No time to read? Beim am 24.2. im Bundestag verhandelten Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Hass und Hetze gegen LGBTI 19/26886) diente ein wichtiges und demokratisches Anliegen mal wieder (wie schon schon bei Konversionsverbot und Selbstbestimmungsgesetz*) dazu, Self-ID und Transgenderkonzept unauffällig ins deutsche Recht zu schleusen. Zwar hilft eine stärkere Erfassung und Bestrafung von Homo- und Transfeindlichkeit Homosexuellen, aber um den Preis, dass auch das frauen- und homofeindliche Transgenderkonzept mit Self-ID und Genderidentität ins Strafgesetz kommt. Würde die Bundesregierung den Antrag umsetzen, würde das jede Kritik an einer frauen-, kinder- und lesbenfeindlichen Transgenderideologie zu einer potenziellen Straftat machen und die Meinungsfreiheit einschränken – nach der schottischen Hate Crime Bill bis zu 7 Jahre Gefängnis!
*Akkurat nach der Iglyo-Empfehlung: „schleusen Sie unauffällig die Self-ID ein, indem Sie sie mit einem populären Menschenrechtsanliegen verknüpfen.“ (Mehr dazu hier.)
Mit einem neuerlichen Angriff auf die freie Meinungsfreiheit all derer, die der Transgenderideologie nicht folgen, geht die grüne Queerbubble mit ihren neuesten Coup nach vorne.
Erstaunlich ist die Schnelligkeit des Antrags. Er ist datiert auf den 23. Februar. Schon einen Tag später, am 24. Februar 2021, findet die 1. Lesung im Bundestag statt.
Wenn Hass gegen Schwule- und Lesbenverringert werden soll, warum den Antrag dann nicht auf sie konzentrieren?
Merkwürdig, fast fadenscheinig mutet die Begründung des Antrags mit Homofeindlichkeit an. Ulle Schauws, ehemals auch frauenpolitische, jetzt offenbar vor allem queerpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, begründet die Forderung, Hass und Hetze gegen LGBTI stärker zu ahnden, mit Straftaten gegen Homosexuelle. Sie erwähnt den im Oktober in Dresden ermordten Schwulen Thomas L und dass die Oberstaatsanwaltschaft zunächst Schwulenhass als Ursache nicht erwähnt habe. Sie lässt unerwähnt, dass er durch einen radikalen Islamisten IS-Anhänger aus Schwulenhass getötet wurde. Dabei macht der Antrag sogar Rechtsextremismus, Islamismus, Evangelikale und andere religiöse Fanatismen für „LSBTI-Feindlichkeit“ verantwortlich.
- Plenarprotokoll vom 24.2. https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19211.pdf
Leider ist die Bekämpfung dieser Strömungen sonst nicht Gegenstand des Antrags. Dabei sollten Islamismus und Evangelikale bei einer effektiven Bekämpfung von Schwulen- und Lesbenfeindlichkeit unbedingt mitgedacht werden.
Schwulenhass und Lesbenfeindlichkeit sind legitime Argumente
Generell ist es legitim, Homofeindlichkeit zum Anlass zu nehmen, besseren Schutz zu fordern. Straftaten gegen Homosexuelle dürfen nicht sein. Lesben, Schwule und gendernonkonform lebende Menschen, die nicht einem heteronormativen Bild entsprechen, sollen leben dürfen, wie sie wollen und müssen vor Straftaten geschützt werden.
… genau wie Schutz von Frauen vor Gewalt
Dennoch bräuchten auch Frauen dringend besseren Schutz vor Femiziden, also Frauentötungen, zum Beispiel durch eine Umsetzung der Istanbulkonvention gegen Gewalt an Frauen. Aber hier hat die Queerbubble keine solche Eile.
Was ist gut an dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für Lesben und Schwule?
Was absolut gut ist an dem Antrag, sind zwei Elemente:
- Erstens, dass Homo- und Lesbenfeindlichkeit stärkere Berücksichtigung in allen möglichen Bereichen findet.
- Zweitens, dass LGBTI-Straftaten endlich besser und separat erfasst werden.
Beides fordern Lesben und Schwule schon verdammt lange. Doch offenbar hat erst das „T“ dem Anliegen die nötige Durchschlagskraft verliehen. Allerdings um den Preis, dass die Transgenderideologie Eingang findet und es aggressiven Transgender Cry Bullys erlaubt, sich auf Kosten von Frauen und Lesben auszuleben.
Formulierungen aus dem Antrag:
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Europäischen Union (problematisch, weil ebenfalls „getranst“) lückenlos zu implementieren und sich auf der europäischen Ebene für die Umsetzung der Strategie in allen Mitgliedsstaaten einzusetzen;
2. Forschung über Ausmaß, Erscheinungsformen, Ursachen von LSBTI-Feindlichkeit und über den Umgang von Sicherheitsbehörden und Justiz mit diesen Ausprägungen von Hasskriminalität verstärkt zu fördern;
3. Hasskriminalität gegen LSBTI besser zu erfassen. Dafür soll ein nach betroffenen Gruppen differenzierter Periodischer Sicherheitsbericht alle zwei Jahre von einem Rat von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, der die objektive und subjektive kriminalitätsbezogene Sicherheit u.a. von LSBTI beschreibt und Indikatoren für ein kriminalitätsbezogenes Lagebild auswertet und weiterentwickelt. Zudem soll sich die Bundesregierung im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und -minister und Innensenatoren der Länder dafür einsetzen, dass in allen Bundesländern mutmaßliche homophobe oder transfeindliche Hintergründe von Straftaten ausdrücklich in den Polizeiberichten genannt werden, wie das bereits seit Jahren im Land Berlin der Fall ist. Darüber hinaus muss die Datenerhebungen zu Häufigkeit, Formen und Folgen digitaler geschlechts- und identitätsspezifischer Gewalt (hierunter könnte zum Beispiel die Ablehnung eines transidenten Mannes durch ein Lesbenzentrum subsumiert werden) und ihrem Zusammenhang mit anderen Formen von Gewalt verbessert werden.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/268/1926886.pdf
Warum ist dieser Antrag schlecht für Lesben und schlecht für die freie Meinungsäußerung?
Wie wir wissen gerieren sich die aggressiven Transaktivisten schon jetzt pausenlos laut und übertrieben als Opfer. Übrigens als Opfer von den Frauen, die sie als Terfs beschimpfen. Das missfällt sogar vielen Menschen aus der Transszene. Im Englischen gibt es ein Wort dafür: „Cry Bully“. Das heißt soviel wie „Heultyrann“ und beschreibt sehr gut das tyrannische Gebaren der Gruppe von meist männlichen Menschen und ihrer ahnungslos wohlwollenden oder fanatischen SupporterInnen: sie beanspruchen eine von 120 Genderidentitäten und bezichtigen jeden, vor allem Frauen, des Hasses, wenn sie ihnen sagen, dass sie nicht alles haben können. Vor allem keinen Zutritt zu Frauenräumen.
Zur Klarstellung Unterscheidung Transsexuelle und Transgender
Kurz an dieser Stelle zur Klarstellung: Transsexuelle Frauen „alter Schule“ sind Männer mit Geschlechtsdysphorie, die sich in ihrem männlichen Körper unwohl fühlen oder an einer, wie Sexualpsychologen sagen, „transidenten Störung der Geschlechtsidentität“ leiden. Ihnen reicht der Sprechakt nicht aus, um sich als Transfrau zu bezeichnen. Solange die Person noch Penis, Bart und eine flache Brust hat, ist das für sie nicht vereinbar mit einem „Auftritt als Transfrau“.
Von ihnen unterscheiden sich die Anhänger der Transgenderideologie, die für die Frage, ob Mann, Frau oder irgendwas nur, nur auf die empfundende Genderidentität abstellen. Das berechtigt sie in ihren Augen bereits, von sich als Frau zu sprechen und andere dazu zu zwingen, das ebenfalls zu tun.
Freie Fahrt für aggressive Transaktivisten
Ihnen würde eine Strafbarkeit, die auf „Transfeindlichkeit“ ausgedehnt wird, ermöglichen, KritikerInnen ein Strafverfahren reinzudrücken. Der Antrag fordert unter anderem, § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) so zu ändern, dass Hassverbrechen auf sexuelle Identität und damit auf Transgenderpersonen ausgedehnt werden. Der Begriff der Sexuellen Identität, der auch ins Grundgesetz soll, dazu bald mehr, macht den Antrag zu einem trojanischen Pferd für die aggressiven Cry-Bullys und ihre frauenfeindliche Transgenderideologie. Denn so kann praktisch jede Kritik am Transgenderkonzept als Hassverbrechen ausgelegt werden.
Kritik am Transgenderkonzept würde zur Volksverhetzung, wenn die „sexuelle Identität“ in § 130 StGB aufgenommen würde
130 StGB ALT: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 130 StGB Volksverhetzung
Wenn diese Heultyrannen, an anderer Stelle habe ich sie mit den Worten von Julie Bindel als „Transtaliban“ bezeichnet, durch den neuen Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen das Recht bekommen, Kritik als „Hassverbrechen“ anzuzeigen, dann Prost Mahlzeit!
Hate Crime Bills in Norwegen und Schottland – eingetütet nach dem Muster von Iglyo und heftig kritisiert
- In Norwegen ist ein entsprechendes Gesetz seit November in Kraft. Auch hier haben Rechtsexpertinnen kritisiert, dass das Gesetz die freie Meinungsäußerung einschränkt.
- In Schottland gibt es auch eine Hate Crime Bill, die einen neuen Straftatbestand einführt und „transgender identity“ und „sexual orientation“ explizit aus Grund für Hasskriminalität erwähnt. Nicht geschützt ist „Geschlechte
„The Bill seeks to modernise and extend existing hate crime legislation by:adding age as a new characteristic in connection with the aggravation of offences by prejudice under Part 1 of the Bill; creating new offences relating to stirring up hatred in Part 2 of the Bill that will apply in relation to all listed characteristics (including age, disability, religion, sexual orientation, transgender identity and variations in sex characteristics) (currently these offences only relate to race);
Schottische Hate Crime Bill
- Christliche Politiker beklagen die neuen Straftatbestände „abusive“ und „hateful“ Language, die beliebig ausgelegt werden könnten.
- YouTube-Diskussion (englisch): What’s wrong with the Scottish Government’s hate crime Bill?
- Studie zu den schädlichen Auswirkungen der schottischen Hate Crime Bill: https://murrayblackburnmackenzie.org/hate-crime-and-public-order-scotland-bill/:
- Argument: Es wurde nicht untersucht, wie sich eine Ausweitung und Hasskriminalität (sog. Aufhetzungstaten) auf die Meinungsfreiheit auswirkt.
- Es ist wahrscheinlich, dass das Gesetz einen erheblichen „Abschreckungseffekt“ hat. Dieser ergibt sich daraus, dass (a) Verhalten nur als „missbräuchlich“ eingestuft werden muss, um strafbar zu sein. (b) Die Wahrscheinlichkeit der Missbräuchlichkeit ausreicht, (c) dass der Schutz der freien Meinungsäußerung im Vergleich schwächer ist.
- Besonders besorgt ist man über die Straftatbestände in Bezug auf die Transgender-Identität, da es hier „stark divergierende Ansichten darüber gibt, welche Überzeugungen an sich hasserfüllt sind“. Zudem ist in Schottland Hass wegen des Geschlechts besonders geschützt, aber die Transgender-Identität.
Befürchtet wird eine Kollision mit der Meinungsfreiheit. In Deutschland sind Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Muster, wie solch ein Gesetz zustande kommt, orientiert sich immer an der von Igylo/Dentons empfohlenen und hier von mir beschriebenen Methode: An ein populäres Menschenrechtsanliegen andocken und dann unter dem Radar schwimmen, bis die jeweilige Regelung – in diesem die Strafbarkeit von Äußerungen – nicht mehr ans Geschlecht, sondern an eine von 120 plus Genderidentitäten andockt.
Deutsches Gesetz gegen Hasskriminalität: Neuerdings Bedrohung mit Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung strafbar
Das 2020 beschlossene, aber vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzte Gesetz gegen Hasskriminalität erweitert die Strafbarkeiten, um Hass im Netz und Kinderpornografie und Rechtsextremismus besser bekämpfen zu können. Anders als in der Schottischen Hate Crime Bill wäre hier gottseidank die Genderidentität noch nicht drin. Allerdings wäre die Bedrohung mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung strafbar und führt zu Meldepflichten.
Im Prinzip könnte man hier wie im schottischen Gesetz hier noch „Bedrohung mit rechtswidriger Tat gegen die sexuelle Identität“ einfügen und schon wäre man der Rechtslage in Schottland ein wenig näher.
- § 241 StGB (Bedrohung) wird dahingehend erweitert, dass zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (gemeint ist die Bedrohung mit einer Sexualstraft), die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst ist. Gleichzeitig wird die Höchststrafe für die Bedrohung mit einem Verbrechen von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Zudem soll zukünftig ein Qualifikationstatbestand, der als Höchststrafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, ermöglichen, die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3 StGB) begangene Bedrohung sachgerecht zu erfassen.
- In § 46 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) sollen antisemitische Motive des Täters ausdrücklich als weiteres Beispiel für menschenverachtende Beweggründe und Ziele genannt werden, die bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind.
- Nach dem Netzdurchsetzungsgesetz NetzDG haben Anbieter sozialer Netzwerke für solche Straftaten eine Meldepflicht.
Wie sollte der Schutz von Lesben, Schwulen und gendernonkonformen Menschen vor Hass und Hetze geregelt werden?
- Wie schon im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz gefordert, sollten alle Begriffe mit „sexueller Identität“, „Geschlechtsidentität“ und alle Bezüge mit „transfeindlich“ aus dem Antrag verschwinden.
- Der Antrag, der Hass und Hetze gegen Homosexuelle stärker bestrafen will, sollte genau das tun: sich auf Homosexuelle konzentrieren. Das hieße, man könnte in die Aufzählen die „sexuelle Orientierung“ mit aufnehmen.
Im Ergebnis würden durch einen besseren Schutz von Homosexuellen auch Menschen geschützt, die ihr Gender, also ihr soziales Geschlecht, nicht einem männlichen oder weiblichen Geschlechterstereotyp unterordnen wollen. Lesben und Transpersonen wären in ihrem Auftreten besser geschützt. Aber es würde vermieden, dass die erwähnten Cry Bullys alle, die ihnen nicht nach dem Mund reden, mit einer Strafanzeige bedrohen können.
Schon jetzt fühlen sich viele Leseben von Translesben überrannt
Übrigens sind schon jetzt, auch ohne dass ein Gesetz wie das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten wäre, ziemlich aggressiv auftretende Transgenderpersonen in viele vorbehaltene Räume eingedrungen, die ursprünglich Lesben vorbehalten waren.
Beispiel Dating-App „Her“
Schon jetzt tummeln sich auf der Dating-App für Lesben „Her“ recht viele Lesben*, die mit einem Penis und einer Prostata zur Welt gekommen sind. Der britische Komiker Graham Lineham hat das parodiert, indem er sich selbst als Translesbe dort eingetragen hat.
Beispiel Lesbenarchiv Spinnboden
Anderer Fall: Das Berliner Lesbenarchiv Spinnboden beschäftigt sich in einer Veranstaltung rund um den internationalen Frauentag am 6. März mit der Frage „Transfeindlichkeit, Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung und „transfeindliche Feminismen“, Referentin: eine Transfrau. Als sich auf der Facebookseite von Spinnboden wütender Protest gegen die Veranstaltung und die als unpassend empfunde Refereriende erhobt, sperrte Spinnboden kurzerhand die Kommentarfunktion und löschte viele Kommentare. Dort hatten ausrufezeichenlastige Formulierungen gestanden wie:
„Danke nein! Ich melde mich nicht an! Keine Unterstützung für die Abschaffung des Feminismus zugunsten der Trans-Ideologie, die als pseudoprogressive Theorie mit altbekannter Frauenfeindlichkeit daherkommt. Mein Befreiungsschlag in den 70er Jahren: ich stelle „das Maß aller Dinge ist der Mann“ infrage! Jetzt 2021 will sich diese „das Maß-ist der Mann-Ideologie unter Maskeraden und Sprüchen von irgendwelchen dahergelaufenen W** wieder breitmachten …“
gelöschter Kommentar auf der Facebookseite des Lesbenarchivs Spinnboden
Weiterer Ärger unter den Lesben hatte sich daran entzündet, dass eine Translesbe den Coming-out-Zirkel für junge lesbische Frauen leiten sollte. Dem Vernehmen nach hat sich ein clandestiner Coming-out-Zirkel gebildet, mit ohne trans.
Nützt eine verschärfte Strafbarkeit von Homophobie nicht auch Lesben gegen aggressive Transgenderpersonen?
Auf Twitter kam die Frage auf, ob eine verschärfte Strafbarkeit von Homofeindlichkeit, worunter ja im Prinzp auch alle Anfeindungen gegen Lesben zählen, nicht genau ihnen zugutekommt. Grundsätzlich natürlich ja. Die interessante Frage ist jedoch, ob sich Lesben mit dem Vorwurf der Homophobie gegen Transgenderpersonen wehren können. Angesichts der Aggressivität der Transaktivisten und der Erfahrungen mit Frauenhäusern, die sich weigerten, Transsexuelle aufzunehmenu und dafür mit dem Entzug öffentlicher Förderung sanktioniert wurden, scheint aktuell die Tendenz zu herrschen, auch Lesben das T einfach aufzuoktroyieren. Und zwar solange, wie sich niemand wehrt.
Ein Sprechakt macht keine Frau. Auch dann nicht, wenn ihm per Strafrecht Gehör verschafft werden kann
Das ist jedoch kein Zustand. Wenn lesbischen Frauen und Frauen das Recht aberkannt wird, sich unter sich zu versammeln, und Herren freundlich aber bestimmt hinaus zu komplimentieren, werden Grundrechte von Frauen eingeschränkt. Und dieses Recht wird meines Erachtens auch dann eingeschränkt, wenn das Personenstandrecht diesen Personen bereits den rechtlichen Status einer Frau zuweist. Das ändert nichts an der biologisch weiter vorhandenen Dualität. Und es ändert auch nichts an bestimmten Verhaltensmustern. Männer, die sich rechtlich zur Frau machen, aber mit dem Anspruch in Frauen- und Lesbenräume marschieren, alles dort habe sich ihrem Mantra unterzuordnen, benehmen sich wie übergriffige Männer. Alice Schwarzer bringt diesen Umstand im aktuellen Editorial der Emma auf den Punkt: „Die Abschaffung der Geschlechterrollen passiert weder durch den Wechsel von der einen Rolle in die andere, noch via reinem „Sprechakt“.“
Wenn ein von Queergrün gepushter Antrag dafür sorgt, dass solche Männer ihre Forderungen auch noch per Strafdrohung durchsetzen können, läuft in diesem Lande etwas gewaltig schief.
Das ist doch erst ein Antrag, kein Gesetzentwurf, den die Grünen eingebracht haben
Es ist noch kein Gesetzentwurf sondern ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Er leistet aber wirkungsvolle Vorarbeit und führt, wenn er vom Bundestag beschlossen wird, zu folgendem:
- der Bundestag beschließt die im Antrag dargelegte Regelungsbedürftigkeit von Hass und Hetze gegen LGBTI.
- der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die im Antrag genannten Forderungen in Gesetzesänderungen zu gießen, darunter der Lagebericht zu Gewalttaten, die Berücksichtigung von Trans- und Homofeindlichkeit bei der Volksverhetzung nach § 130 StGB und bei der Straftzumessung.
Sprich, bis die Forderungen des Antrags Gesetz werden, ist noch einmal eine Extraschleife nötig, aber dann ist es schon mal breiter Konsens und wird wahrscheinlich beschlossen. Deshalb: Wehret den Anfängen und gegen die frauen- und lesbenschädlichen Elemente einer verschärften Strafbarkeit von Hass und Hetze.
Kombinierbarkeit der grünen Pläne mit dem Paket zur Bekämpfung der Hasskriminalität
Es wäre absolut fatal, wenn das Paket zur Bekämpfung der Hasskriminalität um den Beweggrund „Transfeindlichkeit“ ergänzt würde oder einen Beweggrund „aufgrund von Genderidentitäten“ – das wäre das Einfallstor für Männerrechtler und Gute Nacht für für Frauenrechte!
Victoria Feuerstein
Liebe Eva,
danke für die Aufarbeitung!
Schockierend, was die totalitären Freund_*innen sich da mal wieder erdacht haben.
Übrigens würde unter der schottischen Bill selbst die Bibel als „Hate Speech“ gelten. …
Scheint mir, als wären diejenigen, die sich als „Lesbe“ „identifizieren“, wichtiger als die, die tatsächlich Lesben >sind<.
Bitter.
engelkeneva
Liebe Victoria,
das ist genau das, was die christlichen Kritiker der schottischen Hate Crime Bill auch sagen: Jede Äußerung, die ganz ganz früher vielleicht mal als Gotteslästerung strafbar war, könnte jetzt als Hate Crima mit bis zu 7 J ahren Gefängnis bestraft werden. Bei uns im deutschen Recht geht’s vielleicht mal um Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede, aber niemals um eine objektiv von Staats wegen zu verfolgende Straftat. Das würde zu einer Inquisition führen!
Je mehr ich mich damit beschäftige, desto tiefere Abgründe tun sich auf!