
Presseschau
Berliner Zeitung: Feministinnen-Demo bei Parteitag der Grünen: „Frauen haben einfach keine Penisse“ (berliner-zeitung.de)
Alle Reden und viele Fotos auf Instagram: Initiative „Lasst Frauen Sprechen!/Let Women Speak!“ (@initiative_lfs) • Instagram-Fotos und -Videos
Halt die Fresse, Frau! – by Rona Duwe – ronalyze (substack.com)
der Westen: Hinter Drängelgittern: Proteste beim Grünen-Parteitag gegen Kriegs-, Umwelt- und Frauenpolitik — https://test.rtde.tech/inland/151735-hinter-drangelgittern-proteste-beim-grunen/
Ankündigung der Demo:
Wir demonstrieren gegen die frauenfeindliche Politik der Grünen
Die Grünen bezeichnen sich zwar als feministische Partei, machen aber frauenfeindliche Politik. Dagegen protestieren wir Frauen am 14. und 15. Oktober vor dem World Conference Center (Platz der Vereinten Nationen) in Bonn zum Bundesparteitag der Grünen.
FREITAG, DEN 14.10.22, ab 14 Uhr
SAMSTAG, DEN 15.10.22 ab 10 Uhr
Wir fordern:
- Kein Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland! Ein reiner Sprechakt für den Geschlechtseintrag gefährdet Frauenrechte und Kinderschutz. Frau ist kein Gefühl.
- Eine Einführung des Nordischen Modells und ein Sexkaufverbot. Das Bordell Europas soll in Deutschland schließen. Es gibt kein Menschenrecht auf Sex.
- Keine Legalisierung von Leihmutterschaft in Deutschland. Frauen sind keine mietbaren Brutkästen. Es gibt kein Menschenrecht auf ein Kind.
- Die Realisierung der Istanbul-Konvention. Umfassende Programme gegen Männergewalt.
- Politik für einen säkulären Staat Deutschland. Kein Kuscheln mit extremistischen und frauenfeindlichen Theologien.
- Die Beibehaltung der laut der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW zugesicherten Menschenrechte für die Frau.
- Frauen-, Mütter- und Kinderrechte gemäß der Women’s Declaration International
Wir wollen ins Gespräch kommen mit den anwesenden Parteimitgliedern der Grünen und der Presse.
Wir werden Reden über unsere Forderungen halten.
Wir werden Informations-Material verteilen.
Wir werden uns als „Frauen, das Original (TM)“ feiern.
Kommt alle!
Weitere Informationen unter initiative-lfs@posteo.de
BITTE GERN KOPIEREN / TEILEN / WEITERSAGEN. DANKE!!!
#LasstFrauenSprechen #letwomenspeak #FrauenHabenEsSatt #FrauenSagenNein #DieFrauenSindWir #NordicModelNow #NoSelfID #StopSurrogacy #SaveXX #LesbenXX #GetTheLOut
Die Presse ist interessiert
Die Welt interviewt Dr. Ingeborg Kraus:

Sonstige Aktionen zur Frauenfeindlichkeit der Grünen
Dossier Giftgrün
Alle Artikel siehe hier.
Warum ich die Grünen derzeit nicht wählen kann, Statement von Ute Lefelmann
Aktion gegen den frauenfeindlichen Queerbeauftragten Sven Lehmann
Edward von Roy
Kinderheirat und Minderjährigenehe müssen überwunden werden; Kind ist Mädchen oder Junge, anders gesagt Kind ist ein Mensch unter achtzehn Jahren.
Keine Ehe unter 18, dieser Grundsatz ist weltweit durchzusetzen. Die frauenfeindliche Istanbul-Konvention vom 11.05.2011 hat nichts, aber auch gar nichts gegen die angeblich irgendwie freiwillige Kinderehe, nur „gezwungen“, „forcing“ darf die kinderfeindliche und vor allem mädchenfeindliche „Eheschließung“ nicht sein, Artikel 37 – Zwangsheirat:
„… ein Kind zur Eheschließung gezwungen wird, unter Strafe gestellt wird … dieses Kind zur Eheschließung zu zwingen (to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised … with the purpose of forcing this adult or child to enter into a marriage is criminalised)“
Wenn alle irgendwie zufrieden wirken, festlich gekleidet das Mädchen zur Hochzeit begleiten und gemeinsam fröhlich feiern, dann ist ein verheiratetes Kind kein Problem, dann ist istanbulkonform wohl auch eheliche Päderastie erlaubt, nichts anderes sagt Artikel 37 – Zwangsheirat.
Man denke auch an gewisse „symbolische Bagatellverletzungen“, die der Trierer Strafrechtsprofessor Dr. Mark Zöller straffrei gestellt wissen will, denn nun halbiert die Istanbul-Konvention das weibliche Geschlechtsorgan in durchaus entbehrliche Anteile (Klitorisvorhaut) sowie in Anteile, die ja vielleicht rituell durchstochen oder rituell eingeschnitten werden dürfen einerseits, und andererseits in irgendwie schützenswerte Anteile, wobei the ritual pinprick oder die o. g. „Bagatellverletzungen“ (Zöller), für uns global zu verbieten als FGM Typ IV, ja vielleicht gar keine Verstümmelung mehr sind, liest man Artikel 38 – Verstümmelung weiblicher Genitalien:
„Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird: a) Entfernung, Infibulation oder Durchführung jeder sonstigen Verstümmelung der gesamten großen oder kleinen Schamlippen oder Klitoris einer Frau oder eines Teiles davon (excising, infibulating or performing any other mutilation to the whole or any part of a woman’s labia majora, labia minora or clitoris); b) ein Verhalten, durch das eine Frau dazu genötigt oder gebracht wird, sich einer der unter Buchstabe a aufgeführten Handlungen zu unterziehen; c) ein Verhalten, durch das ein Mädchen dazu verleitet, genötigt oder dazu gebracht wird, sich einer der unter Buchstabe a aufgeführten Handlungen zu unterziehen.“
Der Fiqh (Islamjurisprudenz) der Schafiiten differenziert in Bezug auf die leider oft als „Beschneidung“ verharmloste Genitalverstümmelung nicht zwischen Junge und Mädchen, die FGM bzw. MGM ist ihnen islamrechtlich wadschib bzw. fard, obligatorisch, absolut verpflichtend. Bewusst schweigt die schariakompatible Istanbul Convention zu den FGM-Typen Ia und IV.
Weiter mit der frauenentwürdigenden Istanbul Convention, Artikel 2 – Geltungsbereich des Übereinkommens:
„alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich der häuslichen Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“
Was heißt denn Gewalt, alle Eltern lieben ihre Kinder; außerdem ist sunat perempuan bzw. chitan al-inath Glaubensgehorsam, wir wollen in den Himmel kommen.
„Definition des Begriffs „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“: 44. Der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ wird im gesamten Übereinkommen immer wieder verwendet und bezeichnet eine Form von Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft.“
Bei den schiitischen Dawoodi Bohra oder den sunnitischen Schafiiten (ihr traditionelles Siedlungsgebiet umfasst bzw. ihr Rechtsraum (Islamic Law) prägt: Malaysia, Indonesien, südliches Thailand, hier und da in Indien und Sri Lanka, im nördlichen Kaukasus Dagestan, der Irak (Kurdistan), in Saudi-Arabien die Landesteile Hedschaz und Tihama und Asir, durchaus Ägypten und natürlich Somalia), überall dort unterscheidet das Religionsrecht in Bezug auf das „Beschnittensein“ zwischen Junge und Mädchen nicht, ergo, keine „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ im Sinne des Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
„Sie unterscheidet sich dadurch von anderen Formen von Gewalt, dass das Geschlecht des Opfers das Hauptmotiv für die unter Unterabsatz a beschriebenen Gewalttaten ist.“
Hauptmotiv geht also gar nicht, doch als Nebenmotiv ginge schon an, unmotiviert sowieso?
Jetzt gilt der Kampf der Gegenaufklärung dem Verwischen zwischen kindlich und erwachsen:
„Definition des Begriffs ‚Frau‘: 46. In dem Bewusstsein, dass viele unter das Übereinkommen fallende Formen von Gewalt sowohl Frauen als auch Mädchen angetan werden, wollten die Verfasser den Anwendungsbereich des Übereinkommens nicht nur auf erwachsene Opfer beschränken. In Unterabsatz f wird eindeutig festgestellt, dass der Begriff ‚Frauen‘ auch Mädchen unter 18 Jahren bezeichnet“
Minderjährige, minderjährig stets verstanden als Mensch unter 18 Jahre, verdienen bewusst überall auf der Welt einen höheren Schutz als Volljährige, Mädchen dürfen gerade nicht den Frauen subsumiert werden. Umgekehrt ist und bleibt die Frau ja vielleicht lebenslang unmündig wie ein Kind, und werden Mädchen und Frauen fusioniert, weil es ohne den selbstredend maskulinen Aufpasser nun mal nicht geht?
Noch ein letzter Blick in die frauenentrechtende Konvention.
„Artikel 36 – Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung: (…) Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden (Consent must be given voluntarily as the result of the person’s free will assessed in the context of the surrounding circumstances).“
Der Europarat redet auch an dieser Stelle nicht von Volljährigkeit, verzichtet auf jede Altersgrenze, schweigt dazu, das Kinder und Jugendliche ganz besonders zu schützen sind.
The Council of Europe Convention on Preventing and Combating Violence Against Women and Domestic Violence, better known as the Istanbul Convention … kann weg, muss weg.
Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)
Edward von Roy
Heiraten also thematisiert die Council of Europe Convention, doch die Zahl der Ehefrauen pro Einzelhochzeit verschweigt der völkerrechtliche Vertrag. Während dem die kulturelle Moderne, die AEMR (Paris, 10.12.1948) und das deutsche GG (23.05.1949) ironisierenden und verhöhnenden Text zur 121st Session of the Committee of Ministers die Braut gar nicht jung genug sein kann, ist ehelicher Geschlechtsverkehr islamrechtlich (islamisch) für den Ehemann bekanntlich mit einem „Ehefrau“ genannten Mädchen von neun Jahren und älter erlaubt, in Mondjahren zu rechnen, also ab achteinhalb. Doch ebenfalls erlaubt sind ihm bis zu vier Ehefrauen. Die Istanbul Konvention integriert die Polygamie; islamisch mithin lediglich die Polygynie. Istanbul 2011, der Trend geht zur Zweitfrau.
“Istanbul Convention … kann weg, muss weg.”