biologische Geschlecht zu negieren.
https://www.womensdeclaration.com/documents/54/German_Translation_Womens_Declaration.pdf
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz die 1. Schlüsselempfehlung um?
Das Grüne Selbstbestimmungsgesetz setzt diese Empfehlung eins zu eins um. Name und Geschlechtseintrag sollen künftig per Erklärung vor dem Standesbeamten geändert werden können.
Änderung des Personenstandsgesetzes
§ 45b des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„§ 45b Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung
(1) Jede Person kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. […]
Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz vom 10.6.2020
2. Schlüsselempfehlung: Ausweitung des Prozesses auf Minderjährige
Empfehlung der Handreichung
„Es wird anerkannt, dass das Erfordernis der Zustimmung der Eltern oder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten für Minderjährige restriktiv und problematisch sein kann. Bei Interviews und Untersuchungen zu den in Ländern mit bewährten Verfahren festgelegten Standards gab es einige Unterschiede hinsichtlich des Zugangs von Minderjährigen zur legalen Anerkennung des Geschlechts. Norwegen ist das liberalste Land, wobei die legale Anerkennung des Geschlechts in jedem Alter möglich ist, wenn auch unter bestimmten Bedingungen für verschiedene Altersgruppen.
Zum Beispiel können Minderjährige unter 6 Jahren ihr gesetzliches Geschlecht nur ändern, wenn sie intersexuell sind. Für Minderjährige zwischen 6 und 16 Jahren ist es mit Zustimmung der Eltern verfügbar, und für Personen über 16 Jahren gilt ein Selbstbestimmungsmodell. Im Gegensatz dazu ist in Belgien für Minderjährige unter 16 Jahren keine gesetzliche Anerkennung des Geschlechts verfügbar, und für Personen zwischen 16 und 18 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Es gibt viele soziale und politische Gründe, warum verschiedene Länder unterschiedliche Modelle für Minderjährige haben. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass Minderjährige zusätzliche Unterstützung und Pflege benötigen, wenn sie solche Prozesse durchlaufen.“
„Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“
Was bedeutet diese Schlüsselempfehlung für die Rechte von Frauen und Kindern?
Je mehr Kinder und Jugendliche sich als „trans“ empfinden, desto breiter wird die Unterstützerbasis für die TransaktivistInnen und rein mengenmäßig wächst die Basis an Menschen, die zu potenziellen Patienten für Hormonbehandlung und Operation werden. Von haben die TRAs ein Interesse daran, Gesetze so auszugestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche möglichst wenig Hürden bereithalten.
Allerdings ist auch den TRAs klar, dass Jugendliche und Kinder eine solch weitreichende Sache wie eine Transition nicht ohne Einwilligung oder zumindest Begleitung von Eltern durchführen lassen können. Deshalb sorgen sie dafür, dass auf Kinder und Jugendliche so eingewirkt wird, dass sie sich möglichst ungehindert für Transition entscheiden können, auch wenn sie körperlich und geistig noch lange nicht ausgewachsen/voll entwickelt sind.
- Die NGO Women’s Human Rights Campaign merkt an, dass es die Rechte von Kindern und Jugendlichen missachtet, wenn man ihnen ermöglicht, eine „neue Geschlechtsidentität“ anzunehmen, also sich als „Trans“ zu identifizieren, wenn sie sich nicht an stereotype Geschlechterrollen anpassen, oder sich nicht wohl in ihrem Geschlecht und Körper fühlen. Das gilt erst recht für die Einwilligung in körperliche Maßnahmen wie Hormonbehandlung und genitalverändernde Operationen.
–>Mehr dazu in der 7. Schlüsselempfehlung
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz die Schlüsselempfehlung um?
Das Grüne Selbstbestimmungsgesetz setzt die Empfehlung, Minderjährigen den selbstbestimmten Geschlechtseintrag zu ermöglichen, eins zu eins um. Damit gefährdet es Kinderrechte.
- Kinder und Jugendliche erhalten durch das Gesetz einen vereinfachten Zugang zu Cross-Sex-Hormonbehandlungen und geschlechtsändernden Operationen (Brustamputation und genitalverändernde Operationen an Penis, Vulva, Uterus etc.).
- Das Elternveto wird eingeschränkt.
- Therapeutische Aufklärung über medizinische Risiken und Nebenwirkungen werden als Versuch der verbotenen Konversionstherapie bestraft. (Dafür hat bereits das vom Bundestag beschlossene Verbot der Konversionstherapie gesorgt).
- Mental Health Issues drohen auf der Strecke zu bleiben.
- Besonders perfide: Wenn bei Kindern unter 14 die Eltern mit der Geschlechtsänderung nicht einverstanden sind, kann das Familiengericht sie ersetzen. Ab 14 dürfen Kinder das Ganze von vornherein selbst entscheiden.
„§ 45b Personenstandsgesetz neu
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung
Für eine Person, die geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur ihr gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgeben. Verweigert der gesetzliche Vertreter die Abgabe der vom Kind gewünschten Erklärung, so ersetzt das Familiengericht die Erklärungsabgabe, wenn die Änderung der Angabe zum Geschlecht oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht; das Verfahren vor dem Familiengericht ist eine Kindschaftssache nach Buch 2 Abschnitt 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist stets erforderlich.
Ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, gibt die Erklärung selbst ab.
Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, müssten genitalverändernde chirurgische Maßnahmen für Transpersonen vor dem 18. Lebensjahr verboten sein.
3. Schlüsselempfehlung: Keine Notwendigkeit für Sterilisation, chirurgische, medizinische Behandlung oder Diagnose
Ein wichtiges Element, um das Transgenderkonzept mit dem Modell der Selbstbestimmung umzusetzen, ist es, Menschen ihr juristisches Geschlecht ohne den Nachweis einer körperlichen Geschlechtsumwandlung ändern zu lassen.
Empfehlung der Handreichung
„Die im Sinne der TRAs fortschrittlichen Länder „verlangen von Einzelpersonen keine chirurgischen Eingriffe, Sterilisationen oder medizinischen Behandlungen. Dies bedeutet, dass keine professionelle oder medizinische Diagnose erforderlich ist, um das legale Geschlecht zu ändern.“
„Die Notwendigkeit einer medizinischen Diagnose einer geschlechtsspezifischen Dysphorie wird von vielen Transsexuellen als abschreckend für die Suche nach einer legalen Anerkennung des Geschlechts bestätigt. Zum Beispiel haben viele Transgender-Personen ausgesagt, dass sie „die Notwendigkeit einer offiziellen Diagnose fürchten“. Andere fühlten sich „befragt und sogar herausgefordert, ihr Geschlecht ständig vor Fremden beweisen zu müssen“.
Im Allgemeinen äußern Transgender-Personen das Gefühl, „überdiagnostiziert, aber unterversorgt“ zu sein. Das Stigma einer Diagnose sowie die Verzögerungen und die Zeit, wenn sie dafür aufgewendet werden, können dazu führen, dass viele Personen nicht in der Lage oder nicht bereit sind, auf den Prozess der legalen Anerkennung des Geschlechts zuzugreifen, was sich negativ auf andere Lebensbereiche auswirken kann.“
„Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“
Was bedeutet es für die Rechte von Frauen und Kindern, wenn diese Schlüsselempfehlung umgesetzt wird?
Aus Sicht von Frauen, die nicht wollen, dass man ihnen ihre Rechte streitig macht, ist es sinnvoll und wünschenswert, dass nur Menschen ihr juristisches Geschlecht von Mann zu Frau ändern dürfen, die nachgewiesenermaßen bereit sind, dauerhaft als Frau zu leben und die bereit sind, einiges dafür zu tun.
Warum das Geschlecht wechseln und nicht einfach die Geschlechterrolle?
Grundsätzlich kann man prinzipiell anzweifeln, wieso ein Mann rechtlich eine Frau und vice versa sein können sollten. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Mensch, ob weiblich oder männlich, im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten und geistigen Fähigkeiten jede nur vorstellbare gesellschaftliche oder soziale Rolle einnehmen kann – warum braucht es dann eine Transition zum gegenüberliegenden Geschlecht? Bzw. warum sollte man sich als nonbinär oder genderfluid
Umfangreiche Prozeduren wie nachdem Transsexuellengesetz beschränken die Zahl der juristischen Geschlechtsänderungen auf wenige Personen. Fallen alle Voraussetzungen weg, kann jeder Mann, der es wünscht, ohne sämtliche Nachweise oder Ernsthaftigkeit sein Geschlecht ändern und es bereits nach einem Jahr wieder rückgängig machen.
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz diese Schlüsselempfehlung um?
Das Gesetz spricht in seiner Problemdarstellung ganz im Sinne der TRAs vom beeinträchtigten Selbstbestimmungsrecht derjenigen, die ihren Geschlechtseintrag ohne Hürden ändern lassen wollen. Gleichzeitig ignoriert das Gesetz, das Frauenrechte durch den selbstbestimmten Geschlechtseintrag wirkungslos werden.
„Problem
Das Transsexuellengesetz (TSG) ist fast 40 Jahre alt und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Es stellt für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen.“
Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz
Um das Gesetz zu begründen, verweist der Entwurf auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat tatsächlich schon mehrfach Teile des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt, außerdem hat es erklärt, dass das „Geschlechtsempfinden“ eine „Identität stiftende Wirkung“ habe:
Bereits sechs Mal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 16. März 1982 – 1 BvR 983/81, Beschluss vom 26. Januar 1993 – 1 BvL 38, 40, 43/92, Beschluss vom 6. Dezember 2005 – 1 BvL 3/03, Beschluss vom 18. Juli 2006 – 1 BvL 1 und 12/04, Beschluss vom 27. Mai 2008 – 1 BvL 10/05, Beschluss vom 11. Januar 2011 – 1 BvR 3295/07).
Auch weitere Vorschriften des TSG stehen verfassungsrechtlich in der Kritik, wie der psychopathologisierende Begutachtungszwang. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung des Personenstandsrechts auf den Weg zu bringen, eine dritte Option beim Geschlechtseintrag einzuführen oder gänzlich auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 1 BvR 2019/16).
In seiner Urteilsbegründung stellte das Bundesverfassungsgericht heraus, dass die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine „Identität stiftende und ausdrückende Wirkung“ habe. Zudem hänge der Geschlechtseintrag wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Das Urteil stellt damit die Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines Menschen klar in den Vordergrund (s. auch BVerfGE 115, 1, 15).
Entwurfsbegegründung Grünes Selbstbestimmungsgesetz
Die Urteilsargumente des Bundesverfassungsgerichts sprechen auf den ersten Blick für die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes. ABER: Im Verfassungsrecht gilt auch der Grundsatz, dass kollidierende Grundrechte miteinander in Ausgleich gebracht werden müssen („praktische Konkordanz“). Demnach dürfte ein Selbstbestimmungsgesetz nicht einseitig das Persönlichkeitsrecht von Transmenschen schützen und dadurch die Rechte von Frauen wirkungslos machen und die Rechte von Kindern gefährden.
4. Schlüsselempfehlung: Familiäre Beziehungen und Ehen sollten nur geändert werden, wenn dies günstig ist
Auch diese Schlüsselempfehlung dient dazu, die Barrieren für eine Geschlechtsänderung nieder zu reißen. Also soll eine Ehe bestehen bleiben, wenn der Ehemann zur Ehefrau wird oder die Ehefrau zum Ehemann. Aus Vater wird (trans-)Mutter, aus Mutter würde (trans-)Vater.
Empfehlung der Handreichung
„Es sollte keine Auswirkungen einer Änderung des legalen Geschlechts auf die Ehe oder die Nachfolge geben. Darüber hinaus sollte die Person nicht verpflichtet sein, ihren Ehepartner um Erlaubnis zu bitten.“
„In Bezug auf die Elternschaft sollten Transeltern gemäß ihrer gesetzlichen Geschlechtsidentität in den Geburtsurkunden ihrer Kinder anerkannt werden. Dies sollte gleichermaßen für Eltern gelten, die ihr rechtmäßiges Geschlecht ändern, nachdem sie Kinder bekommen haben, und für Eltern, die Kinder haben, nachdem sie ihr gesetzliches Geschlecht geändert haben.
Ziel ist es, die Rechte von Eltern und Kindern in Regenbogenfamilien ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität zu schützen und praktische Probleme in Fällen zu vermeiden, in denen die rechtliche Anerkennung verweigert wird.“
„Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“
Was bedeutet es für die Rechte von Frauen und Kindern, wenn diese Schlüsselempfehlung umgesetzt wird?
Für die Ehepartner von Transmenschen, die ihr juristisches Geschlecht ändern wollen, bedeutet diese Empfehlung, dass ihre Meinung völlig belanglos ist. Weder soll man sie um Erlaubnis fragen müssen noch wird in Frage gestellt, dass eine Ehe bestehen bleibt, wenn ein Ehepartner das Geschlecht ändert.
Werden Heterofrauen lesbisch, wenn der Mann transitioniert?
- Unklar scheint mir auch der Punkt, welche sexuelle Orientierung man den Ehepartnern von Transmenschen zuschreibt. Eine Heterofrau, deren Mann zu einer Transfrau transitioniert, wäre nach Trans-Auslegung dann eigentlich lesbisch, weil sie eine (Trans-)Frau liebt. Ein Heteromann, dessen Frau zu einem Transmann transitioniert, wäre dann plötzlich „schwul“. Das wiederum wäre diskriminierend für Lesben und Schwule, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung aufs gleiche Geschlecht lieben, aber nicht aufgrund einer Orientierung zu einer Geschlechtsidentität?
Was die Kinder angeht: auch sie haben sich damit abzufinden, dass ihr jeweiliges Elternteil juristisch das Geschlecht ändert. Kinder haben also im Zweifel statt einer Mutter einen (zweiten) Vater oder statt eines Vaters eine (zweite) Mutter.
Wozu die Empfehlung nichts sagt, ist, wie Kinder ihre Eltern nennen sollen. Müssen sie ihren geschlechtsumgewandelten Vater künftig als Mutter ansprechen? Müssen auch sie das Verbot des Deadnamings beachten? Oder dürfen sie wie bisher Mama und Papa sagen, ohne dass es nachteilige rechtliche Konsequenzen für sie hat?
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz diese Schlüsselempfehlung um?
Das Selbstbestimmungsgesetz enthält umfassende Vorschriften zur Änderung des Personenstands und zum Offenbarungsverbot. Nicht enthalten ist eine Regelung, ob auch die leiblichen Kinder das beachten müssen. Vermutlich ja.
§ 4 Offenbarungsverbot
[…] dürfen der frühere Geschlechtseintrag, die davor geführten Vornamen und ggf. der angepasste Nachname ohne Zustimmung der Antrag stellenden Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden […]
[…]Angaben über die Geschlechtszugehörig- keit sowie die vom Geschlecht abgeleiteten Buchstaben- oder Zahlenkombinationen sind unverzüglich zu ändern.
[…]Hinweise auf die früher geführten Vornamen, den früher geführten Nach- namen und die frühere Geschlechtszuordnung zu löschen.
Für zivilrechtliche Verträge gelten Absatz 1 bis 3 entsprechend.
§ 6 Elternschaft
(1) Dem Kind einer Person, die nach der Geburt des Kindes eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung nach § 45b des Personenstandsgesetzes abgegeben hat, ist auf dessen Antrag eine Geburtsurkunde auszustellen, in welcher das Elternteil des Kindes ihrer Geschlechtszuordnung entspre chend und, sofern die Vornamen geändert und der Nachname angepasst wurden, mit ihren geänderten Vornamen und der angepasste Nachname bezeichnet ist. […]
Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz
5. Schlüsselempfehlung: Gesetzliche Anerkennung des Geschlechts bei der Geburt / Umgang mit Intersexuellen
Bei dieser Schlüsselempfehlung geht es um die Frage: Welches Geschlecht wird bei Geburt eines Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen? Wie geht man mit „Intersexuellen“ um? Kann man den Geschlechtseintrag offenlassen oder „divers“ hinschreiben? Und kann man es später leicht ändern? Wie immer bei der Handreichung geht es darum, eine Personenstandsänderung so leicht und unproblematisch über die Bühne zu bekommen wie möglich.
Empfehlung der Handreichung: 3. Geschlecht
Die TRAs empfehlen mehrere Möglichkeiten: den Geschlechtseintrag offen zu lassen, ihn verzögert eintragen zu lassen oder später ändern lassen zu können.
„In den führenden Ländern ist es nicht erforderlich, dass Kindern bei der Geburt ein legales Geschlecht zugewiesen wird (z. B. Malta, wodurch intersexuelle Kinder warten können, bis sie 18 Jahre alt sind, bevor sie ihr legales Geschlecht angeben). Alternativ können die Länder eine Verzögerung für Eltern zulassen, die das legale Geschlecht ihres Kindes bei der Geburt angeben (z. B. bis zu einem Monat in Norwegen). Diese Bestimmungen sollten für alle Kinder gelten, unabhängig davon, ob sie im Land geboren oder dorthin gebracht wurden.
Damit verbunden ist die Position von Kindern, die intersexuell geboren wurden. Die Länder, die „gute Praktiken“ aufweisen, verbieten Operationen an intersexuellen Kindern, es sei denn, dies wird als medizinische Notwendigkeit angesehen .“
„Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“
Warum tauchen in Empfehlungen von TransaktivistInnen plötzlich die Rechte von Intersexuellen auf?
Das Thema „Intersexuelle“ ist für die TRAs und ihre Zwecke ein bewusst gewählter Nebenkriegsschauplatz. Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf eine sinnvolle Zuordnung zu einem Personenstand ist das Zugpferd genutzt, um über die nachvollziehbaren Rechte intersexueller Menschen den Weg für die Trans-Anliegen zu ebnen.
Im Fahrwasser der Forderungen zu Intersexuellen werden im Selbstbestimmungsgesetz unberechtigte und frauenrechtsschädliche Forderungen für Transgenderpersonen aufgenommen. Diese Kopplung findet absichtlich statt. Die Handreichung rät NGOs ausdrücklich dazu, das in ihrem Kampagnen zu verwenden.
6. Verwenden Sie die Menschenrechte als Kampagnenansatz
7. Binden Sie Ihre Kampagne an eine populärere Reform
https://www.iglyo.com/wp-content/uploads/2019/11/IGLYO_v3-1.pdf
Abgesehen von der bewussten Kopplung – sind die Forderungen der Intersexuellen berechtigt?
Wer sind überhaupt Intersexuelle? Der Sammelbegriff bezeichnet Menschen, die aufgrund von Abweichungen an ihren primären Geschlechtsorganen nicht eindeutig als männlich oder weiblich erkennbar sind. Laut Wikipedia handelt es sich um 0,007 Prozent aller Neugeborenen. Laut einer anderen Untersuchung sollen bei ca. 0,02% Abweichungen vorliegen.*
Um diese Menschen als Kinder juristisch eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen zu können, wurden in den 60er-Jahren teilweise an diesen Kindern unnötige Operationen oder sogar Kastrationen durchgeführt. Laut Begründung zum Gesetzentwurf existiert diese Praktik bis heute.
„Darüber hinaus werden in Deutschland nach wie vor intergeschlechtliche Säuglinge und Kinder medizinisch nicht notwendigen Operationen und Behandlungen unterzogen mit dem Ziel, ihre körperliche Erscheinung und Funktion mit den binären Geschlechterstereotypen in Einklang zu bringen“
Begründung Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz
Schaut man in die in der Entwurfsbegründung genannte Studie von 2016 hinein, wirkt das nicht ganz so dramatisch. Laut der Studie* lag die Zahl der Feminisierungsoperationen bei ganzen 45 Kindern jährlich, bei maskulinisierenden OPs bei rd. 1500. Zudem handelte es sich bei keineswegs allen OPs um sogenannte Intersexdiagnosen, also um die Festlegung eines unbestimmten Geschlechts, sondern es ging um Operationen, die dazu dienten, bei einer genitalen Fehlbildung oder Anomalie die Funktionsfähigkeit wieder herzustellen.
*Krämer/Sabisch/Woweries: Varianten der Geschlechtsentwicklung, in: Kinder- und Jugendarzt, 2016, S. 2248 ff.
Die von den Grünen genannte Gefahr einer ungewollten Operation scheint für intersexuelle Kinder und Jugendliche nicht mehr gigantisch groß zu sein. Hinzukommt: Die in Deutschland mittlerweile gültige Option des dritten Geschlechts „divers“, ermöglicht es allen Menschen bzw. den Eltern von Kindern, sich gar nicht zwischen männlich und weiblich entscheiden zu müssen. Dennoch ist es eine berechtigte Forderung, Kinder vor derartigen geschlechtsangleichenden Operationen zu schützen.
Aber: Diese Forderungen von Intersexuellen sollten in einem eigenen Gesetz geregelt werden anstatt im Selbstbestimmungsgesetz dazu dienen, problematische Transanliegen zu kaschieren.
Gesetzentwurf des BMG für Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Edit: Mittlerweile gibt es vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor ›geschlechtsverändernden‹ operativen Eingriffen (BT-Drucksache 566/20)
A. Problem und Ziel
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/566-20.pdf.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, Operationen an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienten. Betroffene und ihre Verbände sowie nationale, euro-päische und internationale Organisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren und fordern die Einführung eines Verbots.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sieht vor, gesetzlich klarzustellen, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“ (Seite 21, Zeilen 797 bis 799).
Mit diesem Entwurf soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschützt und diese Kinder sollen vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.
B. Lösung
Der Entwurf regelt in Artikel 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Verbot zielgerichteter ge-schlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsent-wicklung, wobei es dabei auf die Art der Behandlung nicht ankommen soll. Der Entwurf stellt außerdem klar, dass Eltern im Übrigen nur dann in einen operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes, der eine Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts zur Folge haben könnte, einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Zudem bedarf die Einwilligung in einen solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtli-chen Genehmigung. Sie ist zu erteilen, wenn der Eingriff dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Würde dieser Entwurf Gesetz, wäre die Forderung nach dem Schutz von Intersexuellen obsole.
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz diese Schlüsselempfehlung um?
In seiner Begründung verweist der Gesetzesentwurf mehrfach auf die verletzten Rechte von „intergeschlechtlichen“ Menschen. Die Begriffe intergeschlechtlich, intersexuell oder Menschen mit „Varianzen der Geschlechtsentwicklung“ werden synonym verwendet. Damit verknüpft ist immer eine Forderung zugunsten von „transsexuellen, transidenten und nicht-binären Menschen“. Das heißt, es folgt der Empfehlung der Handreichung, ein anderes Menschenrechtsanliegen, also die verletzten Rechte von Intersexuellen, zu nutzen, um ein Transanliegen zu pushen. Diese Vermischung zieht sich durch das ganze Selbstbestimmungsgesetz.
- Bei Intersexualität handelt es sich um eine angeborene, körperliche Normabweichung, deswegen spricht man auch von Varianten oder Varianzen der Geschlechtsentwicklung. Die Geschlechtsidentität von Transpersonen ist jedoch subjektiv empfunden und nicht nachweisbar. Trotzdem fordert das Gesetz Gleichbehandlung von beiden Fällen.
„Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in Bezug auf das Transsexuellengesetz mehrfach die Feststellung getroffen, dass die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, einen Bereich betreffe, den das Grundgesetz als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Artikel 2 Abs. 1 i.V. m. Artikel 1 GG gestellt habe. Jede Person könne daher von den staatlichen Organen die Beachtung dieses Bereichs verlangen. Das schließe die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben (Bundestagsdrucksache 19/4669) widerspricht diesem Grundrecht. Denn es gibt dem Menschen nicht die Möglichkeit, den eigenen Geschlechtseintrag selbst zu wählen, sondern setzt dafür eine Fremdbestimmung in Form eines ärztlichen Attests voraus. Damit werden intergeschlechtliche Menschen unnötig pathologisiert. Es wird aber auch die Chance vertan, endlich das entwürdigende Transsexuellengesetz zu überwinden und auch transsexuellen, transidenten und nicht- binären Menschen die Möglichkeit einer selbstbestimmten Personenstandswahl ohne pathologisierende Zwangs- Gutachten zu ermöglichen.“
Begründung Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz
Verfassungsbeschwerde, um Trans und Inter gleichsetzen zu lassen
Um die Gleichsetzung von Trans und Inter höchstrichterlich feststellen zu lassen, hat die Deutsche Gesellschaft für Trans und Inter (DGTI) sogar ein Rechtsgutachten erstellen lassen von der Juraprofessorin Katharina Mangold: „Rechtsgutachten zum Verständnis von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in § 45b Personenstandsgesetz“. Im Sommer 2020 hat sie eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass Trans und Inter gleich zu behandelnt sind. Unterstützt wird sie dabei von der NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“:
Käme diese Verfassungsbeschwerde durchm, stünde dem im Selbstbestimmungsgesetz statuierten Recht selbstbestimmt seinen Personenstand ändern zu dürfen, auch von verfassungsrechtlicher Seite aus nichts mehr im Wege.
Ärzte: Vermischung von „trans“ und „inter“ aus medizinischer Sicht unsinnig
Auch der Sachverständige Dr. Alexander Korte rügt in seiner Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetzt die aus sachlichen Erwägungen nicht nachvollziehbare Vermischung von intergeschlechtlichen Menschen mit transidenten Menschen.
„Auch für medizinische Laien dürfte dieser grundlegende Unterschied leicht verständlich sein: Unter Störungen/›Varianten‹ der Geschlechtsentwicklung – DSD in der internationalen Literatur – werden angeborene Variationen der genetischen, hormonalen, gonadalen und genitalen Anlagen eines Menschen verstanden, infolge derer das Geschlecht der betroffenen Person nicht mehr eindeutig den biologischen Kategorien ›männlich‹ oder ›weiblich‹ zugeordnet werden kann. Menschen mit Trans-sexualität hingegen erleben die ihnen zugewiesene soziale Geschlechtsrolle als nicht passend (›inkongruent‹) und leiden i.d.R. mehr oder weniger stark unter dem Gefühl der Nicht-Zugehörigkeit zu ihrem (biologisch-anatomisch) eigentlich eindeutigem, körperlichen Geschlecht sowie den mit diesem zusammenhängenden gesellschaftlich-kulturellen Rollenerwartungen. Geht das Inkongruenz-3»Der Anwendungsbereich der §§ 45 b, 22 Abs. 3 PStG ist auf Personen beschränkt, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Personen mit lediglich empfundener Intersexualität sind hiervon nicht erfasst. Personen mit einer lediglich empfundenen Intersexualität können aber entsprechend § 8 Abs. 1 TSG erreichen, dass ihre auf ›weiblich‹ oder ›männlich‹ lautende Geschlechtsangabe im Geburtenregister gestrichen oder durch ›divers‹ ersetzt wird«. 4https://www.dgsmtw.de/news/ – Vgl. Stellungnahme der DGSMTW zur Änderung des Personenstandsrechts5 Im Kern zugrunde liegt diesem Missverständnis zum einen die – im Kontext einer ausschließlich ideologisch begründeten Dekonstruktion von Geschlecht vollzogene – fragwürdige Aufhebung der ›Sex-Gender-Differenz‹, die mit der Alltagswirklichkeit der Gesellschaft ebenso wenig zu vereinbaren ist wie mit den praktischen Erfordernissen des Rechtsverkehrs (im Zuge der Durchsetzung all jener Rechte und Pflichten, die an das Geschlecht geknüpft sind); zum anderen die – ebenfalls diskussionswürdige – Privilegisierung des subjektiven Identitätsgefühls, welches zur geschlechtsbestimmenden Instanz wird. Dazu folgende Erläuterung: Im Englischen bezeichnet ›Sex‹ das biologisch-anatomische Geschlecht eines Menschen, ›Gender‹ hingegen das soziale Geschlecht, d.h. die sozial eingenommene Geschlechtsrolle, sowie das geschlechtsbezogene Identitätsempfinden der Person. 6 https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/DER_StnIntersex_Deu_Online.pdfKlinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und PsychotherapieSeite 4/12 Erleben mit einem klinisch relevanten Leidensdruck und einer Beeinträchtigung in sozialen, berufli-chen oder in anderen wichtigen Funktionsbereichen einher, spricht man von Geschlechtsdysphorie. Die Bundesärztekammer hat in ihrer ausführlichen Stellungnahme 11 vom 14.02.2020 deutlich gemacht, dass sich mit Intersexualität/DSD und Transsexualität sehr unterschiedliche medizinische, rechtliche und ethische Fragestellungen verbinden und damit auch begründet, warum es hier einer differenzierten, jeweils eigenen rechtlichen Regelung bedarf. Sämtliche vorliegende Referenten-/Gesetzesentwürfe der Fraktionen der drei Oppositionsparteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE mangeln daran, dass die aus medizinisch-wissen-schaftlicher Sicht zwingend erforderliche Unterscheidung nicht oder nur unzureichend getroffen wird bzw. dass in den Ausführungen die je unterschiedlichen Konditionen verschiedenartiger ›Gesundheits-‹ bzw. Krankheitszustände (aus ärztlicher Sicht) in unsinniger Weise rechtspolitisch vermischt werden. Anders formuliert und auf den Punkt gebracht: Intersexuelle und transsexuelle Menschen werden, entgegen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und ungeachtet der von ärztlicher Seite wiederholt in mehrfachen Stellungnahmen verschiedener Fachgesellschaften (darunter die DGKJP 10und DGSMTW 4 ) vorgenommenen Richtigstellung, fortwährend weiter in einen Topf geworfen – warum? Unabhängig davon scheint es nicht ausgeschlossen, dass durch eine ausschließliche Selbstdefinition der eigenen Geschlechtszugehörigkeit einer problematischen Beliebigkeit in der offiziellen geschlechtlichen Zuordnung, mit dann auch verwirrenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen, der Weg geebnet wird.“
https://www.bundestag.de/resource/blob/802752/8fe155e6f019c4734ae2aa92efe2f505/A-Drs-19-4-626-C-neu-data.pdf
6. Schlüsselempfehlung: Anerkennung eines dritten Geschlechts
Empfehlung der Handreichung
„Die Länder für bewährte Verfahren erkennen auch tendenziell die Existenz eines dritten Geschlechts an. Dies kann als neutrales „X“ ausgedrückt werden, wenn eine Person nicht möchte, dass ihr rechtmäßiges Geschlecht identifiziert wird.
https://www.iglyo.com/wp-content/uploads/2019/11/IGLYO_v3-1.pdf
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz diese Schlüsselempfehlung um?
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 entschieden, dass es im Personenstandsgesetz neben männlich und weiblich ein drittes Geschlecht geben müsse (1 BvR 2019/16). Das Selbstbestimmungsgesetz ändert das Passgesetz, sodass Reisepässe eine dritte Möglichkeit erhalten.
Diese Option sollte eigentlich ausschließlich für Menschen gelten, die intersexuell sind. Bisher nicht gültig war diese dritte Option „divers“ für Menschen mit eindeutig männlichen oder weiblichen Körpern, die nur gefühlt eine abweichende Geschlechtsidentität haben.
Das wollen die TransaktivisInnen ändern. Nach dem grünen Gesetzentwurf sollen auch Menschen, die eine Geschlechtsidentität als „trans“ oder „nicht binär“ angeben, ohne weiteres Verfahren den Personenstand in „divers“ ändern dürfen. Im Passgesetz hingegen dürfen sie sich entscheiden, ob sie als männlich oder weiblich eingetragen werden.
Das Paßgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Abweichend von Satz 3 ist einem Passbewerber, dessen Geschlechtsangabe divers ist oder der keine Geschlechtsangabe hat, auf Antrag ein Pass mit der Angabe weiblich oder männlich auszustellen.“
Begründung
Angesichts der Tatsache, dass nur wenige Staaten Geschlechtsangaben jenseits männlich und weiblich anerkennen und um die potentielle Diskriminierung von nicht binären Menschen zu vermeiden, wird im Paßgesetz eine Sonderregelung geschaffen, wonach auf Antrag einer Person, dessen Geschlechtsangabe divers ist oder die keine Geschlechtsangabe hat, ein Pass mit der Angabe weiblich oder männlich auszustellen ist. […]
Begründung Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz
7. Schlüsselempfehlung: Eine Behandlung zur Bestätigung des Geschlechts sollte verfügbar und erstattungsfähig sein
Hintergrund
In der Transideologie gibt es keine Geschlechtsumwandlung, weil hier nicht mehr das biologische Geschlecht zählt, sondern die gefühlte „Geschlechtsidentität“. Wer „trans“ ist, fühlt in sich eine vom juristischen Geschlecht abweichende Geschlechtsidentität. Wenn diese Person „transitioniert“, bestätigt sie dem Transgenderkonzept zufolge nur körperlich und juristisch ihre Geschlechtsidentität, die sie schon immer in sich fühlte. Ein Mann, der zur Transfrau wird, passt sich laut Transgenderideologie äußerlich und juristisch an die Frau an, die er schon immer war. Daher sprechen die TRAs auch nicht mehr von „Geschlechtsumwandlung“ und von „Transsexuellen“, sondern von „geschlechtsbestätigenden“ oder „geschlechtsangleichenden“ medizinischen Maßnahmen an „Transgendermenschen“. Auf Englisch: „Gender reassignment surgery“ oder einfach „Gender reassignment“.
Diese medizinische oder körperliche Transition soll genauso einfach wie die juristische Geschlechtsänderung sein. Menschen sollen frei entscheiden dürfen, welchen Rechtsstatus, ob Mann oder Frau, sie haben wollen. Und anschließend sollen sie ohne weitere Hindernisse die medizinischen Maßnahmen treffen dürfen. Die Kassen sollen das erstatten müssen, ohne weitere Prüfungen vorzunehmen. Das ist eine krasse Forderung, wenn man bedenkt, dass es um eine lebenslängliche Hormonbehandlung geht oder um gravierende operative Eingriffe an gesunden Körpern.
Empfehlung der Handreichung
„Die Behandlung zur Bestätigung des Geschlechts sollte zugänglich und staatlich unterstützt sein (oder unter bestimmten Umständen ergänzt werden). Es ist von entscheidender Bedeutung, dass es keine Einschränkungen für den Zugang zu dieser Behandlung gibt, z. B. die Anforderung, dass eine geschlechtsspezifische Dysphorie diagnostiziert werden muss, um Zugang zu diesen Behandlungen zu erhalten.“
https://www.iglyo.com/wp-content/uploads/2019/11/IGLYO_v3-1.pdf
Was bedeutet es für die Rechte von Frauen und Kindern, wenn diese Schlüsselempfehlung umgesetzt wird?
Wenn Kinder und Jugendliche frei von prozessualen Hürden und Nachweisen „körperlich transitionieren“ dürfen und die Krankenkassen das anstandslos erstatten müssen, entsteht hier ein Freifahrtschein für die Pharmaindustrie zulasten von Kinder und Jugendlichen, die sich auf eine lebenslängliche Medikation und teilweise noch unerforschte Risiken und Nebenwirkungen einlassen, wenn sie damit beginnen.
„Medizinische Eingriffe, die ein hohes Risiko von langfristigen schädlichen Auswirkungen auf die physische oder psychologische Gesundheit eines Kindes bergen, wie zum Beispiel pubertätshemmende und gegengeschlechtliche Hormone und „geschlechtsangleichende“ Operationen, werden an Kindern praktiziert die entwicklungsgemäß noch nicht fähig sind, ihre volle, freie und informierte Einwilligung zu geben. Solche medizinische Eingriffe bergen das Risiko einer ganzen Reihe von dauerhaften negativen Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit, einschließlich der Unfruchtbarkeit, sowie negativen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit.“
Die NGO Women’s Human Rights Campaign warnt:
Die WHRC weist darauf hin, dass Behandlungen an Kindern mehrfach Kinderrechte verletzen:
Die Gabe von pubertätshemmenden Medikamenten und gegengeschlechtlichen Hormonen und chirurgischen Eingriffen an Kindern sind schädliche Praktiken gemäß Teil V der allgemeinen Empfehlungen Nr. 31 des CEDAWs (Komitees zur Beseitigung aller Diskriminierung gegen Frauen/General Comment Nr. 18 des Ausschusses für die Rechte des Kindes). Sie
…leugnen Würde und Integrität des individuellen Kindes.
verletzen Menschenrechte und Grundfreiheiten, weil die medizinischen Eingriffe ein hohes Risiko für langfristige schädliche Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern mit sich bringen, die entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage sind, ihre volle, freie und informierte Einwilligung zu erteilen.
stellen eine Diskriminierung von Kindern dar und sind insofern schädlich, als dass sie für das betroffene Kind negative körperliche, psychische, finanzielle und soziale Konsequenzen haben, bis hin zum Erleiden von Gewalt und zur Einschränkung ihrer Fähigkeit, vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, oder ihr wahres Potential zu erkennen und zu entfalten.
Zu diesen negativen Auswirkungen können dauerhafte körperliche und psychische Gesundheitsschäden, wie Unfruchtbarkeit und langfristige Abhängigkeit von Pharmazeutika, wie zum Beispiel synthetischen Hormonen, gehören.
https://www.womensdeclaration.com/documents/54/German_Translation_Womens_Declaration.pdf
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz diese Schlüsselempfehlung um?
Das Grüne SelbstbestimmungsgesetzE setzt die Iglyo-Empfehlung eins zu eins um. Es erlaubt Kindern und Jugendlichen die „selbstbestimmte“ Entscheidung – unabhängig von medizinischen oder psychologischen Gutachten. Zweitens verpflichtet es die Krankenkassen zur Erstattung – erteilt also den Freifahrtsschein schwerwiegende körperliche Eingriffe. Drittens hebelt es das Veto von Eltern aus, wie unter der 2. Schlüsselempfehlung ausgeführt.
§ 2 Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen
Das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit entsprechend der Geschlechtsidentität umfasst das Recht, über die Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Modifizierung des eigenen Körpers im Hinblick auf Erscheinung und körperliche Funktionen bei vollumfassender vorheriger medizinischer Aufklärung und Einwilligungsfähigkeit selbstbestimmt zu entscheiden.
Intergeschlechtliche Versicherte sowie Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen einschließlich Hormontherapie sowie der Angleichung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale.
Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz vom 10.6.2020
8. Schlüsselempfehlung der TRAs an den Gesetzgeber: Festlegung von Sanktionen wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Anerkennung des Geschlechts
Hintergrund
Mit dieser Empfehlung sichern die TransaktivisInnen die Wirkung ihrer Empfehlungen juristisch ab. Nachdem sie mit vorigen Empfehlungen dafür gesorgt haben, dass Männer Frauenrechte beanspruchen können und Kinder und Jugendliche einen Blankoscheck für OPs und medizinische Behandlungen bekommen, bewirken Sanktionen, dass niemand mit Kritik einschreiten kann.
Empfehlung der Handreichung
„Auf der Grundlage unserer Untersuchungen wurde schließlich die Botschaft laut, dass das Gesetz über die rechtliche Anerkennung des Geschlechts für Beamte, die es anwenden, verbindlich sein sollte. Eine Verweigerung der Gewährung des gewünschten legalen Geschlechts sollte nicht willkürlich sein und muss aus legitimen Gründen motiviert sein, die speziell im Gesetz vorgesehen sind. Generell sollte jede Diskriminierung aufgrund einer Geschlechtsumwandlung oder einer Geschlechtsidentität verboten werden. Jede Person, die diskriminiert wurde, sollte in der Lage sein, eine Beschwerde einzureichen und eine Entschädigung zu erhalten. Gute Praktiken zeigen, dass ein Tribunal für Gleichstellung und Diskriminierung hinzugezogen werden kann, um solche Beschwerden gezielt zu behandeln.“
„Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“
Was bedeutet es für die Rechte von Frauen und Kindern, wenn diese Schlüsselempfehlung umgesetzt wird?
Generell gilt, dass es Frauen schadet, wenn man sie wegen Kritik an einem für sie schädlichen Transgenderkonzept beschimpft und mundtot macht. Diese Kritik auch noch mit rechtlichen Sanktionen zu unterbinden, ist ein Angriff auf Frauenrechte.
Wenn sich diese Sanktionen in einem gesellschaftlichen Klima verhängt werden, in dem Frauen in den sozialen Medien Vergewaltigungsdrohungen entgegenschlagen, bekommen diese Sanktionen den Charakter von diktatorischen Maßnahmen.
Hinzu kommt: Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten werden nicht von der großen breiten friedlichen Masse an Transmenschen erstattet, sondern von denjenigen, die sie missbrauchen. Das zeigen die Beispiele aus Ländern, die das Transgenderkonzept und die Genderselbstidentifikation schon weitreichender umgesetzt haben als Deutschland. Bis vor das höchste kanadische Gericht ging der Fall des kanadischen Transmenschen Jonathan Yaniv, der 16 Mitarbeiterinnen von Enthaarungsstudios vor Gericht brachte, weil sie sich geweigert hatten, seine Hoden zu enthaaren.
Wie setzt das Grüne Selbstbestimmungsgesetz die 8. Schlüsselempfehlung um?
Das Grüne Gesetz setzt diese Schlüsselempfehlung eins zu eins um. Alle Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft.
Zu den ausdrücklich genannten Pflichten gehört das „Offenbarungsverbot“. Dies ist ein Verbot, Transmenschen mit ihrem früheren Namen oder ihrem früheren rechtlichen Geschlecht zu bezeichnen, auch als Deadnaming bezeichnet. Das Verbot eines fahrlässigen Deadnamings ist besonders absurd, wenn man bedenkt, dass das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt, den Namen und das Geschlecht jeweils nach einem Jahr erneut wechseln zu dürfen. Hier sind ein fahrlässiges „Misgendern“ und „Deadnaming“ ja geradezu programmiert.
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer, ohne hierzu berechtigt zu sein, vorsätzlich oder fahrlässig gegen ein Offenbarungsverbot gemäß § 4 Absatz 1, 2 und 4 verstößt oder gegen ein Löschungsgebot gemäß § 4 Absatz 3 und 4 verstößt oder den zuvor geführten Vornamen oder den früheren Nachnamen verwendet oder sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung bezieht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Entwurf Grünes Selbstbestimmungsgesetz vom 10.6.2020
Iglyo-Empfehlungen zu Kommunikation und ihre Berücksichtigung im grünen Selbstbestimmungsgesetz
Die Iglyo-Handreichung enthält außer den Schlüsselempfehlungen an Gesetzgeber auch Empfehlungen für NGOs, um das Transgenderkonzept bestmöglich zu kommunizieren. Einige davon finden rund um das Grüne Selbstbestimmungsgesetz Anwendung.
Koppeln mit populärem Menschenrechtsthemen
Die Handreichung empfiehlt, Transanliegen an ein populäres Menschenrechtsthema anzudocken. Sprich, vordergründig setzen sich die TRAs für ein akutes oder passend thematisiertes Anliegen von Minderheiten ein. Im Hintergrund geht es darum, unbemerkt in den jeweiligen Rechtsakten den Begriff der Geschlechtsidentität und das Transgenderkonzept der Genderselbstidentifikation einzuführen.
Diese Strategie führt dazu, dass viele Menschen, auch viele Grüne, in dem Glauben agieren, sie würden für queere Vielfalt und gegen die Diskriminierung ausgegrenzter Personen kämpfen. De facto verschwenden sie ihre Kraft, um Transanliegen zu pushen.
Beispiele für solche gekaperten Menschenrechtsthemen sind:
- Operationen an Intersexuellen Kindern
- Konversionstherapien für Homosexuelle.
- Kampf von lesbischen Paaren um Adoption
- Anerkennung sogenannter Regenbogenfamilien, wo andere Elternteile als Vater und Mutter als Familie anerkannt werden
Begriffsverwirrung mit Transvokabular
Nicht ausdrücklich in der Handreichung genannt, aber in der grünen Debatte beliebt ist eine Strategie, die man als Begriffsverwirrung bezeichnen könnte. Indem die TRAs neue und erläuterungsbedürftige Begriffe und Definitionen verwenden und diese mit schon bekannten Definitionen vermischen, machen sie es der breiten Masse schwerer, zu durchschauen, wovon sie reden. Und desto leichter gelingt ihnen, Bedeutungen zu verschieben. Ein Beispiel sind die Begriffe Gender und Geschlecht, die in der mündlichen Debatte häufig synonym verwendet werden.
Angesichts der schon genannten Komplexität der Transgenderideologie kann man davon ausgehen, dass viele Menschen Transbegriffe verwenden, ohne sich bewusst zu sind, welche schädlichen Wirkungen das Transgenderkonzept auf Frauenrechte und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen hat.
Einschüchtern
Die Begriffsverwirrung hilft bei einer weiteren Strategie, dem Einschüchtern. Vor allem Frauen, die der Transgenderideologie kritisch entgegentreten, bekommen sie zu spüren: Sie werden von aggressiven Transpersonen und ihren Verbündeten, auf engliscgh als „Allies“ bezeichnet, mit Vorwürfen überschüttet. In einer Art Gaslighting definiert man ihre berechtigte Kritik in Hass oder Transfeindlichkeit um.
Diese Strategie wird umso wirkungsvoller, je breiter gesellschaftlich die Pro-Transgender-Lobby sich durchsetzt. Hierzu gehören Frauen-, Lesben- und LGBTQI-Gruppen, die überzeugt sind, in den aggressiven TransgenderaktivistInnen Bündnispartner gefunden haben, die mit ihnen gemeinsam für ihre eigenen Anliegen kämpfen.
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Leserbrief und Kurzrezension zu „Ich bin Linus – wie ich der Mann wurde, der ich schon immer war“
Anna
Frage an die Autorin
Was macht für Sie eine Frau zu einer Frau?
Sollten es nicht Gefühle, Handlungen und Gedanken sein?
So geht es zumindest mir. Im Großen und Ganzen sind wir alle zusammen hier
auf dem Planten einfach Menschen. Es gibt eine Gruppe von Menschen, die sich nicht mit körperlichem Geschlecht identifizieren können. Sowohl Frau zu Mann, wie auch Mann zu Frau. Muss man diese Menschen nur auf Ihre Genitale reduzieren und dazu verurteilen so zu leben? Hier wird ja so geschrieben, als ob jetzt die halbe Bevölkerung den Namen ändert um in geschützte Räume aufzutreten. Man sollte es schon bisschen realistischer betrachten, in anderen Ländern geht es auch ohne Probleme. Hier in Deutschland gibt es auch genügend Menschen, die das TSG Verfahren hinter sich haben und die Menschen sind als Transmann Männlich und als Transfrau auch Weiblich! Diese Menschen wollen auch einfach „Passen“ also einfach als Frau oder Mann angesehen werden und nicht auffallen.
engelkeneva
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Was eine Frau zu einer Frau macht, ist ein weites Feld und Männer wie Frauen sind Menschen – da stimme ich Ihnen zu.
>Hier wird ja so geschrieben, als ob jetzt die halbe Bevölkerung den Namen ändert um in geschützte Räume aufzutreten.
Nein, das tue ich eigentlich nicht. Ich sage nur, dass die rechtliche Möglichkeit, das Geschlecht ohne Probleme zu ändern, ein Freifahrtsschein für Missbrauch ist. Und die Länder, die die Genderselbstidentifikation bereits teilweise eingeführt haben, zeigen, dass dieser Missbrauch und dieses Verdrängen von Frauen vorkommt. Und da ist jeder Fall ein Fall zu viel. Deshalb kann die Lösung nicht sein, zu sagen: Die Mehrheit von Transmenschen lebt friedlich ihr Leben, deshalb tolerieren wir diesen Missbrauch, sondern man muss sagen: Das Konzept der Genderselbstidentifikation, die zugleich das juristisches Geschlecht ändert, ist keine ideale Lösung.
Anna
Vielen Dank für die Antwort!
Ja da bin ich tatsächlich auch auf Ihrer Seite, aber ich hoffe das es auch verständlich ist das die aktuelle Lage auch nicht hinnehmbar ist für Transsexuelle Menschen. Ich denke eine Bestätigung von einem Arzt sollte genügend sein um solche Änderungen zu machen. Die Prozedur ist nämlich auch menschenverachtend und kostspielig . Zudem habe ich auch eine Transsexuell Freundin und habe es miterlebt wie schwer der Weg ist und auch noch extrem verkompliziert wird. Ab einem gewissen Punkt sind für mich Transsexuell Frauen nämlich auch einfach Frauen, denn deshalb machen sie ja auch oftmals Angleichungen.
Ich bin der Meinung das sowohl beide Seiten geschützt werden sollen. Das Gesetz ist ja auch nicht beschlossen worden und es wird aktuell diskutiert. Es sollte also nicht weiter 40 Jahre dauern bis das Gesetz ein notwendige Reform erhält. Nicht in diesem Ausmaß aber es muss sich etwas ändern.
Sandra
Vielen Dank für den Text. Es ist beruhigend, dass sich doch Menschen auch um die problematischen Aspekte des Selbstbestimmungsgesetzes Gedanken machen. Ich bin nämlich sehr enttäuscht von den Grünen, dass sie die Rechte und den Schutz von cis Frauen zugunsten der Gefühle von trans Menschen opfern.
Zu glauben, kein einziger cis Mann würde die Möglichkeit, Frauen zu übervorteilen, nutzen, ist extrem naiv. Ein Schutz vor Missbrauch ist aber in dem Gesetz offenbar überhaupt nicht vorgesehen.
Erschreckend ist auch, wie klammheimlich das Ganze gemacht wird. Ich habe wenig dazu in der Presse gelesen. Ich bezweifle aber, dass wenn den Leuten alle Implikationen und Konsequenzen bewusst wären, sie damit einverstanden wären. Ein Großteil wäre es sicherlich nicht.
Nochmal Danke, dass Sie zumindest auch an diejenigen denken, die als Frau geboren wurden und sich aus der daraus resultierenden Unterdrückung nicht einfach heraus identifizieren konnten.
Bernadette Riederer
Vielen Dank für den Text! Auch ich bin irritiert, wie wenig öffentlich die Thematik behandelt wird. Das könnte ein weiterer Punkt der Strategie sein. Ich bin mir auch nicht sicher, ob alle in den politischen Entscheidungsgremien sich mit den Auswirkungen auf Frauen, besonders auf Frauen mit Gewalterfahrungen, Vergewaltigung, sexuellem Mißbrauch durch Männer auseinander setzen bzw. die Dimension erfassen können, ginge der Gesetzentwurf durch. Ich bin zutiefst beunruhigt!
Chandra
An Anna
Was macht eine Frau zu einer Frau, fragen Sie und fügen an, „Sollten es nicht Gefühle, Handlungen und Gedanken sein… Als Frau unterscheide ich mich aber von meinen Schwestern, sowohl was Gefühle, Handlungen als auch was Gedanken betrifft.
Das einzige, was ich mit anderen Frauen gemein habe, sind die Erfahrungen, die ich auf Grund meines Körpers und des daraus abgeleiteten sozialen Status in der Gesellschaft habe. Das hat nichts mit der Reduktion auf Genitalien zu tun und unter uns, als Lesbe sind mir weibliche Genitalien schon wichtig.
In anderen Ländern geht es auch ohne Probleme, meinen sie? Da habe ich leider anderes gelesen. Fragen sie sich doch auch, ob die Frauen dort nicht einfach das machen, wozu wir sozialisiert wurden. Nett sein und anderen den Vortritt geben, oder Bedenken nicht äußern und Vorfälle nicht melden. Frauen ziehen sich zurück.
Wollen wir das in Deutschland wirklich auch?
Anna
Hallo Chandra,
Nein das hinterfrage ich gar nicht. Ich meinte das es solche Änderungsverfahren schon aktuell gibt in anderen Ländern. Auch hier in Deutschland. Eine Freundin von mir ist auch eine Transfrau. Ich habe das Gefühl das sie eine völlig falsche Vorstellung von Transfrauen haben. Diese Menschen nehmen Hormone und lassen sich nach vielen menschenverachtend Gutachten die Genitalien anpassen. Was unterscheidet solch eine Transfrau von einer von der Natur aus geboren Frau? Meistens die Genetik, aber das ist ja auch genau die Definition von Transsexualität – geboren im falschen Körper. Ich denke eine solche Frau würden sie auf der Straße nicht mal unterscheiden können.
Meggi
Hallo,
Diese Genitalanpassungen sind schon lange nicht mehr nötig, genauso wenig wie die Einnahme von gegengeschlechtlichen Hormonen. Die Personen, die in der letzten Zeit in der Presse waren (Kellermann und Ganserer) haben noch Ihre vollständige männliche Ausstattung und teilweise (Ganserer) nicht mal die legale Umschreibung.
In Ländern, in denen es ebenso ist und bei denen zahlenmäßige Angaben vorhanden sind, ist der Anteil der Transsexuellen inzwischen auf 10-20% gesunken. Der Missbrauch wurde inzwischen erleichtert und beim geplanten Gesetzt werden Tür und Tor für alle weit geöffnet.
engelkeneva
Ja, das stimmt! Self-ID ist keine Besserstellung für einen Winzprozentsatz von Menschen mit schwerster Geschlechtsidentifikationsstörung, sondern ein Einfallstor für Personen mit Paraphilie, Fetischneigung, Autogynophilie, Straftäter, mittelmäßige Sportler, die sich in der Frauenkategorie eine Besserstellung erhoffen dürfen und und und!
Nikolaus Tarouquella-Levitan
Ich bin seit Jahrzehnten Grünen-Unterstützer, aber erst seit kurzem Grünen-Mitglied. Leider ist die Debatte und dieser Gesetzentwurf bislang unbemerkt an mir vorüber gegangen, und ich wurde erst jetzt darauf aufmerksam. Kurz gesagt: Ich bin entsetzt, wie mit einem solchen, viel zu kurz gedachten Gesetz auf Druck einer sehr kleinen aber sehr aktiven und radikalen Lobby sämtliche mühsam erkämpften, bestehenden Schutzräume für Frauen per Federstrich de facto abgeschafft werden sollen. Per formloser Selbsterklärung quasi über Nacht vom Mann zur Frau werden? Das kann doch wohl nicht wahr sein! Was das für dramatische Folgen für Frauenhäuser und andere Institutionen haben wird, mag ich mir überhaupt nicht ausmalen. Ich kann nur hoffen, dass ein solches Gesetz niemals im Bundestag mehrheitsfähig sein wird. Noch besser wäre es, wenn wir Grünen zur Besinnung kämen und den Entwurf bei nächstbester Gelegenheit selbst entsorgen und unter Einbeziehung auch anderer Stakeholder (Frauen!) einen anderen Entwurf erarbeiten.
engelkeneva
Hallo Herr Tarouquella-Levitan,
leider hat sich die queergrüne Bubble hier bisher durchlaviert, und leider ist sogar die CDU dabei, eine wenn auch abgeschwächte Version einer Self-ID gesetzlich zu verankern. Dafür macht die queergrüne Bubble schon wieder den nächsten Coup pro Transgenderideologie: https://www.evaengelken.de/Angriff-auf-Meinungsfreiheit-queergruene-hass-bekaempfung-schleust-transgenderideologie-ins-strafgesetz
Peter Gross
Als Transmann bin ich entsetzt über Ihren Vorstoß, vor allem, weil in Ihrem Antrag die Selbstbestimmungsrechte von Intersexuellen einfach unter den Tisch geworfen werden (ca eine von 100 Geburten produzieren so ein Kind). Ich habe auch eine TERF Bekannte, die ähnlich argumentiert. Das ist schlimmstes Mittelalter. Das Selbstbestimmungsrecht gibt es in Argentinien und vielleicht auch in anderen Ländern. Haben Sie irgendwelche Daten, die beweisen, dass Männer sich mal eben so ‘umwandeln’ um Verbrechen zu begehen? Und ja, ich weiß auch von der Geschichte von Keira Bell in England. Ausnahmen gibt es immer, aber wir haben immer noch das Recht, unsere eigene Identität zu definieren. Der Weg ist schwer, aber weitaus die meisten von uns gehen ihn mit Freude, dass wir endlich befreit sind von der Last des falschen Körpers. Eigentlich würde ich die Grünen gerne waehlen, aber wenn das in Ihr Programm kommt, muss ich nochmal darüber nachdenken.
engelkeneva
Hallo Peter Gross,
kann es sein, dass Sie sich selbst noch nicht mit den Rechten von intersexuellen beschäftigt haben?
Bei diesen geht es um die Kinder und darum, die vor geschlechtszuweisenden Operationen zu schützen. Hier ist eine Regelung, die das einschränkt, sinnvoll und richtig. Das hat aber nichts mit dem Recht von Menschen ab 14 Jahren zu tun, die nach dem grünen Selbstbestimmungsgesetz selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit bestimmen können sollen und in körperangleichende Maßnahmen einwilligen können sollen.
Vielleicht nochmal nachlesen!
Viele Grüße
EE
Angie
Heute in den FAZ: Das Kind wird zur ideologischen Knetmasse (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gruene-und-fdp-wollen-das-koerperliche-geschlecht-per-gesetz-aufloesen-17345452.html), leider hinter der Bezahlschranke.
Franziska
Leider gibt es jetzt einen neuen Vorstoß der Ampel das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz doch noch einzuführen. Es ist mir egal, wenn sich erwachsene! Menschen (keine Kinder und Teenager, was daraus werden kann sieht man im Fall Keira Bell) ihr Geschlecht körperlich ändern, inklusive Änderung der Geschlechtsorgane. Etwas anderes ist es, wenn es genügen soll, daß Martin plötzlich beschließt Martina zu werden, ohne OP und künftig Frauenumkleiden und Frauentoiletten aufsucht. Wenn man dann denjenigen den man jahrelang als „Martin“ kannte, weiterhin Martin nennt, darf man dann 2500 Euro bezahlen? Und wenn eine Frau „Martina“ aus der Dusche des Schwimmbades wirft, weil sie ihn mit noch vorhandenem Penis nicht als Frau erkennt, bekommt sie eine Klage an den Hals und wird als „transphob“ beschimpft? Die Bedenken und die schlechten Erfahrungen die schon in anderen Ländern mit diesem Gesetz gemacht wurden, werden einfach beiseite gewischt. Kritiker mit dem „Argument“ transphob oder TERFs zu sein, niedergemacht. J.K. Rowling und Kathleen Stock werden systematisch gemobbt, erhalten Morddrohungen, und in den sich liberal gebenden Medien wird ein Opferbashing betrieben (ist nicht nett was da passiert ist, aber Rowling und Stock hätten eben nicht ihre Meinung äußern sollen). Mittlerweile werden auch Lesben die nur etwas mit biologischen Frauen anfangen wollen, weil sie ein männliches Geschlechtsorgan nicht als weibliches Geschlechtsorgan anerkennen wollen, als transphob beschimpft. Es gibt bereits (englischsprachige) Webseiten auf denen genau erklärt wird was man tun kann, um die bösen „TERFs“ zu bekämpfen. Verleumdung in öffentlichen Medien, Verleumdung beim Arbeitgeber, in Brand setzen von Autos, Beschmierungen von Hausfassaden, selbst körperliche Angriffe, werden rechtfertigt, wenn es der Sache denn dient (natürlich soll man sich nicht erwischen lassen). Wer die Ziele dieser „Aktivisten“ nicht voll und ganz unterstützt ist „faschistisch“ oder „Nazi“.
Der Fall „Karen White“ sollte jenen die das geplante Gesetz voll und ganz unterstützen, eigentlich zu denken geben. Es gibt aus gutem geschlechtergetrennte Toiletten, Umkleideräumen und Frauenhäuser.
Edward von Roy
Dass die zeitlich und örtlich gegebenen, grundsätzlich fragwürdigen und hinterfragenswerten vorherrschenden Frauenbilder und Männerbilder dem einzelnen Mädchen oder Jungen, der einzelnen Frau oder dem einzelnen Mann zu eng erscheinen und, schmerzhaft, zu eng sind sind, ist zu verstehen.
Für Sozialarbeit und Jugendarbeit muss das aber gerade nicht bedeuten, dafür zu werben, sich durch Chemikalie und Skalpell aus dem Leid zu erlösen, sondern geht es darum, die Räume dessen, was wir unter Mädchen und Frau einerseits, unter Junge und Mann andererseits verstehen, ausreichend weit genug halten bzw., bedarfsweise auch gegen Tradition und Religion, so zu erweitern, dass sich jede und jeder wohl fühlen kann.
Frau gleich Kinder Küche Kirche. Er lässt es sich schmecken, sie bringt den Müll raus. Er präsentiert Kinder dann und wann als seinen Besitz, sie kümmert sich um das kranke Kind. Darum geht es nicht. Wieviel (angeblich) Männliches, wieviele Männlichkeitswerte bei Mädchen und Frauen dulden wir. Wieviel (angeblich) Weibliches, wieviele Weiblichkeitswerte bei Jungen und Männern dulden wir. Darum geht es.
Wer – nach transhumanistischer Bedarfsweckung – erst zu Hormonkur und Genitaloperation greifen muss, damit anschließend zwischen Körper und Kollektiv irgend etwas endlich stimmt, hat sich gerade nicht vom vorherrschenden Verständnis von Weiblichkeit bzw. Männlichkeit emanzipiert, befreit, sondern bleibt ein nützliches Opfer herrschender Gender-Normen. Völlig altersgemäß können Kinder und Jugendliche eine derartige Entscheidung nicht treffen, sind also schlicht nicht einwilligungsfähig.
Das Gerede von kindlicher, Kind als Mensch unter achtzehn Jahre, Genitalautonomie bzw. Gillick competence, das, eine sehr fragwürdige erwachsene Vorstellung, angeblich gillickkompetente oder genitalautonome Kind würde uns Kindbraut und Kinderehe ebenso heranbringen wie den einst etwa von Fred Karst als legal, im Sinne von Straffreiheit, politisch gewollten Kindersex (vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin, Sitzung vom 29. Mai 1986, Grünen-Politikerin Renate Künast „Komma, wenn keine Gewalt im Spiele ist.“). Solches würde dem Kind heute – und ihm als dem Menschen von morgen – schaden.
Schützen wir für Minderjährige die zum Entfalten aller ihrer Potentiale erforderlichen Räume, das meint den öffentlichen Raum wie Rückzugsräume, und Zeiten, das bedeutet viele Jahre, erforderlich für ein umfassendes Erleben, Lernen, Suchen, Selbstfinden und Erarbeiten. Irreversible körperliche Umgestaltungen gehören so wenig dazu wie beispielsweise die weltweit überwindenswerte weibliche Genitalverstümmelung (FGM Typ I, II, III, IV).
— Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH), Mönchengladbach
engelkeneva
Herzlichen Dank, lieber Herr von Roy, für diesen ausführlichen, kundigen und einfühlsamen Kommentar! Ich unterschreibe jeden Satz! Beste Grüße, EE