Die Klage der Transqueeristen um Sven Lehmann lautet, es sei ungeheuer „erniedrigend“ für Transmenschen, „ihr Geschlecht vor Gericht beweisen zu müssen“, weshalb man dringend die SelfID, euphemistisch „Selbstbestimmungsgesetz“ genannt einführen müsse. Das Leid ist geheuchelt, denn das Leid junger und erwachsener Menschen, die sich elend in ihrem Körper fühlen, geht den hochaggressiven QueerTransaktivisten am Hintern vorbei. Ebenso die Kollateralschäden für Frauen, die Zerstörung von Frauenschutzräumen, der Medaillenklau im Sport, die Ausradierung der Lesben – all das ist der Transqueerclique kein müdes Achselzucken wert. Damit Sie besser argumentieren können, hier ein paar Fakten, was ein „Personenstandswechsel“ nach dem Transsexuellengesetz (TSG) objektiv erfordert, und warum Menschen, die als klassische Transsexuelle das Verfahren durchlaufen haben, keine Self-ID wollen.
Klage 1: „Transmenschen müssen ihr Geschlecht beweisen“
Niemand muss sein Geschlecht beweisen. Das Geschlecht eines Menschen steht fest. Und zwar ab dem Moment der Zeugung, der Verschmelzung von Spermium und Eizelle. Das Geschlecht ist binär, es gibt Frauen und Männer und sonst nichts. Die sexuelle Fortpflanzung ist seit 600 Millionen Jahren ein Erfolgsmodell für Amphibien, Vögel und Säugetiere. Die genetische Vielfalt, die dadurch entsteht, erlaubt eine optimale Anpassung und Evolution.
Das seit 1981 gültige Transsexuellengesetz erlaubt eine rechtliche Geschlechtsänderung – also eine juristische Fiktion: die Personenstandsänderung für Personen, die sich als das gegenteilige Geschlecht empfinden. Sie dürfen ihren Personenstand unter den Voraussetzungen des TSG ändern.
Klage 2: Das angeblich verfassungswidrige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz
Wer diese Personenstandsänderung wünscht, muss nach dem Transsexuellengesetz kein „Geschlecht beweisen“, sondern nachweisen, dass er „sich dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet“ und seit mindestens 3 Jahren dieser Vorstellung entsprechend lebt. Zwei unabhängige Gutachter müssen bestätigen, dass sich das „Zugehörigkeitsempfinden“ mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird. Die in § 8 Transsexuellengesetz stehende Anforderung, dass die Person unfruchtbar und operiert sein muss, ist gemäß einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2011 nicht mehr anzuwenden. Die Tatsache, dass für eine so schwerwiegenden Akt wie den Personenstandswechsel ein Gutachten vorzulegen ist, dass die Ernsthaftigkeit des Wunsches belegt, ist verfassungsgemäß.
- Erläuterung zur Verfassungsmäßigkeit des TSG: Gutachten von LAZ Reloaded im im Blog:
Bundesverfassungsgericht: Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden.“ Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss des Ersten Senats vom 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16 – Fehlender positiver Geschlechtseintrag für Intersexuelle, http://www.bverfg.de/e/rs20171010_1bvr201916.html
Klage 3: Die Fragen für das Gutachten sind entwürdigend
Sven Lehmann, der oft lügt, siehe hier, und andere Transqueeraktivisten, klagen ständig, dass die Fragen, die für das Gutachten gestellt werden, entwürdigend seien. Nach Rücksprache mit einer Psychiaterin, die solche Gutachten erstellt, sind die Fragen nicht entwürdigender als bei jeder andern Begutachtung auch, in der die Glaubwürdigkeit des Antragstellers und seine Motive erforscht werden.
Die vom TSG vorgeschriebenen Gutachten sollen bestätigen, ob die Person sich dauerhaft dem anderen Geschlecht zugehörig empfindet. Deshalb werden zwecks Diagnostik zu drei Komplexen Fragen gestellt.
- Fortpflanzung
- Sexualität
- Geschlechtsrolle/Gender und sozialer Repräsentanz
Bei den Fragen zur Sexualität wird zum Beispiel erfragt, worauf die Person steht, wie alt der bevorzugte Geschlechtspartner sei, was ihnen Lust macht. Ob sich die Person selbst befriedigt oder ähnliches. Darauf muss die begutachtete Person nicht antworten, aber sie kann.
Hier hat mir die Psychiaterin erzählt, dass es vorkommt, dass sehr junge Mädchen, die sich als nonbinär oder trans empfinden und einen Namens- und Personenstandswechsel plus anschließende Hormoneinnahme wollen, um Teil noch nie ihre eigene Sexualität erlebt hätten. Die Aussage der Gutachterin: „Das ist eine schlechte Voraussetzung, um irreversible Zustände herzustellen.“ Schon jetzt gibt es der Psychiaterin zufolge immer mehr Retransitioner überall in Deutschland, also Menschen, die ihre Transition bereuen.
Sie können die Hormone absetzen und den Namens- und Personenstandswechsel nach § 6 Transsexuellengesetz wieder rückgängig machen lassen. Dafür müssen sie noch mal Gutachten vorlegen.
All das spricht dafür, eher mehr und detailliertere Fragen zu stellen als weniger, um herauszufinden, wie die Person zu sich und ihrem Geschlecht steht. Und das spricht überhaupt nicht dafür, dass TSG abzuschaffen und die Leute via SelfID unbegleitet in eine medikamentöse und operative Veränderung ihres Körpers zu schicken.
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, der Akademie für Sexualmedizin
und der Gesellschaft für Sexualwissenschaft hat „Standards der Diagnostik“ aufgestellt. Für eine Diagnose der Transsexualität müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• eine tiefgreifende und dauerhafte gegengeschlechtliche Identifikation;
• ein anhaltendes Unbehagen hinsichtlich der biologischen Geschlechtszugehörigkeit bzw. ein Gefühl der Inadäquatheit in der entsprechenden Geschlechtsrolle;
• ein klinisch relevanter Leidensdruck und/oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionen.
- Die die Standards als Pdf: https://atme-ev.de/images/texte/transsexualitaet/standardsts.pdf
Die Gutachten für den Personenstandwechsel werden nicht nur vom Amtsgericht genutzt, sondern dienen von den Krankenkassen
Der Gutachterin zufolge ist es üblich, dass die MDKen, also die Medizinischen Dienste der Krankenkassen die Gutachten anfordern, um darauf basierend zu entscheiden, ob sie den Krankenkassen empfehlen, die Kosten für die medizinische Transition zu übernehmen . Eigentlich sollten die MDKen der Gutachterin zufolge sollten die MDKen dringend eine eigene persönliche Begutachtung machen und nicht nach Aktenlage bzw. den für das Amtsgericht erstellten Gutachten entscheiden.
„Es ist schlimm, persönliche Fragen beantworten zu müssen“
Wenn man rechtserhebliche Änderungen möchte und wenn man Kosten von der Krankenkasse erstattet haben will, sollte man zu einer Begutachtung mit persönlichen Fragen bereit sein. Gutachten mit persönlichen Fragen sind in vielen Bereichen gang und gäbe.
- Für eine Rehamaßnahme muss man Fragen beantworten und zehn Seiten Nachweise über sehr persönliche Dinge, erlittene Traumata etc. beifügen, dass man wirklich als rehabedürftig anerkannt wird.
- Eine vergewaltigte Frau muss mitunter ein Glaubwürdigkeitsgutachten , auch „aussagepsychologisches Gutachten“ genannt, vorlegen, dass ihre Glaubwürdigkeit als Zeugin belegt. Auch hier wird detailliert nach allem Möglichen geforscht.
Klage 4: „ich muss das alles selbst zahlen“
Wenn man etwas in diesem Land haben will, muss man dafür bezahlen oder die Krankenkassen müssen prüfen dürfen, ob die Leistung erstattungsfähig ist. Es gibt im ganzen Sozialrecht, keine Regelung, die Krankenkassen verpflichtet, ohne Rechtsgrundlage und Prüfung Leistungen zu bezahlen.
Mit der SelfID werden die Krankenkassen geschröpft. Sie müssen müssen ohne Prüfung alles bezahlen
Das verfassungswidrige Gesetzesvorhaben SelfID will genau das einführen: Die Krankenkassen müssen aufgrund des selbsterklärten Personenstandswechsels alle körpermodifizierenden Maßnahmen bezahlen.
Das ist verfassungswidrig (siehe LAZ-Reloaded-Stellungnahme): „Dieser Paradigmenwechsel bricht mit fundamentalen Grundsätzen der Heilberufe und des Gesundheitssystems, insbesondere der Evidenzbasiertheit medizinischer Behandlung[17], der medizinischen Ethik[18], dem Erfordernis von Diagnose und Psychotherapie bei psychischen Störungen sowie den Grundsätzen des Sozialrechts.[19]
Jede Person, die irgendeine OP benötigt, die normalerweise nicht bezahlt wird, muss nur angeben muss, sie sei trans, und schon muss die Krankenkasse bezahlen.
- Brillen werden nicht oder nur zu einem Bruchteil erstattet
- Kosten für das Frauenhaus müssen von Frauen anteilig selbst getragen werden.
- Kosten für die Abtreibung müssen von Frauen selbst bezahlt werden
- Brustverkleinerung wird nur nach großem Hin und her erstattet
- Zahlreiche Igl-Untersuchungen werden nicht erstattet
Mit einer selbst gestellten Transdiagnose, die ein Therapeut wegen des Verbots von Konversionsbehandlungen nicht hinterfragen darf, kann dann jeder Mensch die Krankenkassen dazu bringen, ihm alles zu bezahlen: Brustimplantate oder BrustOPs, Nasen- und Kieferkorrektur, Haartransplantation, Hautbehandlungen, Therapiestunden etc. etc.
Klage 5: Transmenschen werden die Menschenrechte vorenthalten oder „Transrights are Human rights“
Sich dem gegenteiligen Geschlecht zugehörig empfindende Menschen verfügen über sämtliche Grundrechte. Seinen Personenstand und Namen mal eben so zu ändern, ist kein Menschenrecht. Eine Ausnahmegenehmigung vom Amtsgericht, um Personenstand und Namen zu ändern, gibt es nur unter den besonderen Voraussetzungen des Transsexuellengesetzes. Wer die nicht erfüllt, bekommt die Namens- und Personenstandsänderung nicht genehmigt.
Wenn Transaktivisten den Personenstandswechsel per Sprechakt beim Standesamt fordern (=Self-ID), alles andere sei so erniedrigend, jammer jammer, fordern sie ein Recht ein, andere zum Lügen zu zwingen, also z.B. die unrichtige Tatsachen, wonach ein Mann als Frau geboren wurde, ins Geburtsregister einzutragen. Es ist kein Menschenrecht, Behörden und Mitmenschen zum Lügen zu zwingen.
Auch andere Menschen haben Grundrechte
Das Verfassungsrecht fordert, kollidierende Grundrechte gegeneinander abzuwägen. Bei der SelfID steht das behauptete Menschenrecht von transidenten Menschen auf Eintrag einer Lüge in den amtlichen Registern in Kollision mit den Grundrechten anderer Menschen. Zum Beispiel haben Frauen eine sexuelle und persönliche Selbstbestimmung und dürfen zum Beispiel entscheiden, Männer aus ihren Räumen auszuschließen. Das Offenbarungsverbot, das Frauen unter Androhung eines Bußgeldes bis zu 2.500 Euro zwingt, einem Mann als Frau zu bezeichnen, missachtet die Selbstbestimmung von Frauen. Außerdem erleiden Frauen durch sich als Frau identifizierende Männer jede Menge weitere Nachteile und Übergriffe – von den zerstörten Schutzräumen bis hin zu geplatzten Medaillenchancen.
Wie sollte das TSG denn reformiert werden, damit „Transpersonen“ geschützt sind?
Wenn ich der Gesetzgeber wäre, würde ich das gesamte TSG und die Möglichkeit, aufgrund einer „empfundenen Geschlechtszugehörigkeit“ den Personenstand ändern zu können, streichen. Ich habe mir aber Gedanken gemacht, wie dieses „es soll Transpersonen gut gehen“, gesetzgeberisch zu bewerkstelligen wäre. Wenn man davon ausgeht, dass ein Geschlechtswechsel nicht möglich ist, kann es doch nur darum gehen, den Geschlechtsausdruck zu schützen.
Das wäre dann eine gesetzliche Regelung, die sinngemäß besagt:
- Frauen, die Kleider und Schleifchen und lange Haare und kneifende BHs grässlich finden, und eventuell lieber Sex mit Frauen haben als mit Typen, sollen so umherlaufen und lieben dürfen, wie sie wollen, ohne dass irgendwelche Eltern rumnerven, weil die Tochter kein typischen Mädchen ist.
- Und Männer, die sich schon immer mehr als Frau als Mann gefühlt haben, weil sie gerne Röcke anziehen und roten Lippenstift und blauen Nagellack tragen, und/oder Spitzenunterwäsche aufregend finden, sollen diese Freiheit haben dürfen, ohne dass das irgendwer kritisiert.
Im Prinzip haben sich Künstler diese Freiheit schon in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts genommen. Der Transhype wirft uns zurück ins Klischeedenken: dass ein Mann, der sich schminkt, plötzlich eine Frau sein soll. Das ist keine Vielfalt und progressiv sondern ein Rückschritt in die Fünzigerjahre.
Aber es gibt doch die echten Transsexuellen, oder?
Wikipedia sagt: „Die Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörung“ wurde mit der Veröffentlichung des DSM-5 im Jahr 2013 durch die Diagnose „Geschlechtsdysphorie“ (gender dysphoria) abgelöst.“ Von daher gibt es noch die Personen, die das bisherige TSG-Verfahren durchlaufen haben, sozusagen die klassischen Transsexuellen, die sich selbst auch als „Echte Transsexuelle“ bezeichnen.
Für sie ist das gültige TSG vollkommen mit den zwei Gutachten vollkommen akzeptabel. Eingefügt werden bzw. präzisiert werden sollte nur, dass vor Bewilligung von körperverändernden Maßnahmen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen eigene Gutachten erstellen.
Was ist mit Intersexuellen?
Intersex/Varianten der Geschlechtsentwicklung ist etwas Körperliches und objektiv erkennbares. Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklungen – als genetische Anomalien oder Chromosomen-Varianten – können laut 45b Personenstandsgesetz mit ärztlichem Attest ihren Personenstand ändern. Das ist gut so, und das soll so bleiben.
Gesetzliche Voraussetzungen der Namens- und Personenstandsänderung nach Transsexuellengesetz
§ 1
(1) Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn
- sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben
- mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird,
§ 4
(3) Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.
Was nicht mehr notwendig ist:
§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie
- die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2. (weggefallen)
3. dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
4. sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.
(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.
Fußnote
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 u. 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar gem. BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 – 1 BvR 3295/07
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 – 1 BvR 938/81 –
Claudia Heinze
Danke Eva, wieder phantastisch zusammengefasst! Ich kann nur hoffen, dass möglichst viele Abgeordnete diesen Text lesen, bevor der Entwurf zum „Vielfaltsgesetz“ abgestimmt wird. Sich vorher zu informieren könnte sie vor der Blamage bewahren, dass z.B. der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreibt (hat er ja schon mal gemacht) und dass das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden muss. Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben!
Heike
Ich kann nicht fassen was ich da lese!
Wer Betroffene kennt und deren, teilweise langen Leidensgeschichte, muss doch so etwas wie EMPATHIE fühlen!
Die Fragen bezüglich der Sexualität sind einfach diskriminierend. Kein Mensch kann doch was dafür im falschen Körper geboren zu werden!! Immer wieder berichten Betroffene das sie schon als 3-4 jährige wussten das sie irgendwie anders sind. Jeder Mensch sollte sich freuen und dankbar sein, diese Problem nicht zu haben. Die Betroffenen müssen wir unbedingt unterstützen und ja, die Krankenkasse sollte die OP’s zahlen und Nein, ein Gericht darf nicht nötig sein für eine Personenstands- und Namensänderung!
engelkeneva
Liebe Heike, Empathie mit psychisch leidenden Menschen heißt für mich absolut nicht, sämtliche psychologischen und therapeutischen Verfahren abzuschaffen, ehe ein Mensch sich für eine einschneidende Behandlung entscheidet. Wenn einfach eine Selbstaussage reicht, damit du Hormone und OPs kriegt, machen das auch viele Jugendliche, die das nachher bereuen. Sprich mal mit Detransitionern, dann gewinnst du vielleicht eine andere Perspektive.
Hier ist eine super Website von Leuten, die darüber berichten:
Und hier schreibt die Lesben-Schwulenorganisation LGB Alliance über junge Menschen, die sich kurz vorher gegen eine Transition entschieden haben: http://lgballiance.de/2022/04/27/lgb-und-die-dysphorie/
Wenn das Gericht grünes Licht gegeben hat, zahlen die Krankenkassen auch, aber eben nicht vorher. Das wäre fahrlässig. Herzliche Grüße, Eva
Marie
„Wenn das Gericht grünes Licht gegeben hat, zahlen die Krankenkassen auch, aber eben nicht vorher. Das wäre fahrlässig.“
Hallo Eva..
nein, das ist nicht richtig. Das Gericht entscheidet ob der gewählte Vorname getragen werden darf und ob der Personenstand angepasst wird. Nicht ob eine Person medizinische Massnahmen erhält.
Rein theoretisch kann jeder Arzt gegengeschlechtliche Hormone verordnen, wenn ein solcher Arzt gefunden wird.
Anpassende Massnahmen erhält eine Person auf Antrag bei der Krankenkasse
mit einer Indikation einer therapeutischen Begleitperson . Bei der genitalangleichenden OP wird der MDK hinzugezogen.
Für eine Hormontherapie braucht es nicht einmal einen Antrag, es reicht
ein Schreiben einer therapeutischen Person nach den derzeit geltenden Richtlinien und ein Fachmensch für Endokrinologie oder Gynäkologie leitet nach
Voruntersuchungen (Chromosomensatz, familiäre Vorbelastungen, eigene Krankengeschichte) die Behandlung ein.
Will sagen-der medizinische Weg ist nicht sehr an den rechtlichen Weg gebunden.
Alles Gute..
Sei doch still!
Niemand sonst kann einfach so den Namen ändern! NIEMAND sonst bekommt unter welchen Umständen auch immer solche rein kosmetischen OPs, und das sind diese Geschlechts“angleichungen nun mal, von der Krankenkasse übernommen.
Da kann ein Mensch noch so sehr unter seinem Körper leiden, Lookismus erleben, sich komplett isolieren und letztendlich Suizid begehen. Da nützt kein psychologisches Gutachten der Welt etwas! Menschen die tatsächlich unter ihrem Körper leiden, stellen auch keine Fetischbilder ins Netz wie man es von den Transerichen gewohnt ist! Setz dich mal lieber für diese tatsächlich benachteiligten Menschen ein, sodass diese auch ein Lebenswertes Leben führen dürfen!
Es gibt auch keine Gleichberechtigung bei identischen OPs, denn männliche Transeriche bekommen oft eine Kostenübernahme für Brustimplantate, wenn ihre Männerbrüste nicht Körbchengröße A erreichen. Frauen dagegen können davon nur Träumen! Die haben nur bei sehr extremen Fehlbildungen überhaupt eine sehr kleine(!) Chance auf eine Kostenübernahme. So eine Frau leidet weitaus mehr unter ihrem Körper als es sich irgendein männlicher Transerich je ausmalen könnte.
Deine Empathie ist auf die falsche Gruppe ausgerichtet. Das Mimi der Transeriche ist dagegen nämlich einfach nur lächerlich!
Emma
Es ist zwar ein älterer Beitrag aber ich finde eine Überarbeitung natürlich gut als Betroffene! Ich finde Fragen sind total okay und mir wäre es auch lieb wenn im gleichen Zug mit dem ändern des Personalausweis auch gefordert wird und die Sterilisation sichergestellt wird, denn Frauen werden das nicht riskieren das aufs Spiel zu setzen und die Ganserers wohl auch nicht und dann bleiben sicher viele Heike doch Heike und viele Markus doch Markus. Dann wird das hoffentlich ernst genommen und ich glaube Geld für Operationen ist genug da, weil die Prozentzahl dann sicher geringer ist und zusätzlich sollte man natürlich eh mehr Geld für für soziales in allen Bereichen fördern!
Selfmademan
Hallo,
in Bezug zum Thema originärer Transsexualität bitte ich darum, den Begriff „Transmenschen“ zu vermeiden. Wir sind keine Transmenschen, wir sind eindeutig Männer oder Frauen, die einen Geburtsfehler haben korrigieren lassen.
Das TSG komplett abzuschaffen öffnet der Genderideologie Tor und Tür. Sicherlich gehört es reformiert, aber eben nach *unseren* Bedürfnissen und nicht nach den Bedürfnissen der Transgendercommunity. Das TSG gehört *uns* und nicht denen!
Hier ein Link zur Historie des TSG, da kamen Transgender nicht einmal im Ansatz vor!
http://www.transsexualitaet-ngs.de/?Historisches___TSG_und_Kostenuebernahme
Selfmademan
Nachtrag:
Die Fragen zur Sexualität, also mit wem ich aktive Bettgeschichten betreibe, ist in der Tat übergriffig und hat nichts in der Eruierung zur Transsexualität zu suchen.
„Bei den Fragen zur Sexualität wird zum Beispiel erfragt, worauf die Person steht, wie alt der bevorzugte Geschlechtspartner sei, was ihnen Lust macht. Ob sich die Person selbst befriedigt oder ähnliches.“
Solche Fragen stellt man einfach nicht! Warum? Ganz einfach? Originäre Transsexualität (NGS) ist angeboren und ihr Hintergrund ist eine rein neurologisch basierte Intersexualität, die sexuelle Orientierung indes hat keinerlei Einfluß darauf.
So kann ein NGS-Mann schwul, hetero oder bi veranlagt sein, die NGS-Frau lesbisch, hetero oder bi. Das ist also keine Bezugsgröße zur originären Transsexualität. Ich frage mich sowieso, warum man nicht parallel zur psychotherapeutischen Begleitung auch einfach mal noch eine MRT-Diagnostik macht. So ist es längst möglich, geschlechtliche Unterschiede und Aktivierungsmuster im Gehirn per MRT bildlich darzustellen. Auch die sexuelle Orietierung kann im MRT per Gabe von Pheromonen sichtbar gemacht werden (Ivanka Savic, Stockholm)
Aber Fragen zu sexuellen Vorlieben und Masturbation gehören da nicht hin!
„Ein anderer Grund zur Vermeidung des Themas Sexualität ist der Umgang damit seitens vieler Gutachter. Wie oft hat man schon beide Versionen gehört:
– Ja, wenn Sie noch keinen Sex gehabt haben, dann können Sie ja gar nicht beurteilen ob Sie transsexuell sind….
– Ja, wenn Sie schon Sex mit dem jetzigen Organ gehabt haben, dann kann es für Sie ja gar nicht so schlimm gewesen sein, demnach sind Sie sicherlich nicht transsexuell, (allenfalls transgender).“
(Quelle: https://www.transsexualitaet-ngs.de/?Sexualitaet)
Sie sehen, das Thema hat nichts in der Befragung von originär transsexuellen Menschen (NGS) zu suchen.
Selfmademan
Wenn man bedenkt, daß originäre Transsexualität eigentlich eine Neurointersexualität / Neurointersexuelle Körperdiskrepanz (Dr. Hans-Jörg Haupt) ist bzw. eine „intersex condition“ (Prof. Dr. Milton Diamond), dann steht das ganze in einem ganz anderen Licht. Mittlerweile wurden soviel Studien am Gehirn getätigt,
https://transsexualitaet-ngs.de/?Die_Neurointersexualitaet___Studien
daß man die Sache mit der Angeborenheit der originären Transsexualität nicht mehr unter den Teppich kehren kann. Die These der Angeborenheit erhärtet sich immer mehr. Ich bin im übrigen dafür, daß man VOR Beginn der Hormonbehandlung eine fMRT durchführt, denn dann kommt die Wahrheit raus. Denn Männerhirne sind anders verknüpft und werden an anderen Stellen aktiviert als es bei Frauenhirnen der Fall ist. Und neurointersexuelle Männer haben ein männlich verknüpftes Gehirn und neurointersexuelle Frauen ein weiblich verknüpftes Gehirn.
Ich distanziere mich im übrigen wieder vom Begriff NGS (meine Webseiten-URL wird auch angepasst), denn er ist nicht zielführend aus mehreren Gründen:
1. Zu genitallastig und damit stigmabehaftet.
2. Die Transition wird ganzheitlich durchgeführt und nicht nur „da unten“.
3. Unsere Phänomenlage ist kein Syndrom (Anhäufung von Symptomen), daher medizinisch falscher Begriff.
4. Er ist nicht wissenschaftlich-medizinisch fundiert, hat keine wissenschaftlich-medizinische Basis (im Gegensatz zur „Neurointersexualität“)
5. Es gibt keine hochkarätige wissenschaftliche Literatur zu NGS, zur Neurointersexualität hingegen schon.