Fragen und Antworten zur Anhörung #Selbstbestimmungsgesetz: Warum ist es für Frauen so gefährlich?
Bei der Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz am 2.11. wird auch mancher Politikerin nicht klar sein, dass das Gesetz faktisch die Kategorie „Frau“ abschafft. Geradezu absurd: Jeder Mann, der sagt, er sei eine Frau (sogenannte Self-ID), hat künftig als Frau Zutritt zu sämtlichen Frauenräumen und -rechten bis hin zur Damensauna. 14jährige Kinder dürfen zwar weiterhin noch nicht rauchen, aber nach dem Gesetz selbstbestimmt ihr Geschlecht ändern und entsprechende medizinische Behandlungen (Hormone und Operationen) beanspruchen. Verkauft werden die Gesetzentwürfe von FDP und Bündnis 90/Die Grünen als Fortschritt für diskriminierte Trans* und intergeschlechtliche Personen. Wer auf die Risiken für Frauen/Jugendliche hinweist, wird von einer aggressiv auftretenden Transaktivist*innenlobby als transfeindlich und „rechts“ geschmäht. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum #SelbstbestG aka #FrauenrechteabschaffungsG
Um welche Gesetze geht es?
- FDP: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ BT 19/20048 https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/200/1920048.pdf
- Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)“ BT 19/19755 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/197/1919755.pdf
Wann ist die Anhörung?
Am Montag, 2. November um 12 Uhr ist im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zu beiden inhaltlich weitestgehend übereinstimmenden Entwürfen.
Wo kann ich die Anhörung ansehen?
Bei der Live-Übertragung im ParlamentsTV des Bundestags:
Eine Anhörung, keine Abstimmung zum Selbstbestimmungsgesetz
Übrigens: Es ist noch keine Abstimmung zum Selbstbestimmungsgesetz. So weit sind wir zum Glück noch nicht, es es eine Anhörung, wo Expert*innen, die von den unterschiedlichen Parteien benannt wurden, zu den Entwürfen Stellung nehmen.
Liste der Sachverständigen und Standpunkte
- Dr. Laura Adamietz Kanzlei Dr. Laura Adamietz, Bremen: Als Mitautorin des Gesetzes pro Selbstbest.G
- Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. Universität Kiel: Sieht die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers, den Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags an einen Nachweis der Ernsthaftigkeit des Anliegens zu knüpfen. „Beliebige und nicht auf einen ernsthaften Wunsch zurückzuführende Personenstandswechsel müssen verhindert werden“. Außerdem sei es bei Kindern problematisch, dass durch die Rückwirkende Änderung ein Kind plötzlich zwei Mütter oder zwei Väter habe. Was Becker unverständlicherweise okay findet, ist, dass schon nach einem Jahr das Geschlecht wieder gewechselt werden kann. Lediglich beim FDP-Entwurf moniert er, dass der gar keine Wartezeit bis zu einem erneuten Geschlechtswechsel vorsieht.: https://www.bundestag.de/resource/blob/802750/3e9de2e649a504f8ef4fa2ba5c588327/A-Drs-19-4-626-B-data.pdf
- Kalle Hümpfner Bundesverband Trans* e.V., Berlin für geschlechtliche Selbstbestimmung: https://www.bundestag.de/resource/blob/802754/7636d7216f2a581788ab748c845e1945/A-Drs-19-4-626-D-data.pdf:
Laut Hümpfner sei „In Psychologie und Medizin […] mittlerweile etabliert, dass nicht Transsein an sich eine psychische Belastung darstellt, sondern die Ausgrenzung und Benachteiligung die trans Personen in ihrem Umfeld erfahren, zu Krisen, Depressionen oder Angststörungen führen.“ Und: „Die Geschlechtsidentität ist ein inneres Wissen darüber, wer ich bin und mit welchen geschlechtlichen Rollen und welcher Ansprache ich mich in dieser Gesellschaft wohlfühle.“
- Dr. med. Alexander Korte, Klinikum der Universität München
Man könnte sagen, Korte lässt kein gutes Haar an den Entwürfen, da sie Intersexualität und Transsexualität vermischen, Kinder und Jugendliche gefährden, Frauenrechte gefährden etc. etc. Die aggressiven Translobbyisten wissen seiner 22 Seiten starken Expertise nichts entgegen zu setzen als den ebensooft vorgebrachten wie falschen Vorwurf, „Nazi“ zu sein.
- Prof. Dr. Ulrike Lembke, Humboldt Universität zu Berlin: keine vorab veröffentlichte Stellungnahme
- Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg: keine vorab veröffentlichte Stellungnahme
Der von der CDU/CSU benannte Sachverständige Korte hat vor dem Selbstbestimmungsgesetz schon mehrfach gewarnt, weil es Jugendliche nicht ausreichend vor Entscheidungen schütze, die sie noch nicht überblicken können.
- Hier geht’s zu seinem Interview mit der EMMA „Was richten wir da an?“
Weitere Stellungnahmen zur Anhörung Selbstbestimmungsgesetz
Womens Human Rights Campaign WHRC
Lesbisches Aktionszentrum reloaded, Christiane Härdel
Stellungsnahme dgti e.V. Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
F&A: „Frau“ als Kategorie wird wertlos? Als Herr Müller zum Standesamt, als Frau Müller wieder heraus?
Frage
Antwort
Ja, Sie haben richtig gelesen. Das sog. Selbstbestimmungsgesetz will faktisch die Kategorie Frauen abschaffen, indem es den Begriff Frau so beliebig macht, dass jeder, der sagt, er sei eine Frau, zum Standesamt gehen und seinen Namen und Personenstand ändern kann.
Frage
Antwort
Im Artikel 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG), der eine Änderung des Personenstandsgesetzes festlegen möchte.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/197/1919755.pdf:
Was ist mit Damensauna oder Frauenumkleiden? Dürfen Männer dort rein?
Frage
Antwort
Aktuell weist man die Herren freundlich darauf hin, dass sie sich in der falschen Abteilung befinden. Wenn sie sich weigern, holt man den Bademeister und lässt die Herrschaften hinauskomplimentieren. Sollten sie begonnen haben, in aufdringlicher Weise ihre primären Geschlechtsorgane zu präsentieren, holt man die Polizei dazu wegen Exhibitionismus.
Was Transsexuelle angeht, gilt bisher:
Transsexuelle, die ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen haben, sind rechtsgültig Frauen und dürfen als Frau auch Frauenumkleiden etc. zu benutzen. Dabei handelt es sich allerdings um einen kleinen Personenkreis. Die Transsexuellen, die ich kenne, haben ein großes Interesse daran, als Frau aufzutreten. Solange sie noch einen männlich erscheinenden Körper haben, würden sie ihn wohl eher nicht offensiv in einer Damen-Gemeinschaftsumkleide, Dusche o.ä. präsentieren.
Mit #Selbstbestimmungsgesetz würde gelten: Nackter Mann mit Penis, der sagt, er sei Frau = Frau
Das #Selbstbestimmungsrecht, das man im Prinzip auch Frauenabschaffungsgesetz nennen könnte, knüpft überhaupt keine Voraussetzungen mehr an das Erscheinungsbild. Das heißt, ein Mann mit egal welchem Aussehen, umoperiert oder nicht, könnte sich sich den Geschlechtseintrag als Frau besorgen und das Recht beanspruchen, als Frau die Frauenumkleide/Sauna/Dusche etc. zu benutzen. Nackt duschende Frauen müssten es also hinnehmen, dass ein nackter Typ reinkommt und mit der Aussage, er sei eine Frau, dort duscht.
Exhibitionisten gab’s doch schon immer, was soll das Gesetz daran ändern?
Frage
Antwort
Nach heutiger Rechtslage gilt: Wenn Sie im Personenstandsregister MANN bzw. männlich stehen haben, kriegen Sie als Exhibitionist wahrscheinlich eine Strafe und mit Sicherheit Hausverbot.
Wenn das #Selbstbestimmungsgesetz #Frauenabschaffungsgesetz kommt, können Sie Ihren Personenstand ohne weiteres im Standesamt zu FRAU bzw. weiblich ändern lassen. Dann kriegt das Schwimmbad Ärger und Sie könnten klagen, weil man Ihnen den Zutritt verwehrt hat, obwohl Sie juristisch eine Frau sind. Das Schwimmbad stünde vor einem Rechtsstreit mit offenem Ausgang.
Was ist mit Frauenhäusern? Die bleiben männerfreie Zone, oder?
Frage
Antwort
Nach jetziger Rechtslage dürfen nur Frauen ins Frauenhaus. Transsexuelle Frauen (Mann zu Frau), die Gewalt erfahren, können schon jetzt als Frau Zuflucht im Frauenhaus suchen. Im konkreten Fall entscheidet allerdings immer die Leitung des Frauenhauses, wen sie aufnimmt und wen nicht.
Sollte sich eine Frauenhausleitung weigern, eine transsexuelle Frau (Mann zu Frau) aufzunehmen, was schon vorgekommen ist, könnte sich die betreffende Transfrau wehren und der Frauenhausleitung Diskriminierung und Transfeindlichkeit vorwerfen. Dann muss sich die Leitung überlegen, ob sie platztechnisch Frauen- und Transfraueninteressen berücksichtigen kann oder wessen Interessen sie gegebenenfalls hintenan stellt.
Käme des #SelbstbestG/#Frauenabschaffungsgesetz, könnte rechtlich jeder Mann, der kurzfristig seinen Personenstand zu „Frau“ ändert, verlangen, als Frau ins Frauenhaus aufgenommen zu werden. Natürlich haben die Leitungen von Frauenhäusern auch künftig das Hausrecht und können die konkrete Aufnahme verweigern. Allerdings ist angesichts des unglaublichen öffentlichen Drucks, den die Transaktivist*innenlobby in Deutschland und international aufbaut, zu befürchten, dass Frauenhausleitungen nicht mehr wagen werden, „Frauen*“ den Zutritt zu verweigern, aus Angst, wegen mutmaßlicher Diskriminierung und Transfeindlichkeit öffentliche Gelder gestrichen zu bekommen.
Die Leidtragenden sind durch Männergewalt traumatisierte Frauen, die dann in ihrem Schutzraum erneut der Anwesenheit von männlichen Körpern ausgesetzt sind.
Wie will Bündnis 90/Die Grünen das Problem lösen, dass traumatisierte Frauen in Frauenhäusern keine Penisse sehen wollen?
Frage
Antwort
(Antwort vom 29.10.2020 von Bündnis 90/Die Grünen, Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
„Sehr geehrte Frau XY,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des grünen Selbstbestimmungsgesetz.
Die von Ihnen angesprochene Problematik war uns bei der Erarbeitung des Entwurfes natürlich bewusst. Vollkommen klar ist, dass Gewaltschutz von Frauen ohne Wenn und Aber gelten muss. Frauen müssen sich sicher und diskriminierungsfrei im öffentlichen Raum bewegen können. Dies schließt selbstverständlich auch trans* Frauen ein. Deshalb sind Schulen, Sportvereine, Schwimmbäder und ebenso Flüchtlingseinrichtungen oder Obdachlosenunterkünfte etc. dazu aufgefordert ihre Angebote so zu gestalten, dass Gewaltschutz für Frauen und alle vulnerablen Gruppen gewährleistet wird. Schutz zu gewährleisten heißt, konsequent die zu Schützenden in den Mittelpunkt zu stellen und die Hilfestrukturen zu stärken und zu ermächtigen, ihrem Schutzauftrag nachgehen zu können.
Damit allen Menschen eine Teilhabe ohne Angst möglich ist. Es ist deshalb wichtig, dass Toiletten, Umkleiden etc. gendersensibel gestaltet sind und geschützte Rückzugsräume zur Verfügung stehen. Viele Kommunen planen solche öffentlichen Orte inzwischen auf Grundlage dieser Maxime.
Im Einzelfall muss immer vor Ort entschieden werden, welches Schutzbedürfnis für welche Person besteht, und wie dieses gesichert werden kann.
In Bezug auf Hilfsangebote oder Hilfseinrichtungen für Frauen, die bei Gewalterfahrung und Traumatisierung unterstützen, werden spezifische Unterstützungsbedarfe mitgedacht. Lesbische, bisexuelle Frauen sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen erfahren genauso wie schwule Männer Gewalt und Diskriminierung in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz, in der Familie oder in Beziehungen, aber auch in sozialen Einrichtungen oder Organisationen. So kann eine Mehrfachdiskriminierung beispielsweise die Hilfesuche und die Überwindung von Gewalt zusätzlich erschweren. Die Frauenhauskoordinierung berichtet aus der Praxis der Frauenhäuser, dass ihr Personal entsprechend geschult ist, die Möglichkeit, eine betroffene Person aufzunehmen, anhand ihres individuellen Schutzbedürfnisses einzuschätzen. Dies wird mit den (örtlichen) Gegebenheiten der einzelnen Frauenhäuser, ihrem Schutzangebot und der Bedarfe der bereits dort lebenden Frauen* in Einklang gebracht. Die Hilfeeinrichtungen entscheiden also im Einzelfall, wie sie Frauen aufnehmen und unterstützen können.
Viele Frauenhäuser bundesweit sprechen sich explizit für die Aufnahme von trans* Frauen aus und passen ihre Angebote entsprechend an. Grundsätzlich gilt aber: Menschen mit trans- oder intergeschlechtlicher Geschichte eine potentielle Täterschaft zu unterstellen, die darauf abzielen würde in Frauenschutzräume einzudringen, oder der Vorwurf, Menschen würden nur aus diesem Grund transitionieren, diffamiert eine sowieso schon stark diskriminierte und vulnerable Gruppe. Fälle, in denen dies passiert ist, sind uns nach Rücksprache mit der Frauenhauskoordinierung nicht bekannt. Die Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung (ca. 2/3 der Frauenhäuser in Deutschland werden durch die FHK vertreten) macht ausdrücklich klar, dass der FHK diese Art missbräuchliches Verhalten nicht bekannt ist.“ (Zitat Ende)
Haben wir nicht längst einen wirksamen Gewaltschutz namens Damensammelumkleide?
Diese Antwort der Grünen BT-Fraktion ist so entlarvend wie unbefriedigend. Aus meiner Sicht und der Sicht vieler anderer Frauen und Männer reicht es vollkommen aus, dass vergewaltigte Frauen in Frauenhäusern keine Menschen mit Penis in ihrer Nähe haben wollen. Und zwar egal, wie diskriminiert diese Menschen ihrerseits sind. Darauf hinzuweisen, dass „Menschen mit trans- oder intergeschlechtlicher Geschichte“ vulnerabel und u.U. mehrfachdiskriminiert sind, zeigt, dass die Grüne BT-Fraktion die Frauenperspektive nicht auf dem Schirm hat oder sie ihr schlichtweg egal ist.
Ich möchte niemandem missbräuchliches Verhalten unterstellen. Oder kommt es darauf gar nicht an?
Frage
Antwort
Der Vorwurf, dass man Trans*menschen nicht unterstellen sollte, sie würden quasi nur transitionieren, um als Frau in Frauenräume zu gehen, kommt immer wieder. Hier muss man präzise bleiben. Für Frauen, die keine Penisse sehen wollen oder gar von Männergewalt traumatisiert sind, kann schon die bloße Anwesenheit von Männern problematisch sein.
Dazu eine gute Antwort einer Frau auf Facebook:
„Eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen mit Vulva und Vagina (die sich ststistisch mehrheitlich als Frauen empfinden), haben in ihrem Leben durch Menschen mit Penis (die sich statistisch mehrheitlich als Männer empfinden) Erniedrigung, Übergriffigkeit und (sexuelle) Gewalt erfahren und wurden dadurch traumatisiert. Wenn nun ein sich weiblich fühlender Mensch mit Penis sich in der Frauenumkleide entblößt, werden die Traumatisierten mit Angst/Panik reagieren. In dem Moment ist es egal, ob die Person mit Penis eine trans Frau ist; eine Traumatisierte wird – das ist die Crux bei einem Trauma -, nur die anatomischen Strukturen sehen, die dieses ausgelöst haben.“
Was man sagen kann ist: Das Kernproblem des #SelbstbestG mit der Self-ID und Genderselbstidentifikation ist nicht die böse Absicht einzelner Männer, sondern, dass das Gesetz Frauen die freie Entscheidung nimmt, sich mit einem männlichen Geschlechtsteil zu konfrontieren. Frauen werden durch das Gesetz gezwungen, zu Räumen, in denen sie sich wohl und sicher fühlen wollen, Menschen mit Penissen Zutritt zu gewähren. Frauen sollen – mal wieder – ihre Bedürfnisse hintenan stellen. Das zeigt, wie unwichtig wir jenen sind, die das SelbstBestG o.ä. unterstützen.
Schützt das Gesetz Frauen vor explizitem Missbrauch?
Frage
Antwort
Auf Facebook hat ein Mann diese Frage so beantwortet:
„Das Argument, es werden doch nicht Viele sein, die Missbrauch begehen, halte ich nicht für überzeugend, wenn es um Gesetzestexte geht. Man stelle sich vor, die Grünen argumentierten auf diese Weise bei Steuer – oder Umweltgesetzen! Ich habe tatsächlich den Anspruch an den Gesetzgeber, dass er seine Gesetze so gestaltet, dass Missbrauch so gut es geht unmöglich gemacht wird.“
Dem kann man sich nur anschließen. Natürlich will die große Mehrheit von Transsexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen einfach nur friedlich ihr Leben leben. Aber es gibt einzelne Trans*menschen, die kriminell sind. Genauso gibt es Männer, die einfach nur die Möglichkeiten ausnutzen werden, die ihnen die Self-ID bietet. Diesen Missbrauch sollte das Gesetz ausschließen. Tut es aber nicht. Es erschwert sogar den Hinweis auf Missbrauch. Jemandem zu sagen „du bist keine Frau, sondern ein Mann“, kostet als „Misgendern“ bis zu 2.500 Euro Bußgeld nach dem #SelbstbestG.
Von einem Gesetz, das Rechte verleiht, zu fordern, dass es Missbrauch möglichst ausschließt, ist absolut berechtigt.
Ist der Vorwurf „transfeindlich“ berechtigt, wenn es darum geht, Frauenräume zu schützen?
Frage
Antwort
Es gibt ein Strafgesetzbuch, das Einbruch und Hausfriedensbruch unter Strafe stellt. Niemand würde eine Hauseigentümer als „Nazi“ bezeichnen oder ihm „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ vorwerfen, nur weil er eine abschließbare Haustüre hat und diese auch abschließt. Man würde ihm auch nicht vorhalten, dass an den allermeisten Tagen überhaupt kein Einbrecher vorbeikäme.
Von Frauen verlangen die Befürworter*innen des Selbstbestimmungsgesetzes genau das: über den Hebel der Self-ID für jedermann ihre Frauenräume weit zu öffnen, und sie beharren darauf, dass das doch nicht missbraucht werden würde. Frauen, die diese Bedenken äußern, werden als TERF oder transfeindlich solange beschimpft, bis sie den Mund halten.
Da kann man nur sagen: „Gelegenheit macht Diebe“ und zwar auch im Hinblick auf das sogeannte #Selbstbestimmungsgesetz aka #Frauenrechteentwertungsgesetz, denn es lädt zum Missbrauch von Frauenrechten ein. Und es enthält keine Schutzvorschriften, die Missbrauch verhindern.
Darauf hinzuweisen, ist das gute Recht von Frauen und weder „rechts“ noch „transfeindlich“. Es ist auch nicht prüde und es zeugt nicht von „panischer Angst vor Genitalien“ oder was der albernden Argumente mehr sind.
Wenn solche Pseudoargumente kommen, einfach stur bleiben.
Öffnet dass #SelbstbestG Trans*menschen Schutzräume auf Kosten von Frauen? Schafft das Gesetz eine billige Lösung für klamme Kommunen?
Frage
Antwort
Der Hinweis des grünen Fraktionsreferenten auf die Kommunen ist wohlfeiles Wunschdenken. Er schreibt, dass
- „viele Kommunen“ solche „öffentlichen Orte inzwischen auf Grundlage dieser Maxime“ planten, also dass „Toiletten, Umkleiden etc. gendersensibel gestaltet sind und geschützte Rückzugsräume zur Verfügung stehen.“
Oder hier:
- „Deshalb sind Schulen, Sportvereine, Schwimmbäder und ebenso Flüchtlingseinrichtungen oder Obdachlosenunterkünfte etc. dazu aufgefordert ihre Angebote so zu gestalten, dass Gewaltschutz für Frauen und alle vulnerablen Gruppen gewährleistet wird.“
Wer sich je auf kommunaler Ebene mit Frauenhäusern befasst hat, und Bündnis 90/Die Grünen haben das, weiß, dass hier eh viel zu wenig Plätze und Geld da sind. Genug Frauenhäuser nach der Istanbulkonvention zu schaffen, hieße, ihre Zahl mindestens zu verzehnfachen.
Das kostet Geld, das keiner ausgeben will. Dafür mutet man den Frauen die Aufnahme von Männern bzw. Menschen mit männlichem Körper zu. Natürlich sind auch Transsexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen oder gendernonkonforme Menschen Anfeindungen ausgesetzt und brauchen Schutz. Aber diesen Schutz mal eben so umzusetzen, dass man die Privatsphäre, Würde und Sicherheit mindestens ebenso schutzbedürftiger und verletzlicher Frauen vor den Zug wirft, geht gar nicht. Diese Art von Schutz ist ein billiger Verschiebebahnhof. Und besonders ärgerlich ist es, dass die Frauenhäuser, die nicht sagen, „das ist ein Problem“, dafür gefeiert werden, weil sie inklusiv sind, egal, was das für von Männergewalt betroffene Frauen bedeutet. Beziehungsweise, dass sie als „transfeindlich“ angefeindet werden, wenn sie sich weigern, grundsätzlich Transfrauen aufzunehmen. Dabei ist diese Form von Inklusivität auf Kosten von Frauen nur eines: frauenfeindlich.
Wie können Sie sich einsetzen?
Frage
Antwort
- Schreiben Sie Ihren örtlichen Abgeordneten (aller Parteien), dass Sie gegen das #Selbstbestimmungsgesetz aka #Frauenrechteabschaffungsgesetz in seiner jetzigen Form sind
- Informieren Sie Frauengruppen und -Organisationen sowie Jugendorganisationen
- Informieren Sie die Presse. Die hat über das Gesetz bislang nur aus der Perspektive „Schutz von Trans*- und Inter*Menschen geschrieben, aber nicht aus der Perspektive von Frauen
- Zum Schutz aller: Fordern Sie, oder wenn Sie in Entscheidungspositionen sind, sorgen Sie für eine finanziell gute Ausstattung von Gewaltschutzräumen. Und zwar so, dass der wichtige Schutz schutzbedürftiger trans*, inter, queerer Personen erreicht und finanziert wird. Aber NICHT so, dass er Schutzräume von Mädchen und Frauen beschneidet
Was genau fordern wir? Fairplay für Frauen
Wenn jeder Mann, der beim Standesamt mal eben für 1 Jahr sein Geschlecht ändert, als Frau Zutritt zu allen Frauenrechten und -Räumen bekommt, sind die nichts mehr wert. Dann kann man sie auch gleich abschaffen. Deshalb fordern wir Fairplay für Frauen. Nein zum sog. #Selbstbestimmungsgesetz aka #Frauenrechteabschaffungsgesetz. Ja zu Lösungen, die gendernonkonforme, Trans*, intergeschlechtliche Menschen vor Anfeindungen schützen und ihnen eine gute Gesundheitsversorgung, psychosoziale Versorgung und angemessene Begleitung bei einer Transition ermöglichen – ohne Frauenrechte dafür zu opfern.
Weitere Infos im Hinblick auf Jugendliche Trans*
Mehr zu den riskanten Folgen des geplanten Gesetzes im Hinblick auf Jugendliche Trans* erfahren Sie hier:
Alley
Was für ne reaktionäre transphobe rotze verbreitet ihr hier bitte
Verena
Transphobe und falsche Behauptungen.
Aufkleber auf Fahrzeuge und Müllhäuschen kleben ist übrigens Sachbeschädigung.
Britt
Als Opfer von Missbrauch in der Kindheit und Vergewaltigung als Erwachsene, verursacht der Gedanke dieses Gesetzes schon Panik. Wenn man meine Grenze nicht mehr akzeptiert bin ich von vielen Aktivitäten ausgeschlossen Ich könnte heulen das die Intimsphäre, Grenze und das nein einer Frau nichts mehr wert ist.