Als Delegierte darf ich auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen das neue Grundsatzprogramm mitbeschließen und Änderungen beantragen. Bis zum 9.10. suche ich noch Unterstützer*innen für meine BDK-Anträge „Fairplay und Schutz für Frauen und Kinder – Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz“. Warum ich deine Stimme brauche und wie die Anträge aussehen, erläutere ich hier.
Ich beantrage: Debattiert endlich den Schutz von Frauen und Kindern!

Der schnelle Link zu den Anträgen
Für eilige Unterstützer*nnen, die Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen sind, bitte hier unterstützen:
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Schutz_und_Fairplay_fuer_Frauen_und_Kinder Debatte_ueber_das_Selbstbes-25497
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Grundsatzprogramm_Klare_Sprache_und_nachha ltige_Schutzkonzepte-34377
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_4_Zusammen_leben-22676/8030
20 Unterstützer*innen, damit der Antrag auf die Tagesordnung kommt
Laut Satzung können einzelne Parteimitglieder mit 19 weiteren Grünen Anträge einreichen. Also zählt deine Stimme!
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Schutz_und_Fairplay_fuer_Frauen_und_Kinder Debatte_ueber_das_Selbstbes-25497
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Grundsatzprogramm_Klare_Sprache_und_nachha ltige_Schutzkonzepte-34377
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_4_Zusammen_leben-22676/8030
Ich bin Parteimitglied, aber habe keine Zugangsdaten mehr
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Hintergrund für Menschen, die mit der Thematik nicht so vertraut sind: 4
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Sommer 2020 ein Gesetz in den Bundestag eingebracht (SelbstBestG), das Vielen den Atem verschlägt, wenn sie erfahren, was dort geregelt wird. Das SelbstBestG sieht vor, dass zukünftig alle Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren ihr Geschlecht selbst bestimmen können durch einen Gang zum Standesamt und ihre Entscheidung nach einem Jahr wieder ändern können. Hierdurch wird Geschlechtszugehörigkeit banalisiert. Das ist gut fürs Patriarchat, nicht aber für eine vielfältige Gesellschaft, in der alle Geschlechter volle Entfaltungsmöglichkeiten haben sollen.
- Nachlesen: Hintergrund zum Selbstbestimmungsgesetz
- Frauenwiki zum Selbstbestimmungsgesetz und Genderselbstidentifikation
- In der Öffentlichkeit wird das SelbtBestG nur unter dem Blickwinkel „Schutz für trans*- und intersexuelle Menschen“ debattiert, aber dass dieser Schutz einer Minderheit zulasten aller Frauen und geht, ist bisher nicht Thema.
Ich will die Debatte, aber ich will nicht transfeindlich erscheinen, was jetzt?
Das ganze Thema ist verdammt komplex, deswegen solltest du helfen, dass es debattiert wird. Ich habe Monate gebraucht, um halbwegs zu raffen, wo die Frontlinien beim Thema Vielfalt verlaufen. Und ich habe mich lange gefragt. Liege ich komplett falsch, wenn ich ein Gesetz und ein Konzept kritisiere, mit dem die meisten Grünen scheinbar kein Problem haben? Sprich, bin ich womöglich von gestern und im Übrigen transfeindlich, wenn ich diskutieren will, ob die Art gut ist, wie die Vielfalt umgesetzt wird?
Nach intensivem Einarbeiten bin ich überzeugt: Nicht ich habe das Problem, sondern es gibt bei dem Thema ein Problem:
Wenn das Selbstbestimmungsrecht von trans*Menschen ohne jede Einschränkung geschützt wird, kollidiert das mit dem Schutz von Frauenrechten und Kindern. Also muss man sehr sorgfältig diskutieren, wie man das Selbstsbestimmungsgesetz ausgestaltet, dass Frauen- und Kinderrechte nicht wertlos werden.
Meine Anträge im Wortlaut:
Mit Antrag 1 fordere ich, dass das Thema an der Basis breiter diskutiert werden müsste, bevor es ins Gesetz und ins neue Grundsatzprogramm kommt.
In Antrag 2 und 3 geht es um den Begriff ‚Geschlechtsidentität‘ im Grundsatzprogramm. Auch hier bedarf es breiter Debatten über einen Begriff, der fachlich hoch umstritten ist.

1. Antrag: Schutz und Fairplay für Frauen und Kinder – Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz
Die BDK wolle beschließen:
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen debattiert auf breiter Basis, wie der von den Grünen eingebrachte Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (BT 19/19755) die Rechte von Frauen und trans*Kindern schützen kann.
Begründung
Das Gesetz führt die Genderselbstidentifikation in das Personenstandsgesetz ein. Dadurch können Menschen ihren Namen und ihr Geschlecht per simpler Erklärung im Standesamt wechseln und dies nach einem Jahr rückgängig machen.
- Männer, die sich als Frau identifizieren, können so missbräuchlich in Schutzräume eindringen, Frauenförderungen und Ämter beanspruchen, ohne dass Frauen sich dagegen wehren können. Eine Aussage wie „diese Frauen sind doch Männer“, könnte als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 2.500 Euro bestraft werden.
- Der Zutritt von Menschen mit männlichem Körper könnte religiöse Frauen ausschließen, durch Männergewalt traumatisierte Frauen in Frauenhäusern retraumatisieren und Sportlerinnen den Sieg und die Gesundheit kosten.
Trans*Kinder und Jugendliche können durch das Gesetz – auch gegen den Willen ihrer Eltern – juristisch das Geschlecht wechseln und sofort „geschlechtsangleichende Maßnahmen“ in Anspruch nehmen. Der Preis für die Selbstbestimmung sind hohe Risiken für ihre soziale und körperliche
Gesundheit. Die Wirkung von Pubertätsblockern gilt als nicht reversibel. Bei Cross-Sex-Hormonen oder genitalverändernden Operationen an Brust, Penis oder Eierstöcken sind weder die Nebenwirkungen wie Unfruchtbarkeit, Depressionen oder Leberschäden noch die Langzeitfolgen erforscht. In Großbritannien sind wegen fahrlässiger Falschdiagnosen erste Klagen anhängig. https://www.bbc.com/news/uk-54374165
Eine Selbstbestimmung, die Frauen und trans*Kinder gefährdet, kann keine Lösung sein. Lasst uns debattieren, wie wir Vielfalt jenseits patriarchaler Geschlechterstrukturen ermöglichen, ohne die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen zu überschreiben und die Gesundheit unserer Kinder zu gefährden.
2. Antrag Grundsatzprogramm „Klare Sprache und nachhaltige Konzepte“
Die BDK wolle beschließen:
Im Interesse von Nachhaltigkeit und Klarheit werden der Begriff „Geschlechtsidentität“ und
das Konzept der Genderselbstidentifikation aus dem Grundsatzprogramm gestrichen. Parallel wird eine breite Debatte geführt, wie wir Vielfalt jenseits patriarchaler Geschlechterstrukturen ermöglichen können, ohne die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen zu überschreiben und die Gesundheit unserer Kinder zu gefährden.
Begründung
Als Leitlinie der Politik sollte das neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen klar und gleichzeitig nachhaltig formuliert sein. Der Begriff der „Geschlechtsidentität“ erfüllt dies Kriterium nicht, da er unklar und umstritten und damit ungeeignet ist, den Kernwert Vielfalt und die Rechte von Trans*Menschen zu schützen.
Der Begriff der Geschlechtsidentität und das damit verknüpfte Konzept der Genderselbstidentifikation sind:
- Unnötig: Intersexuelle benötigen den Schutz der „Geschlechtsidentität“ nicht, da ihr Recht auf Geschlechtszuordnung bereits durch den Begriff „Geschlecht“ geschützt ist. Laut Bundesverfassungsgericht ist die „geschlechtliche Identität“ bereits vom Merkmals Geschlecht erfasst (s. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16, Rn. 56 f.).
- Nicht geeignet: Anders als Intersexuelle können sich Trans*Menschen für eine Änderung ihres Personenstands (=selbstbestimmter Geschlechtseintrag) laut Bundesgerichtshof nicht auf ihre gefühlte Geschlechtsidentität berufen. Eine Verfassungsbeschwerde, die das klären lassen will, wurde gerade erst im April 2020 eingereicht.
- Politisch nicht nachhaltig: Im September 2020 hat die britische Regierung die Reform des 2004 Gender Recognition Act mit der auf der Geschlechtsidentität basierenden Gender- Selbstidentifikation gestoppt. Begründung: Sie hilft Trans*Menschen nicht und sie gefährdet die sexbasierten Rechte von Frauen. Quelle englisch: TheGuardian Quelle deutsch: „Die Mannschaft“
- Noch nicht debattiert: Der Grüne Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (BT 19/19755) führt das Konzept der Gender-Selbstidentifikation in Deutschland ein, ohne dass breit debattiert wurde, wie dabei die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und die Gesundheit von Trans*Kindern und Jugendlichen geschützt werden können.
3. Antrag: Änderungsantrag in Absatz 182
Streichung eines Satzes:
182) Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss auch für Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen uneingeschränkt gelten. Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben. Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentiät haben ausschließlich selbst das Recht, ihr Geschlecht zu definieren. […]
Ja, ich will unterstützen!
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Schutz_und_Fairplay_fuer_Frauen_und_Kinder Debatte_ueber_das_Selbstbes-25497
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Grundsatzprogramm_Klare_Sprache_und_nachha ltige_Schutzkonzepte-34377
- https://antraege.gruene.de/45bdk/Kapitel_4_Zusammen_leben-22676/8030
Als Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen hast du Recht auf Zugang zum Grünen Netz. Wenn du deine Zugangsdaten nicht mehr hast, bitte unter netz@gruene.de um erneute Zusendung.
Marina Piestert
Hallo
Supertoll, dass Sie sich für das Thema stark machen. Ich unterstütze Sie uneingeschränkt. Leider bin ich noch nicht Mitglied bei den Grünen. Wenn ich sofort die Mitgliedschaft beantrage, kann ich dann auf die support liste kommen?
Herzliche Grüße
Marina Piestert
81245 München
engelkeneva
Hallo Frau Piestert, ja, sobald Sie Mitglied sind, haben Sie das Recht auf Zugang zum grünen Netz und können Ihre Stimme auf meinen Antrag setzen. Herzliche Grüße, Eva Engelken
Felicitas D.
Ganz herzlichen Dank für ihr mutiges Engagement!! Wünsche Ihnen weiterhin unermüdliche Frauenpower und Durchhaltevermögen!!
Felicitas